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shannon123de
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 10:14    Titel: danke Antworten mit Zitat

beleidigung war nicht nötig

Zuletzt bearbeitet von shannon123de am 29.08.08, 09:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne mich jetzt auf genaue Paragrafen zu stützen, also Pi mal Daumen, würde ich sagen, spätestens dann beginnt Deine Verantwortung als Züchter des Welpen.

Letztlich bist nämlich Du als Züchter dafür verantwortlich, dass Du die Welpen in tierschutzgerechte Hände gibst. Wenn Dir das nicht gelingt, dann musst Du eben selber für den Unterhalt des Tieres sorgen, immerhin hast Du auch dafür gesorgt, dass es entstanden ist.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Aileen
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 28.08.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich genau so wie Abrazo.
Allerdings hätte ich nach dem ersten Hin und Her schon gesagt, daß es sich erledigt hat.
Ich kenne das nur so, daß der Hund bei Unterschrift des Kaufvertrages mit Summe XY angezahlt wird, und wenn der Hunde nicht bis spätestens 7 Tage nach dem Abholdatum Y abgeholt wird, die Anzahlung verfällt und der Züchter über den Hund frei verfügen kann. Für die Zeit ab Abholdatum- die entsprechenden Tage danach müssen Futter-, Pflege- und Tierarztkosten durch den Käufer übernommen werden.
Wenn ich im Geschäft etwas anzahle und hole es nicht ab, wird es auch ohne Erstattung der Anzahlung weiterverkauft.
Ist ja schließlich keine Geldwechselstube oder ein Sparbuch. Dafür macht man ja schließlich eine Anzahlung.
Außerdem hätten die Leute es sich ja ehr überlegen können. Die hatten ja seit letztem Jahr Zeit genug gehabt.
Denke, sowas kommt auch immer auf die Umstände an.
Kann man nicht pauschalisieren.

Aileen
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gitta.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, dass es sich hier nicht nur um "merkwürdige Käufer", sondern vor allem um eine Hundevermehrerin handelt, nicht um eine Person, die sich mit Recht "Züchterin" nennen darf.

Es scheint ja vor allem das Geld im Vordergrund zu stehen, nicht der Welpe.

Wenn dort alle 5 Monate ein Wurf verkauft wird, egal an wen, Hauptsache die Kasse stimmt, wird es wohl nicht lange dauern, bis die ersten Hunde im Tierheim landen.

Kein verantwortungsvoller Züchter würde solchen "Interessenten" einen Hund anvertrauen.

Mein Rat, aufhören mit dem Hundevermehren, die vorhandenen Hunde verkaufen und sich sein Geld mit einem Job verdienen, bei dem keine Tiere leiden müssen.

Wenn die genannte fiktive Hundevemehrerin eine reale Person wäre, sollte sie sich in Grund und Boden schämen.

gitta.
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Gitta!
Sowas in der Art habe ich auch gedacht, wollte es aber nicht so schreiben.
Wenn man als Züchter den Unterschied zwischen "gutem Welpenkäufer und völlig ungeeignetem Welpenkäufer" nicht unterscheiden kann, sollte man das Züchten besser drangeben!

LG
Aileen
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