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Verfasst am: 27.08.08, 14:09 Titel: Re: Mehrere Fragen
flipmow hat folgendes geschrieben::
Bei 3. käme Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht, Führerscheinentzug (wie lange?) und evtl. auch eine MPU oder?
lg flipmow
Beim Ersttäter wohl eher keine Freiheitsstrafe, stattdessen Geldstrafe (unter 90 TS) und FS-Entzug mit 9-12 monatiger Sperrfrist. Die FS-Stelle wird vor Neuerteilung wohl eine MPU fordern... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Hallo flipmow,
Zu 1. Der Fahrer des Abschleppenden Fahrzeug muss eine für das Abschleppende Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis haben. Der des Abgeschleppten, braucht gar keine, muß allerdings in der Lage sein, das abgeschleppte Kraftfahrzeug zu manövrieren.
Zu 2. Beim Abschleppen von Fahrzeugen, die auf der Autobahn liegengeblieben sind, muss man die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen.
Genaueres auch hier und hier ! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
....die Sache kann schnell kippen wenn aus dem abschleppen ein schleppen wird....und manche "Uniformierte" sind da mit erklärenden Worten nicht zu "bestechen"...
Verfasst am: 28.08.08, 13:11 Titel: Re: Mehrere Fragen
flipmow hat folgendes geschrieben::
Soweit ich informiert bin, ist man bei 90 TS noch nicht vorbestraft oder?
Zitat:
Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe in einem Strafprozess gegen einen ausgesprochen wurde und diese rechtskräftig geworden ist. [...] Wer zu irgendeiner Strafe rechtskräftig verurteilt wurde, ist vorbestraft, unabhängig von deren Höhe.
Im alltagssprachlichen Sinne versteht man unter „vorbestraft“ stattdessen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe, oder aber mehrere Verurteilungen, unabhängig von deren Höhe, da geringere Strafen nicht im „polizeilichen“ Führungszeugnis erscheinen, das man sich auch selbst zur Kontrolle gegen Gebühr zusenden lassen kann (vgl. § 32 BZRG). Alle Strafen werden dagegen trotzdem im Bundeszentralregister, mit Sitz in Bonn, eingetragen, das der Strafrichter, sowie die in § 41 Bundeszentralregistergesetz genannten Stellen und Behörden einsehen können. Allein dieses Register ist maßgeblich, um zu beurteilen, ob jemand im juristischen Sinne als vorbestraft gilt, oder nicht.
Quelle _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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