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Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn das Bundesverfassungsgericht die "lebenslange Steueridentifikationsnummer" einer genauen Prüfung unterzieht.
Ich ebenfalls. Ich schrieb bereits, dass ich dieseForderung der Kläger vorbehaltlos unterstütze: "Mit der Klage soll zumindest erreicht werden, dass die neuen Nummern nur für Aufgaben des Finanzamtes verwendet werden dürfen."
Zitat:
Die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger sollten nicht leichtfertig aufgegeben werden.
DAS wird gespeichert:
Zitat:
Bei den Finanzbehörden gespeichert werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständiges Finanzamt und Sterbetag. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht. Die in der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern gespeicherten Informationen werden nicht für andere steuerliche Zwecke genutzt.
Holzauge sei wachsam und verschlafe nicht den "point of no return".
Wie könnte der aussehen? Realistisch gesehen.
Die neue EU-Verfassung (Vertrag von Lissabon) macht mich misstrauisch.
Insbesondere die mit ihr einhergehende Abschaffung der Demokratie in Deutschland und die Entmachtung unseres Bundesverfassungsgerichts.
Bei den Finanzbehörden gespeichert werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständiges Finanzamt und Sterbetag. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht. Die in der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern gespeicherten Informationen werden nicht für andere steuerliche Zwecke genutzt.
Das wäre nicht das erste mal, daß die "seriöse" Tagesschau Politikerlügen ungeprüft weiterpropagiert, dabei ich diese ehrenwerte Sendung bereits mehrfach erwischt.
Die Redaktion der Tagesschau antwortet im übrigen noch nicht einmal auf kritische E-Mails, die werden einfach ignoriert.
John Robie hat folgendes geschrieben::
Die Aufgabe von Grund- und Freiheitsrechten kann ich nicht erkennen.
Alle Menschen in Deutschland werden durchnummeriert und bekommen künftig ab dem Tag ihrer Geburt eine lebenslang gültige persönliche Identifikationsnummer. Vorbilder sind die Reichspersonalnummer und die Personenkennzahl (PKZ) der DDR. Und da unser Innenminister auf dem Weg zu einem zentralen Bundesmelderegister politisch auf erhebliche Widerstände stößt, führt man diese Identifikationsnummer halt unter dem Vorwand der Steuerverwaltung ein. Wenn die zentrale Datenbank einmal vorhanden ist und jeder Bürger eine Nummer hat, kann man die so geschaffene Datenbank dann später beliebig weiterverwerten, wenn die politische Wetterlage günstiger dafür ist (zum Beispiel nach dem nächsten Terroranschlag).
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Alle Menschen in Deutschland werden durchnummeriert und bekommen künftig ab dem Tag ihrer Geburt eine lebenslang gültige persönliche Identifikationsnummer. Vorbilder sind die Reichspersonalnummer und die Personenkennzahl (PKZ) der DDR. Und da unser Innenminister auf dem Weg zu einem zentralen Bundesmelderegister politisch auf erhebliche Widerstände stößt, führt man diese Identifikationsnummer halt unter dem Vorwand der Steuerverwaltung ein. Wenn die zentrale Datenbank einmal vorhanden ist und jeder Bürger eine Nummer hat, kann man die so geschaffene Datenbank dann später beliebig weiterverwerten, wenn die politische Wetterlage günstiger dafür ist (zum Beispiel nach dem nächsten Terroranschlag).
Hallo nebelhoernchen,
die wichtigsten Leitnormen aus dem Volkszählungsurteil ist diese:
Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.
Bei den verfassungsrechtlichen Anforderungen an derartige Einschränkungen ist zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Daten, die in individualisierter, nicht anonymer Form erhoben und verarbeitet werden, und solchen, die für statistische Zwecke bestimmt sind.
Bei der Datenerhebung für statistische Zwecke kann eine enge und konkrete Zweckbindung der Daten nicht verlangt werden. Der Informationserhebung und Informationsverarbeitung müssen aber innerhalb des Informationssystems zum Ausgleich entsprechende Schranken gegenüberstehen.
An die damaligen Aktionen zur Volkszählung 1983 erinnere ich mich noch sehr gut. Ich hatte in meinem Bücherregal auch das Buch von George Orwell(*25.06.1903, †21.01.1950) stehen. Es hieß 1984 (Roman). An Aktualität hat das Werk von Orwell nicht verloren und ist immer noch in der Diskussion - siehe: "Technik, Terror, Transparenz - Stimmen Orwells Visionen?".
