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Verfasst am: 29.08.08, 20:55 Titel: Ausgewiesen und wieder zurück in die BRD?????
Hallo Zusammen
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen habe folgendes Problem.
Person wurde im Jahr 2003 ausgewiesen lebt seit dem in Türkei,gibt es eine Möglichkeit für ihn wieder nach deutschland zurückzukommen wenn ja welchen ??
.Der Grund dafür ist Zusammenführung der Familie Person lebt alleine in der Türkei
Hallo,
Falls die Person bereits volljährig wäre, käme eine Familienzusammenführung nur noch zu den eigenen Kindern und/ oder zur Ehefrau/ zum Ehemann in in Frage.
In einem solchen Fall (volljähriges Kind) wäre eine Familienzusammenführung zu den Eltern eher nicht mehr hinreichend begründet um daraus einen erneuten Einreisegrund abzuleiten.
Ganz allgemein sollte zunächst erstmal die Befristung der Wirkung der Abschiebung / und oder Ausweisung beantragt werden. Dann sieht an weiter.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Was ist aber wenn er dort eine deutsche Frau kennenlernt oder eine mit deutscher Staatsangehörigkeit die aber in Deutschland lebt und arbeitet ist es möglich dann vielleicht herzukommen also falls sie heiraten würden????
Was ist aber wenn er dort eine deutsche Frau kennenlernt oder eine mit deutscher Staatsangehörigkeit die aber in Deutschland lebt und arbeitet ist es möglich dann vielleicht herzukommen also falls sie heiraten würden????
Hallo,
ich hatte ja schon geschrieben:
Eine eigene Familie wäre ein Grund der in Betracht käme.
Eine deutsche Ehefrau wäre (falls sie keine Doppelstaaterin ist oder auch aus der Türkei stammt) auch ein Grund für eine weitere Verkürzung einer festgesetzten Sperre, aber eine hundertprozentige Garantie ist beides nicht.
Das ist einzelfallabhängig, deswegen wäre zunächst mal die Einreisesperre auf Antrag zu befristen, danach käme dann die Eheschließung, ggf. noch eine weitere Verkürzung der Frist und danach dann die Einreise.
Kann aber alles in allem noch etwas dauern.
Wurde denn nach einer Halbstrafe ausgewiesen, was ist mit der Gesamtstrafe .?
Wie lange insgesamt im Gefängnis etc....
Das sind alles Fragen die mit der ABH zu klären wären....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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