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recht.de :: Thema anzeigen - Todesstrafe - wieviele duerften, wieviele werden geopfert?
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Todesstrafe - wieviele duerften, wieviele werden geopfert?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Oder dass man den Terroristen einfach beluegt, in der Hoffnung, dass er zu dumm ist es sauber nachzupruefen?


Wie sollte er das machen?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::

Oder dass man den Terroristen einfach beluegt, in der Hoffnung, dass er zu dumm ist es sauber nachzupruefen?


Wie sollte er das machen?


Er hat Freunde, die das Bundesgesetzblatt lesen und ausserhalb der Reichweite deutscher Behoerden sind, und zuendet die Bombe auch, wenn der Kontakt zu diesen nicht moeglich ist?
Edit:
Und natuerlich auch sonstige Medien, damit sie wissen, dass der BT zusammentritt, etc.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dann bleibt nur eines. Das Gesetzt wird beschlossen - im begründeten Vertrauen darauf, dass es vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.

Edit: Müssen wir jetzt das Szenario weiterspinnen, so dass eine Entschärfung der Atombombe nicht rechtzeitg vor der Entscheidung des BVerfG möglich ist? (Und eine Evakuierung der Stadt in dieser Zeit ebenfalls nicht?) Oje... Die Verfahrensdauer vor dem BVerfG kann sehr lange sein.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Dann bleibt nur eines. Das Gesetzt wird beschlossen - im begründeten Vertrauen darauf, dass es vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.


Damit scheint es aber in meinen Augen in Extremsituationen zulaessig zu sein, die Todesstrafe wiedereinzufuehren, sofern nur durch irgendeinen Mechanismus sichergestellt wird, dass sie niemals angewendet wird(z.b. das Bundesverfassungsgericht kassiert es Jahre spaeter wieder, der BT beschliesst bevor irgendjemand betroffen ist wieder ein Verbot oder man gibt nur vor das Gesetz gilt ohne tatsaechlich jemanden hinzurichten).

Wobei der Staat natuerlich auch dann die rechtsstaatlich sauberere und ethisch vertretbarer Loesung zu waehlen haette(fuer Betroffene waere es ja auch nicht ohne in einer Todeszelle zu sitzen und auf Bundesverfassungsgericht oder Bundestag zu hoffen, von einer vorgetaeuschten Hinrichtung und anschliessendem Verstecken ganz zu schweigen)
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
...
Damit scheint es aber in meinen Augen in Extremsituationen zulaessig zu sein, die Todesstrafe wiedereinzufuehren, sofern nur durch irgendeinen Mechanismus sichergestellt wird, dass sie niemals angewendet wird(z.b. das Bundesverfassungsgericht kassiert es Jahre spaeter wieder, der BT beschliesst bevor irgendjemand betroffen ist wieder ein Verbot oder man gibt nur vor das Gesetz gilt ohne tatsaechlich jemanden hinzurichten).
...

Sehr böse Warum schreiben Sie so einen Blödsinn? - Die Todesstrafe ist abgeschafft - Punkt.

Mehr gibt es dazu nicht zu schreiben. Winken
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Damit scheint es aber in meinen Augen in Extremsituationen zulaessig zu sein, die Todesstrafe wiedereinzufuehren, sofern nur durch irgendeinen Mechanismus sichergestellt wird, dass sie niemals angewendet wird(z.b. das Bundesverfassungsgericht kassiert es Jahre spaeter wieder, der BT beschliesst bevor irgendjemand betroffen ist wieder ein Verbot oder man gibt nur vor das Gesetz gilt ohne tatsaechlich jemanden hinzurichten).


Und wäre die Todesstrafe tatsächlich wieder eingeführt, wenn allen beteiligten klar ist, dass sie niemals vollstreckt wird? Muss erst jemand verurteilt werden, bevor die Frage vor dem BVerfG anhängig gemacht werden kann? Kann nicht auch der zuständige Strafrichter ein Verfahren nach Art. 100 GG einleiten? Oder schon viel früher ein entsprechend berechtigtes Verfassungsorgan eine abstrakte Normenkontrolle beantragen? Lohnt es sich, über Sachverhalte zu diskutieren, die mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit (und ich meine wirklich hundertprozentig) niemals Wirklichkeit werden?

Fragen über Fragen.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Damit scheint es aber in meinen Augen in Extremsituationen zulaessig zu sein, die Todesstrafe wiedereinzufuehren, sofern nur durch irgendeinen Mechanismus sichergestellt wird, dass sie niemals angewendet wird(z.b. das Bundesverfassungsgericht kassiert es Jahre spaeter wieder, der BT beschliesst bevor irgendjemand betroffen ist wieder ein Verbot oder man gibt nur vor das Gesetz gilt ohne tatsaechlich jemanden hinzurichten).


Und wäre die Todesstrafe tatsächlich wieder eingeführt, wenn allen beteiligten klar ist, dass sie niemals vollstreckt wird?

Formell waere sie wieder eingefuehrt.
Cicero hat folgendes geschrieben::

Muss erst jemand verurteilt werden, bevor die Frage vor dem BVerfG anhängig gemacht werden kann?