Persönlich finde ich bedauerlich, daß der Gesetzgeber sich nicht dazu durchgerungen hat das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung direkt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht in das Grundgesetz aufzunehmen. Daher muß bei der Diskussion über den Datenschutz immer wieder das Volkszählungsurteil mit in die Diskussion gebracht werden.
Der Gesetzgeber zieht es seit dem lieber vor, dieses Urteil in den Begründungen seiner Gesetzentwürfe zu placieren.
Mit dem Volkszählungsgesetz sollte m.W. schon einmal eine Personenkennziffer eingeführt werden. Die Diskussion der Personenkennziffer flammte vor der Einführung des neuen Personalsausweises (ab 01. 04.1987) ebenfalls wieder auf (s.a. Wikipedia).
Der Bürger sollte bezüglich seiner Freiheitsrechte wachsam sein. Der Datenschutz ist m.E. im Internetzeitalter zu einem sehr wichtigen Thema geworden. Wohin uns ein leichtfertiger Umgang mit dem Datenschutz führen kann, zeigt folgendes Beispiel:
Eine allein erziehende Mutter aus dem Ruhrgebiet erzählte ihrem Sachbearbeiter, dass sie den Kindesvater nicht kenne. Das Kind sei Ergebnis einer flüchtigen Bekanntschaft bei einem Fußballspiel des FC Schalke 04 gegen den HSV. Der Sachbearbeiter fertigte ordnungsgemäß einen Vermerk, ergänzt um einige zynische Anmerkungen zur Lebensführung der Hilfe Suchenden. Dieser Vermerk wurde nicht in einer Papierakte abgeheftet, sondern – der modernen Technik sei Dank – im Verfahren coArb niedergelegt, auf das bundesweit über 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA und der ARGEn Zugriff haben. Nur wenige Tage später kursierte dieser Vermerk zur allgemeinen Belustigung durch die gesamte Republik. Auch in Schleswig-Holstein war die Mutter bald der "Witz des Tages" und kam so zu zweifelhaftem Ruhm. Der Fall zeigt, wie wichtig effektive technische Schutzmaßnahmen wären.
Die BA und die ARGEn verstehen sich offenbar als eine große Familie, in der es keine Geheimnisse gibt. Daten, die in ihre EDV-Verfahren eingegeben werden, stehen bundesweit allen Anwendern zur Verfügung. Die Verfahren sehen überwiegend keine ausreichenden Löschmöglichkeiten vor. Lesende Zugriffe einzelner Mitarbeiter werden nicht protokolliert.
Ich finde es gut, daß du diesen Thread eröffnet hast. Es ist ein wichtiges Thema. Über die Rasterfahndung werden wir uns sicher auch noch unterhalten.
@ John Robie
Wirklich wissen wann der Moment erreicht wurde an dem es kein Zurück mehr gibt wird man immer erst lang danach
Ich persönlich sehe den Punkt schon überschritten.
Wie war das noch mit der LKWMaut? Die KfZ Scans werden nur für die Maut verwendet, betreffen also nur LKW? Hinterher dann na und wenn die Daten schon mal da sind muss man die ja auch zur Fahndung gegen böse Menschen verwenden. Später dann vielleicht gegen Parksünder (sind ja auch böse!), noch später gegen Menschen mit abweichenden Frisuren und irgendwann zur perfekten Plazierung von Werbung auf Hinweistafeln.
Das Grossprojekt Steuernummer kam so schnell, wurde mit so hohem Zeitdruck umgesetzt, Leute ganz ehrlich, dabei geht es nicht um die paar verlorenen Steuermillonen. Die könnte man anders effektiver sicherstellen.
An die damaligen Aktionen zur Volkszählung 1983 erinnere ich mich noch sehr gut. Ich hatte in meinem Bücherregal auch das Buch von George Orwell(*25.06.1903, †21.01.1950) stehen. Es hieß 1984 (Roman). An Aktualität hat das Werk von Orwell nicht verloren und ist immer noch in der Diskussion - siehe: "Technik, Terror, Transparenz - Stimmen Orwells Visionen?".
