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Verfasst am: 27.08.08, 18:35 Titel: Betrugsversuch in einer Prüfung
Hallo,
in einer Prüfung unternahm ich einen Betrugsversuch und wurde dabei entdeckt.
Nun konnte ich mich gütlich mit dem Institut einigen indem die Klausur als nicht bestanden gewertet wird und es dementsprechend gewohnt weiter geht.
Meine Frage ist nun aber, ob dieser Betrugsversuch auf meinem Abschlusszeugnis auftauchen kann/darf oder gar dort vermerkt werden muss.
Falls es vermerkt wird, kann ich dann dagegen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes vorgehen?
Weiter:
Infolge dessen geht es jetzt für mich in die mündliche Prüfung. Kann oder darf der Professor, der mich dann prüft, von dem Betrugsversuch bescheid wissen. Oder darf er davon nichts erfahren vor meiner Prüfung wegen Voreingenommenheit.
Zur weiteren Info:
Es handelt sich um eine vergleichsweise einfache Prüfung aus dem Grundstudium (1. Semester). Ich studiere auf Bachelor.
Wie sieht hier also die Rechtslage aus? kann ich darauf hoffen dass dieses kleine Malheur niemand weiteres mehr mitkriegt? Oder kann ich damit rechnen dass ich mich bei einer späteren Bewerbung dafür noch rechtfertigen muss.
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