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Private Neuaufarbeitung eines Computerspiels

 
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~Yuki~
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 16:27    Titel: Private Neuaufarbeitung eines Computerspiels Antworten mit Zitat

Guten Tag

Aufgrund meines Super-Moderatorpostens auf [Als Moderator eines Forums sollte man doch in der Lage sein, Forenregeln zu lesen... Gelöscht. Biber Sehr böse] hat sich mir eine Frage
nach der Rechtsgrundlage bei der privaten Bearbeitung von Computerspielen gestellt.
Ein User hat angefragt bei uns einen Thread für sein selbstgemachtes Remake zu öf-
fnen. Es handelt sich dabei um das Computerspiel XY.
Er hat folgendes vor:
Zitat:
Ich habe die PC Version von Spiel XY neu aufbereitet- d.h. es hat KEINE (YEEAAH ) Bugs mehr (!),
es hat eine bessere Grafik, neue Musikstücke zusätzlich zur verbesserten Musik- XY Remixes- (!)
UND hübsche durchsichtige Dialogboxen UND das Kampfinterface wurde etwas geändert-
HP/MP/Schadens-Limit: 30.000 UND Die Zaubersprüche (werden noch) geändert:
Aus zB. Blitz2 -> Blitzra; Feuer2 -> Feura; Demi -> Gravitas usw. ...
(...)
Sobald ich noch die letzten Fehler behoben habe, werde ich das ganze Bei [Als Moderator eines Forums sollte man doch in der Lage sein, Forenregeln zu lesen... Gelöscht. Biber Sehr böse] oder rapidshare hochladen.
Wird ca. 300 - 400 MB haben! Die Leute kriegen dann den Link, installieren das einfach (ich werde eine einfache
[Als Moderator eines Forums sollte man doch in der Lage sein, Forenregeln zu lesen... Gelöscht. Biber Sehr böse] erstellen), legen ihre CD ein und legen los.



Nun zu meiner Frage: Wie ist die Rechtslage? Darf er dieses "Remake" onlinestellen,
ohne zuvor mit dem Spielehersteller kontakt aufgenommen und um Erlaubnis gefragt zu haben?
Zumal er dies der Allgemeinheit (Internet) zur Verfügung stellt.
Bevor wir so etwas auf [Als Moderator eines Forums sollte man doch in der Lage sein, Forenregeln zu lesen... Gelöscht. Biber Sehr böse] erlauben, möchten wir uns zuerst, rechtlich gesehen absichern.

Falls ich gerade gegen die Regeln verstossen habe: Wäre ein Link zu Gesetzestexten zu diesem Thema möglich?

Danke schon mal im Voraus

MfG
Yuki
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 30.08.08, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Geschützt sein dürften:

* Der Name des Spiels
* Die Grafiken des Spiels
* Ggfs. die Namen von Charakteren (Gesamtwerk)

Kann man ein "Remake" herstellen, ohne diese Dinge zu kopieren/verwenden, indem man nur eigene Schöpfungen verwendet, sollte es kein Problem sein, wenn es vom Spielprinzip her einer Vorlage ähnelt (schließlich gibt es auch 1001 Varianten von "im Labyrinth umherlaufen und Pillen futtern").
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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~Yuki~
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Anmeldungsdatum: 30.08.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

@Biber: Mein Güte ... Tut mir Leid ... Und ich Blindfisch dachte, ich hätte alles rausgelöscht (am Anfang stand sogar welches Spiel gemeint war...) Soll nicht wieder vorkommen...

@Michael A. Schaffrath

Das heisst dann also: Wenn es nicht als Vorlage dient, sondern das "Remake" dazu führen wird, dass man das Spiel ganz anders spielt, ist es nicht mehr legal?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

~Yuki~ hat folgendes geschrieben::
Soll nicht wieder vorkommen...
Passt' scho'. Lachen

~Yuki~ hat folgendes geschrieben::
Das heisst dann also: Wenn es nicht als Vorlage dient, sondern das "Remake" dazu führen wird, dass man das Spiel ganz anders spielt, ist es nicht mehr legal?
Ich will M.A.S. nicht vorgreofen, aber ich hätte genau das Gegenteil angenommen (also 'nicht mehr' weggelassen).
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

~Yuki~ hat folgendes geschrieben::
@Biber: Mein Güte ... Tut mir Leid ... Und ich Blindfisch dachte, ich hätte alles rausgelöscht (am Anfang stand sogar welches Spiel gemeint war...) Soll nicht wieder vorkommen...

@Michael A. Schaffrath

Das heisst dann also: Wenn es nicht als Vorlage dient, sondern das "Remake" dazu führen wird, dass man das Spiel ganz anders spielt, ist es nicht mehr legal?


Vielleicht hilft das da weiter:
http://www.irights.info/index.php?id=410
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~Yuki~
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Anmeldungsdatum: 30.08.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 30.08.08, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Fein! Das ist genau das, was ich gesucht habe! Vielen Dank Winken
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