Passend dazu (leider kein Roman) gibt es das Buch 1984.exe, das sich auf wissenschaftlicher Basis mit den gesellschaftlichen, politischen und juristischen Aspekten moderner Überwachungstechnologien beschäftigt.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Ich finde es gut, daß du diesen Thread eröffnet hast. Es ist ein wichtiges Thema. Über die Rasterfahndung werden wir uns sicher auch noch unterhalten.
In welchem Zusammenhang? Gibt es dazu schon einen Thread?
...
Das Grossprojekt Steuernummer kam so schnell, wurde mit so hohem Zeitdruck umgesetzt, Leute ganz ehrlich, dabei geht es nicht um die paar verlorenen Steuermillonen. Die könnte man anders effektiver sicherstellen.
... 1983 waren auch schon die Fragebögen im Umlauf. Volkszählungsgegner wurden kriminalisiert. Und wer zum Volkszählungs-Boykott aufrief, wurde mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren bedroht.
Mit dem Jahressteuergesetz 2003 hat die Bundesregierung die Einführung der so genannten Steueridentifikationsnummer beschlossen. Auch wenn der Beschluss bereits vier Jahre zurückliegt, so bereitet die Einführung nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten.
Hiernach wird das Projekt "Steuer-Identifikationsnummer" schon seit mindestens 5 Jahre verfolgt und gelangte erst spät an die Öffentlichkeit.
Ich werde mich aber mal auf die Suche nach weiteren Belegen begeben.
Hiernach wird das Projekt "Steuer-Identifikationsnummer" schon seit mindestens 5 Jahre verfolgt und gelangte erst spät an die Öffentlichkeit.
Ich werde mich aber mal auf die Suche nach weiteren Belegen begeben.
Meines Wissens wurden die gesetzlichen Grundlagen bereits im Jahr 2003 von Rot-Grün geschaffen:
Zitat:
Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuer-ID wurden ohne viel Aufhebens und vor allem ohne eine nennenswerte öffentliche Diskussion bereits im Jahr 2003 geschaffen. Eine Verfassungsklage ist deshalb nicht mehr möglich. Möglich ist aber eine Klage auf dem Finanzgerichtsweg. Der FoeBuD unterstützt deshalb die Musterklage der Humanistischen Union gegen die Steuer-ID, die jeder Bundesbürger nach Erhalt seiner Kennziffer bei seinem Finanzamt einreichen kann. Die Humanistische Union bietet zudem ausführliche Informationen zum Thema Steuer-ID und zu den Erfolgsaussichten einer solchen Musterklage.
Ich finde es gut, daß du diesen Thread eröffnet hast. Es ist ein wichtiges Thema. Über die Rasterfahndung werden wir uns sicher auch noch unterhalten.
In welchem Zusammenhang? Gibt es dazu schon einen Thread?
Hallo nebelhoernchen,
zunächst zur zweiten Fragen: Einen gesonderten Thread zur Rasterfahndung sollten wir nicht aufmachen, da dies nur zur Unübersichtlichkeit führen wird. Vielmehr habe ich diesen Aspekt hier mit eingebracht, weil ich viele Parallelen in der aktuellen Diskussion und der damaligen Diskussion um das "Volkszählungsgesetz 1983" sehe.
Zur ersten Frage: Seit 1983 gab es immer wieder Versuche jedem einzelnen Bürger eine lebenslange Personennummer zu verpassen. Damals dienten die verbrecherischen Aktivitäten der RAF als Begründung und diesmal ist der Terroranschlag vom 11. September 2001 in der USA.
Du hast selbst schon Burkhard Hirsch zitiert:
"Ein Staat, der seine Bürger verdächtigt, ist selbst verdächtig."
Aber es geht in der Tat um den Überwachungsstaat. Einen Staat, in dem nur noch die Gedanken frei sind, möchte ich nicht haben. Die Freiheit sollte nicht eingesperrt oder geopfert werden. Ich persönlich mag mir nicht ausmalen, wie die Zeit von 1933-1945 verlaufen wäre, wenn die Nationalsozialisten damals über die heutige Informationstechnologie verfügt hätten. China zeigt zudem täglich, wie es mit den Menschenrechten und dem Zugang zum Internet umgeht.
Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahren will, darf m.E. mit der Informationstechnik und den Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung nicht allzu leichtfertig umgehen.