Nein, nur sollte man in ihrem Szenario den Terroristen nicht auf die Idee bringen, dass es gleich wieder kassiert wird, weswegen man mit den Beschwerden erstmal warten muesste.
Cicero hat folgendes geschrieben::

Kann nicht auch der zuständige Strafrichter ein Verfahren nach Art. 100 GG einleiten?

Ja, siehe oben.
Cicero hat folgendes geschrieben::

Oder schon viel früher ein entsprechend berechtigtes Verfassungsorgan eine abstrakte Normenkontrolle beantragen?

Ja, siehe oben.
Cicero hat folgendes geschrieben::

Lohnt es sich, über Sachverhalte zu diskutieren, die mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit (und ich meine wirklich hundertprozentig) niemals Wirklichkeit werden?


Ja, weil mir durch die Diskussion klar wurde, dass das geschriebene Recht nicht prinzipiell ueber dem Leben von Menschen steht, sondern dass an dem geschriebenen Recht im Ernstfall rumgedreht werden kann, sofern es Menschen rettet und solange keine anderen Menschen real geschaedigt werden.
(Das entspricht ja dem, wir beschliessen in vollem Wissen GG-feindliche Gesete, da wir wissen, dass es praktisch keine Konsequenzen hat.)

Bei den dauernden vollmundigen Bekenntnissen, dass was auch immer nicht geht, weil es GG1 widerspricht, kam bei mir naemlich der Eindruck auf, dass GG1 an sich, und damit meine ich die Worte, heiliger ist als der Mensch, sttt einfach nur ein sehr nuetzliches Instrument fuer das Wohle des Menschen zu sein, dass in Extremfaellen auch mal ignoriert werden darf, sofern das dahinterstehende Wohl des Menschen dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
(Was ja der BT bei seinem Einfuehren der Todesstrafe in der Hoffnung das BVerfG wirds schon richten machen wuerde, GG1 wuerde komplett ignoriert in dem Wissen, dass dadurch kein wirklicher Schaden am Menschen verursacht wird.)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Cicero hat folgendes geschrieben::
Und warum schreiben Sie dann in einem öffentlichen Forum?


Um Antworten auf Fragen zu erhalten wie:
Wenn in irgendeinem voellig hirnrissigen carn-szenario hunderte Millionen Menschenleben dadurch gerretet wuerden, dass D die Todestrafe wieder einfuehrt, duerfte D das?

Ein glicher Realitätsverlust ist heilbar, allerdings nicht in einem Forum. Dazu sollte dann schon vor Ort professionelle Hilfe aufgesucht werden.

Die Welt lässt sich nicht dadurch retten, daß in Deutschland die Todesstrafe wieder eingeführt wird. Daher noch einmal:
    In Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft.
Liebe Grüße

Klaus


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 29.08.08, 11:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, von mir aus. Wichtig wäre mir nur, dass Sie mich hierfür:

Zitat:
Ja, weil mir durch die Diskussion klar wurde, dass das geschriebene Recht nicht prinzipiell ueber dem Leben von Menschen steht, sondern dass an dem geschriebenen Recht im Ernstfall rumgedreht werden kann, sofern es Menschen rettet und solange keine anderen Menschen real geschaedigt werden.


nicht als Quelle heranziehen. Denn zum Einen habe ich in diesem Staate nichts zu sagen und zum anderen habe ich das Thema nicht wirklich durchdrungen, sondern nur einen kleinen "Pausenfüller" gesucht.
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Der Magoo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Diskussionen treten immer auf, wenn ein schrecklicher Mörder gewütet hat. Noch hitziger wird die Diskussion bei Kindermorden und allerheftigst wrid sie bei Wiederholungstätern.

Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern eine Todesstrafe sinnvoll ist.

Die Kriminalitätsrate stagniert bekanntermaßen bei Verschärfung von Bestrafung.
Staatsmord steht dem Straßenmord in nichts entgegen. Ein Sprichwort sagt:" Die Gnade eines Staates erkennst Du an der Behandlung seiner Gefangener"

Gäbe es eine Todesstrafe, könnte das Mädchen heute noch leben. Doch wieviele Menschen wären aufgrund von potentiell vorkommenden Justizirrtümern, durch falsche Indizien getötet worden?
Was ist mit den Menschen, die sich sozialisieren und aus ihren Fehlern gelernt haben?
Sollen die alle sterben? Was ist mit Tötungen, die im Affekt geschahen, aber niemand bezeugen konnte? Was ist mit dem Grundsatz, dass jeder Mensch eine Chance verdient?
Ist ein Mensch zu lebenslanger Haft verurteilt, so ist diese Strafe nicht endgültig. Er kann frei gelassen werden. Doch eine Hinrichtung ist endgültig. Müssten dann die Verschuldner eines eventuellen Falschentscheidens auch hingerichtet werden?
Inwiefern ist die Hinrichtung von einem Mord zu unterscheiden?

Es ist immer das gleiche. Diejenigen, die die Tötung, Ausrottung, harte Bestrafungen usw. fordern, sind immer jene, die
1. Nie bereit wären Ihre Forderungen praktisch durchzusetzen
2. Die sich stets weit von den Krisenherden distanzieren, über die sie hinwegurteilen.

