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tja, jetzt hat der Amtsarzt, nach Vorliegen des vom Professor erstellten Gutachtens,
mir die Arbeitsfähigkeit attestiert und schickt mich sofort wieder arbeiten.
Der Professor hat mit zwar bescheinigt, das die Krankheitsgeschichte mit der Schulter nur durch eine OP zu bereinigen ist.
Wann ich diese vornehme bleibt mir aber überlassen.
So muss ich, obwohl die Hausärztin mich bis zum 31.8. krank geschrieben hat,
sofort wieder zur Arbeit gehen??????????
Ist das rechtens????
Das bedeutet doch das ich bei einem neuen Krankheitsbild, was länger währt immer vom
Wohlwollen des Amtsarztes abhängig bin und durch den Hausarzt niemals in den vorzeitigen Ruhestand gelangen werde????
Herzlichen Dank für Eure Antworten
Ziegenhirte
wieviele unterschiedliche Versionen haben Sie eigentlich im Umlauf, mal schreibt Sie der Orthopäde wieder gesund, dann wieder der Amtsarzt. Ich denke Sie sind mit nong identisch. Vielleicht sollten Sie den Sachverhalt noch einmal in aller Ruhe schildern und nicht wieder unzählige Themen dazu eröffnen, da passiert es nämlich leicht, dass man durcheinander kommt.
Na ja, wenn Sie nicht mehr weiterhelfen können, so schreiben Sie das doch gleich!
Vielleicht kommen Sie besser damit klar, wenn ich Ihnen schreibe, das auf Grund des Gutachtens, was der Orthopäde dem Amtsarzt hat zukommen lassen, dieser-nämlich der Amtsarzt- mich gesund geschrieben hat!
Alles klar?
also, wenn ich ehrlich bin, gibt es da schon einen unterschied zwischen helfen können und helfen wollen, bei so vielen versionen sollten sie erst mal alles in ruhe ordnen: So bin ich dann bei dem Orthopäden gelandet, der mich wieder gesund geschrieben hat. einen rat könnte ich ihnen erteilen, was ich im übrigen bereits getan habe, aber bei so vielen ähnlich gelagerten themen die sie jetzt eröffnet haben, wünsche ich viel spaß beim nachlesen.
jetzt liegt mir die Kopie des amtsärztlichen Gutachtens vor.
Darin steht geschrieben das "Schmerzzustände im Bereich der Schulter auftreten können, die eine Dienstunfähigkeit von mehreren Tagen bedingen würden. Bei anhaltenden Beschwerden muss auch die Möglichkeit einer OP erwogen werden".
Kann ich auf Grund dieser Aussage, die sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Hausarzt vorliegt mit meinen momentanen Beschwerden eine kurzfristige Auszeit nehmen?
Oder habe ich Befürchtungen zu erwarten?
Ich kann mir nicht vorstellen das, wenn der Amtsarzt solches schon in seinem Bericht erwähnt, die Arbeitsunfähigkeit durch den Hausarzt mit entsprechender Bestätigung, in Zweifel gezogen wird, oder?
Deshalb muss ich doch nicht zum Facharzt rennen, der hat dieses doch so geschrieben!
Vielen Dank für Eure Antworten schreibt
Ziegenhirte
Sorry,
da hast Du etwas missverstanden. Das der Hausarzt die AU austellen muss ist mir klar.
Was aber das unter Umständen an Problemen seitens der Verwaltung nach sich ziehen kann, darauf wollte ich hinauszielen.
Mir geht es also darum: Kann ich dadurch Probleme kriegen??
Herzlichst
Ziegenhirte
Wenn der Amtsarzt im Gutachten bestätigt hat, dass du auf Grund der Schulterproblematik kurzzeitige dienstunfähig werden kannst, gibt es keine Probleme.
Den Hausarzt würde ich aber auf Grund der Glaubhaftigkeit außen vor lassen und mir die AU immernoch und ausschließlich vom Facharzt holen - da besteht zwar keine Pflicht, aber wenn du und deine Krankheit Ernst genommen werden möchtest, solltest du den Weg nicht scheuen.
Wenn der Amtsarzt im Gutachten bestätigt hat, dass du auf Grund der Schulterproblematik kurzzeitige dienstunfähig werden kannst, gibt es keine Probleme.
Den Hausarzt würde ich aber auf Grund der Glaubhaftigkeit außen vor lassen und mir die AU immernoch und ausschließlich vom Facharzt holen - da besteht zwar keine Pflicht, aber wenn du und deine Krankheit Ernst genommen werden möchtest, solltest du den Weg nicht scheuen.
so sehe ich dies auch, wenn man sich schon mal eine koryphäe "an land gezogen hat", ginge ich immer direkt zu dieser, zumal ja die entscheidung des AA auf dessen gutachten beruht.
aber zum Facharzt zu gehen, das ist doch überflüssig!
