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Foto von sich in Schulbuch

 
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coBra91
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 21:18    Titel: Foto von sich in Schulbuch Antworten mit Zitat

Hallo,

Heute Nachmittag kam meine Nachbarin zu mir und meinte ich solle doch mal in das Politikbuch ihrer Tochter schauen, da sei ein Foto aus meiner Grundschulzeit drin.
Ich schaute mir das Foto an und erkannte mich darauf.
Darf der Verlag denn einfach ein Foto von mir nehmen und in ein Schulbuch abdrucken ohne meine Einverständnis?

Wie ist die Rechtslage?

LG
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Urheberrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die zentrale Frage bei er ungefragten Veröffentlichung eines Fotos ist, ob man darauf A) eine Rede vor dem Bundestag hält oder B) seinem Partner in der Nase bohrt.

Oder sinngemäß. Nimmt man auf einem Foto die Siegerurkunde für den gewonnenen Staffellauf in der Schulaula entgegen vor versammelter Schule, dann könnte das ein öffentlicher Auftritt sein, wenn nicht gar ein historischer.

Dann darf darüber auch meist mit Bild berichtet werden, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts wird selten angenommen. Der Fotograf kriegt allerdings möglicherweise noch Honorar dafür.

Ähnlich könnte es aussehen, wenn der Kultusminister die Schule besucht oder Johnny Depp. Wer an sowas teilnimmt, hat kaum ein schutzwürdiges Interesse, dass ihn die Frau Nachbarin nicht sieht dabei in der Zeitung, wo ihn sonst jeder sieht.

Ein solches Interesse hat hingegen nach neuesten Urteilen sogar Johnny Depp, wenn er in der Nase popelt in seinem privaten Bereich. Noch wissen wir also nicht, was im Fallbeispiel geknipst wurde.

Mutmaßlich ein Gruppenfoto einer Klasse von 19XX. Nun, da wurde zwar keine Bundestagsrede gehalten, aber auch weder in der Nase gepopelt noch sonstwas.

Vorab verabredeter Zweck des Fotos war möglicherweise nur, jedem Abgebildeten ein persönliches privates Erinnerungsbild zu geben. Oder doch mehr? Vielleicht für's Archiv der Schule? Gar noch für die Zeitung, "Neue Mädchenklasse am Montag eingeschult"? Also eher doch für die Zeitgeschichte, vergleichbar also mit der Landung auf dem Mond?

Nun, sodann käme es auf den Kontext in dem Buch an. Steht das "Typisches Beispiel einer Mädchenklasse um 19XX" dann wäre das persönlichkeitsrechtlich womöglich anders zu bewerten als wenn da fälschlicherweise drüberstünde: "Kleinkriminelle Knastgruppe Santa Fu".

Es kommt halt meist drauf an. Gruß aus Berlin, Gerd
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coBra91
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.08.08, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die Antwort.
Ich war damals in einer Intergrationsklasse (d.h. in meiner Klasse waren 3-4 Kinder mit Behinderung).
Auf dem Foto bin ich nun mit einer jener Mitschülerin abgebildet. Das Bild befindet sich im Kapitel unter dem Namen "Zusammenleben mit Menschen mit Behinderung".
Ich denke das Foto wurde von meiner damaligen Klassenlehrerin gemacht.

Wie sieht die Rechtslage nun aus? Als historisch könnte man das Foto ja eher weniger bezeichnen oder?
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.08.08, 03:12    Titel: Antworten mit Zitat

War der geknipste Vorfall nun keine öffentliche Preisverleihung, sondern ganz normaler Schulalltag, dann kann man die Situation wohl als privat bezeichnen. Dann ist es üblich, die Leute um Erlaubnis zu bitten,
- dass man sie fotografieren darf
- dass, wann und wo das Bild veröffentlicht werden darf.

Bei Minderjährigen sind die Eltern zu fragen. Sonst könnten diese später einer Zustimmung der Kinder widersprechen.

Ist dies alles nicht geschehen, kann man erreichen, dass das Buch eingestampft wird oder gar aus dem Handel zurückgeholt wie ein kaputtes Auto, ähnlich wie das Buch Esra:
http://de.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman)

Und dann könnte man auch noch Schmerzensgeld kassieren, s.o. Oder aber es geschieht gar nichts mit Erfolg, weil Mutter damals dem Fotografen gesagt hatte, "Knipsen sie nur, die Leute sollen sehen, was die Schule hier Tolles macht!" Oder dies gebilligt hatte in einem Telefonat mit der Schulleitung. Oder so.

Es kommt auch darauf an, was man will. Etwa, dass heute keiner denkt, ich bin die Behinderte auf dem Bild? Nun, vielleicht präzisiert dies der Verlag in der nächsten Auflage, falls man dies für erstrebenswert hält. Oder sofort, siehe oben.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 06:56    Titel: Meine Meinung Antworten mit Zitat

ist zu der Fragesellung eine, aus einer ganz anderen Richtung. Neben dem Persönlichkeitsrecht von Ihnen, bedenken Sie bitte eines: Sie sind eines von einigen Kindern gewesen,. die mit einem behinderten Kind zusammen in einer Klasse gelernt haben. Da dieses vielleicht schon länger zurück liegt, läßt es die Vermutung aufkommen, dass Sie sozusagen einer der Vorreiterinnen dafür waren, dass Integration von behinderten Kindern heute in vielen Schulen als normal zu sehen ist. Das ist doch etwas sehr schönes und eigentlich mehr Grund sich freuen, als sich zu ärgern. Mitttlerweile steigt die Anzahl der integrativen Klassen und beide KInder, das behinderte wie das nichtbehinderte Kind profitieren davon, dies ist heute nur so, weil es irgendwann von Eltern und Pädagogen für gut und richtig befunden wurde. So sehen Sie es bitte der Lehrerin nach. Sie waren es ihr wert für dieses tolle Projekt dargestellt zu werden.

Gruß Hühnermax,
dem das Thema der Integration von behinderten Kindern sehr am Herzen liegt und deshalb sehr froh ist, dass es Menschen wie Sie gibt, die dies durch ihr Mittun unterstützt oder den Weg dafür mitbereitet haben
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