Ich möchte Carn mal sehen, wie er reagiert, wenn sein Kind im Gefängnis der Todesstrafe entgegenfiebert und anschließend die Straße in der er wohnt mal eben von schwerer Artillerie ausgerottet wird, weil irgendein Typ die Leute dort für minderwertig und dumm hält..
_________________
Adel ist auch in der sittlichen Welt.
Gemeine Naturen zahlen mit dem was sie tun,
edle mit dem was sie sind.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der Magoo hat folgendes geschrieben::
...
Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern eine Todesstrafe sinnvoll ist.
...

Hallo Der Magoo,

auch diese Frage stellt sich für den Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr, weil die Frage entschieden ist. Die Todesstrafe in Deutschland ist abgeschafft (s.a. Lex van der Lubbe).

Liebe Grüße

Klaus
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganze ist sowieso im falschen Forum.
Passt eher ins Philosophieforum.
Wobei selbst dann ist es Todesstrafe Debatte die X-te.

§ 1 StGB schreibt „ Keine Strafe ohne Gesetz“

Unter dem Aspekt der Resozialisierung kann es keine Todesstrafe geben.
Unter dem Aspekt der reinen Bestrafung schon.
Und letzter Punkt wird immer zwei Lager haben.

Aber andere Frage

Mag sein, dass ich nicht auf dem neuesten Stand bin, aber wie sieht es eigentlich
hiermit aus?

Quelle: Amtsblatt der europäischen Union
(2007/C 303/02) Stand 14.12.2007
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:303:SOM:DE:HTML
Pfeil
ERLÄUTERUNGEN ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE

Zitat:

„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und
des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So
müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.


Mag man in 3.a)und b) noch Notwehr erkennen wird es mit c) schon etwas schwerer.
Oder ist hiermit der finale Rettungsschuss gemeint, gegen eine Menschenmenge?
Spätestens b)b) erlaubt die Wiedereinführung oder das Sonderrecht der Todesstrafe
Im Kriegsfall.

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.


Zuletzt bearbeitet von ZetPeO am 29.08.08, 18:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Handlung, die dazu dient, eine aktuelle Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beenden, ist keine Strafe. Somit meint Buchstabe c. nicht die Todesstrafe.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Das ganze ist sowieso im falschen Forum. ...

Hallo ZetPeO,

wo dieser Thread landen wird, steht im Augenblick noch nicht fest. Winken

Da carn den Thread eröffnet hat, gebührt ihm auf Grund der ganzen anderen Threads und Themen diesmal meine ganze Aufmerksamkeit. Ich bin auch gerne bereit, hier die Moderation etwas ernster zu nehmen.

Der Ausgangsfall von carn war zunächst folgender:

carn hat folgendes geschrieben::
Habe letzlich einen Bericht ueber ein Verbrechen gesehen, bei dem der Taeter ein 8 jaehriges Maechen in den Kofferraum gepackt hat, in den Wald fuhr und es vergewaltigte und ermordete.
Wenn man dann erfaehrt, dass der Taeter bereits wegen Mordes vorbestraft war ist das natuerlich emotional gesehen ein starkes Argument fuer die Todestrafe - ob die Todesstrafe allgemein abschreckend wird mag unklar sein, aber spezifisch haette sie in diesem Fall vorbeugend gewirkt.

Aus dem 8jährigen Mädchen ist inzwischen dies geworden:

carn hat folgendes geschrieben::
Wenn in irgendeinem voellig hirnrissigen carn-szenario hunderte Millionen Menschenleben dadurch gerretet wuerden, dass D die Todestrafe wieder einfuehrt, duerfte D das?


Aus der Frage des Strafrechts ist ein Kriegsrechtsthema geworden. Mit jeder Antwort von carn erhöht sich bekanntlich auch die Zahl der potentiellen Opfer. So wie ich carn kennen gelernt haben, wird es nicht lange dauern und dann sieht er die ganze Weltbevölkerung bedroht. Bestimmt werden wir dann früher oder später bei der Frage landen, ob bei einem Angriff aus dem Weltall auch gegen die Bewohner anderer Planeten (z.B. Mars) die Todesstrafe nicht verhängt werden darf. Der Krieg der Sterne ist ja wirklich eine reale Gefahr. Winken

Ich möchte gerne mit carn klären, ob er zunächst auf seine Zahlenspiele verzichten möchte?

Das Straf- und Kriegsrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Da wir aber nicht in einem Schuhladen sind, sollten wir der Übersichtlichkeit wegen uns auf ein Rechtsgebiet konzentrieren.

Carn benutzt gerne den Ausdruck 'der Staat'. Als Hintergrundinfo möchte ich carn daher empfehlen den Beitrag über die Gewaltenteilung in Ruhe durchzuarbeiten.

Liebe Grüße

Klaus
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ZetPeO
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Verlegen Tsuldigung dass ich euch unterbrochen habe.


Gr.
ZetPeO
P.S.( Lachen )
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

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