Denn
1. hat der Amtsarzt die Bestätigung von Ausfallzeiten durch den Facharzt erhalten,
2. hat der Amtsarzt im Gutachten, was der Verwaltung zugegangen ist auch diese
Ausfallzeiten befürwortet,
3. hat der Hausarzt den gleichen Wortlaut wie der Amtsarzt erhalten und die dazu-
gehörige Diagnose wie Tabletteneinnahme und Krankengymnastik und
4. habe auch ich eine Kopie von allen Schreiben vorliegen.
Warum soll ich also einen kilometerlangen Weg in Kauf nehmen, nur um mir für 2-3 Tage
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu besorgen, denn mehr macht der Facharzt ja
nicht.
Er steht ja schliesslich auf dem Standpunkt das ich an einer OP nicht vorbeikommen werde.
Da ich aber solches im Moment, nach einer OP in diesem Jahr, nicht machen will, bleibt ja nur das, was er dem Hausarzt geschrieben hat, nämlich Tabletten und Krankengymnastik.
Und wenn beides nicht hilft, kommt die kurzfristige "Auszeit" zum Zuge!!
Herzlichst
Ziegenhirte
Warum soll ich also einen kilometerlangen Weg in Kauf nehmen, nur um mir für 2-3 Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu besorgen, denn mehr macht der Facharzt ja nicht.
Also, das mit der Koryphäe nehme ich wieder zurück, wenn ein Arzt nur AUs ausstellt und ansonsten nicht behandelt, ist dies in meinen Augen ein Sch...arzt. Ich würde, wenn ich an Ihrer Stelle wäre, mal einen anderen Arzt dieser Fachrichtung aufsuchen, ob dieser auch zu einer OP rät.
ziegenhirte verlieren Sie nicht langsam bei so vielen gleich gelagerten Fällen den Überblick? das was ich im moment gerade denke, behalte ich lieber mal für mich
ist es eigentlich normal, wenn ein Vorgesetzer mit einem Personalratsmitglied unangekündigt einen Krankenbesuch macht?
Oder muss ich da nicht einen Kontrollbesuch hinter sehen?
Nach Rücksprache mit anderen Kollegen ist es doch eigentlich üblich sich vorher anzumelden!
ist es eigentlich normal, wenn ein Vorgesetzer mit einem Personalratsmitglied unangekündigt einen Krankenbesuch macht?
Oder muss ich da nicht einen Kontrollbesuch hinter sehen?
Nach Rücksprache mit anderen Kollegen ist es doch eigentlich üblich sich vorher anzumelden!
Herzlichst
Ziegenhirte
Ob geschaut werden sollte, ob Sie tatsächlich krank sind oder nicht, kann ich nicht beurteilen, ich finde es äußerst seltsam, zumal dieser laut Ihren Angaben unangekündigt war.
Tja, jetzt habe ich mich, auf Grund akuter Beschwerden, für einen Zeitraum von 3 Tagen von meiner Hausärztin krank schreiben lassen.
Und schon wird seitens der Verwaltung mit der erneuten Untersuchung, durch Amtsarzt und Facharzt, gedroht.
Darüber hinaus wird schon angekündigt, das bei einer Dienstfähigkeit, ein Disziplinarverfahren in Aussicht gestellt wird.
Was soll der ganze Quatsch eigentlich? Zweifelt man an meiner gesundheitlichen Einschränkung, die ja sowohl vom Facharzt als auch vom Amtsarzt, attestiert wurde, da sie ja zeitweilig auftreten kann.
Ich bin doch etwas ratlos ob dieses Verhaltens durch die Verwaltung!
Herzlichst
Ziegenhirte
Es geht hier um die Schultersache wo man, seitens der Verwaltung ist, ich würde mich "bloss anstellen"!
Ich werde morgen versuchen einen Termin beim Facharzt zu bekommen, mal sehen ob der darüber begeistert ist das ein Beamter mehr weisst, als er!
Ich werde morgen versuchen einen Termin beim Facharzt zu bekommen, mal sehen ob der darüber begeistert ist das ein Beamter mehr weisst, als er!
Ist es dieses mal nicht die seinerzeit beschriebene Koryphäe? Wenn ich zu einem anderen ginge, nähme ich, wenn ich an Ihrer Stelle wäre, auf jeden Fall das amtsärztliche Gutachten und/oder das Facharztgutachten dieser Koryphäe mit, sofern dieses Ihnen vorliegt.
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