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Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief?

 
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Iris23
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Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 21:43    Titel: Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief? Antworten mit Zitat

Wenn man sein Auto verkauft hat und dem Käufer den Fahrzeugbrief gegeben hat, damit der es auf sich anmelden kann, der Brief aber auf dem Postweg verloren geht.
Die Zulassungsstelle sagt ohne Brief also nur mit den Autoschildern kann man es nicht abmelden, ausser es kommen zusätzliche Kosten dazu.
Ist man verpflichtet beim Abmelden den Brief vorzuzeigen und kommen da zusätzlich Kosten dazu?
Danke für jede Antwort.
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Mr.X
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Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 22:04    Titel: Re: Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief? Antworten mit Zitat

Iris23 hat folgendes geschrieben::
Wenn man sein Auto verkauft hat und dem Käufer den Fahrzeugbrief gegeben hat, damit der es auf sich anmelden kann, der Brief aber auf dem Postweg verloren geht.
Verstehe ich nicht. Wieso geht der Brief auf dem Postweg verloren, wenn der Verkäufer dem Käufer den Brief mitgegeben hat?
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Iris23
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Anmeldungsdatum: 31.01.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 25.08.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verkäufer muss es abmelden. Der Käufer braucht den Brief und Schein im Ausland um es dort auf seinen Namen anzumelden. Danach schickt er die Papiere dem Verkäufer der es dann abmelden kann. Die kommen aber beim Verkäufer nicht an.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Iris23 hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer muss es abmelden. Der Käufer braucht den Brief und Schein im Ausland um es dort auf seinen Namen anzumelden.


Dann wäre es sicher besser gewesen, das Fahrzeug zuerst abzumelden - um den Brief dann dem Käufer mitzugeben. Der VK sollte sich mit seinem Straßenverkehrsamt unterhalten, wie sie den Fall nun handhaben wollen. Wenn es möglich ist und nur mehr kostet, kann man ja noch zufrieden sein. Und hoffen, dass in der Zwischenzeit keine Schäden dritter mit dem Fahrzeug auftauchen....
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.08.08, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es sind in der Tat zusätzliche Kosten, die da auf den Halter zukommen. So muss er eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Nun weiß ich nicht, ob das in anderen Bundesländern anders geregelt ist, aber in Berlin ist dies erforderlich.
Doch das ist noch nicht alles. Es wird noch ein Aufbietungsverfahren eingeleitet, d.h., dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) wird der Verlust des Briefes durch die Zulassungsstelle mitgeteilt. Das KBA erklärt den Brief dann für ungültig. Erst mit dem Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (heißt jetzt so Winken ) ausgestellt werden.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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