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Ausgewiesen und wieder zurück in die BRD?????

 
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Eringooo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.08.08, 20:55    Titel: Ausgewiesen und wieder zurück in die BRD????? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen habe folgendes Problem.
Person wurde im Jahr 2003 ausgewiesen lebt seit dem in Türkei,gibt es eine Möglichkeit für ihn wieder nach deutschland zurückzukommen wenn ja welchen ??

Jetzt schon danke im Vorraus




Wie ist die Rechtslage???
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welchen Grund gibt es für die beabsichtigte Rückkehr?

Warum wurde ausgewiesen?

Wurde bereits eine Befristung der Einreisesperre beantragt?

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Eringooo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ronny ,
danke erstmal für die schnelle Antwort um auf deine Fragen zurückzukommen

1.Der Grund dafür ist Zusammenführung der Familie Person lebt alleine in der Türkei

2.Ausgewiesen wegen Körperverletzung,Diebstahl .

3.Eine Befristung der Einreisesperre wurde nicht beantragt.

Was ist zu tun ???

Bitte um Rat Traurig
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
.Der Grund dafür ist Zusammenführung der Familie Person lebt alleine in der Türkei


Hallo,


Falls die Person bereits volljährig wäre, käme eine Familienzusammenführung nur noch zu den eigenen Kindern und/ oder zur Ehefrau/ zum Ehemann in in Frage.

In einem solchen Fall (volljähriges Kind) wäre eine Familienzusammenführung zu den Eltern eher nicht mehr hinreichend begründet um daraus einen erneuten Einreisegrund abzuleiten.

Ganz allgemein sollte zunächst erstmal die Befristung der Wirkung der Abschiebung / und oder Ausweisung beantragt werden. Dann sieht an weiter.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Eringooo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.08.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Was ist aber wenn er dort eine deutsche Frau kennenlernt oder eine mit deutscher Staatsangehörigkeit die aber in Deutschland lebt und arbeitet ist es möglich dann vielleicht herzukommen also falls sie heiraten würden????
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eringooo hat folgendes geschrieben::


Was ist aber wenn er dort eine deutsche Frau kennenlernt oder eine mit deutscher Staatsangehörigkeit die aber in Deutschland lebt und arbeitet ist es möglich dann vielleicht herzukommen also falls sie heiraten würden????


Hallo,

ich hatte ja schon geschrieben:

Eine eigene Familie wäre ein Grund der in Betracht käme.

Eine deutsche Ehefrau wäre (falls sie keine Doppelstaaterin ist oder auch aus der Türkei stammt) auch ein Grund für eine weitere Verkürzung einer festgesetzten Sperre, aber eine hundertprozentige Garantie ist beides nicht.

Das ist einzelfallabhängig, deswegen wäre zunächst mal die Einreisesperre auf Antrag zu befristen, danach käme dann die Eheschließung, ggf. noch eine weitere Verkürzung der Frist und danach dann die Einreise.

Kann aber alles in allem noch etwas dauern.

Wurde denn nach einer Halbstrafe ausgewiesen, was ist mit der Gesamtstrafe .?

Wie lange insgesamt im Gefängnis etc....

Das sind alles Fragen die mit der ABH zu klären wären....

Grüße
Ronny Winken
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