Sorry, ich hatte das nur aus dem Gedächtnis zitiert.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
China zeigt zudem täglich, wie es mit den Menschenrechten und dem Zugang zum Internet umgeht.
Repressive Staaten leben von der Abschottung (China, Nordkorea, Myanmar, Kuba ...).
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahren will, darf m.E. mit der Informationstechnik und den Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung nicht allzu leichtfertig umgehen.
Deswegen kriege ich auch immer wieder einen Hals, wenn, aus welcher Richtung auch immer, gefordert wird, Internet Provider müssten diese oder jene Inhalte im Internet filtern/blockieren (oder hafteten zumindest zivilrechtlich als sog. "Mitstörer"), ganz egal ob es dabei um Urheberrechtsverletzungen, rechtsradikale Inhalte oder um Kinderpornografie handelt, das sind meiner Meinung nach nur vorgeschobene Gründe. Suchen Sie doch bitte mit einer deutschen IP-Adresse mal bei Google nach rechtsradikalen Inhalten, Google zeigt sogar an, um wie viele Suchergebnisse die Anzeige der Ergebnisse "bereinigt" wurde.
Ein freies Land muss es aushalten können, dass seine Bürger sich im Internet rechtsradikale Inhalte anschauen können, genauso, wie es die chinesische Regierung aushalten muss, wenn sich ihre Bürger die Webseiten von Amnesty International anschauen wollen.
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Deswegen kriege ich auch immer wieder einen Hals, wenn, aus welcher Richtung auch immer, gefordert wird, Internet Provider müssten diese oder jene Inhalte im Internet filtern/blockieren (oder hafteten zumindest zivilrechtlich als sog. "Mitstörer"), ganz egal ob es dabei um Urheberrechtsverletzungen, rechtsradikale Inhalte oder um Kinderpornografie handelt, das sind meiner Meinung nach nur vorgeschobene Gründe. ...
Hallo nebelhoernchen,
hier muß ich deutlich widersprechen und mich ausdrücklich von Deiner Aussage distanzieren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf dies auch nicht werden. Ich trete für die Grundrechte ein, aber ich billige keine Straftaten.
Dabei stoßen mir besonders die beiden rot markierten Begriffe besonders auf.
1. Zur Kinderpornografie:
Hinter jedem Bild, welches den Mißbrauch eines Kindes zeigt, steht ein realer Mißbrauch eines Kindes. Hier bin ich ausdrücklich dafür, daß der jenige, der die Bilder in Netz gestellt hat auch bestraft wird. Auch die Betrachter der Bilder sind mitschuldig und müssen strafrechtlich verfolgt werden. Sie tragen mit dazu bei, daß erst ein Absatzmarkt entsteht.
2. Rechtsradikale Inhalte:
Die Verleugnung des Holocaust steht ebenfalls zu Recht unter Strafe und muß daher verfolgt werden.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
In dieser Frage vertrete ich eine ganz klare und unmißverständliche Haltung: Wer die Freiheitsrechte anderer nicht beachtet, der kann sich nur schwerlich auf die eigenen Freiheitsrechte berufen.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Ich bin für die Freiheitsrechte, aber ich bin eindeutig dagegen, wenn die Freiheitsrechte anderer mißachtet werden.
Falls du das anders siehst, dann steige ich sofort aus dieser Diskussion aus - denn dies wäre für mich unerträglich. In meiner Familie sind einige Verwandte Opfer der Nazis geworden und im beruflichen Alltag arbeite ich u.a. mit Menschen, die als Kinder sexuell mißbraucht wurden.
hier muß ich deutlich widersprechen und mich ausdrücklich von Deiner Aussage distanzieren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf dies auch nicht werden. Ich trete für die Grundrechte ein, aber ich billige keine Straftaten.
Da hast Du mich wohl leider gründlich mißverstanden.
Das Internet ist zunächst einmal nur ein Medium, das den Austausch von Informationen ermöglicht und das meiner Meinung nicht allein deshalb eingeschränkt (zensiert/blockiert) werden darf, nur weil es Kriminelle gibt, die dieses Netz für Straftaten mißbrauchen.
Auch andere Kommunikationsmittel können für Straftaten mißbraucht werden, zum Beispiel das Telefonnetz oder die Post. Käme da jemand auf die Idee, das jeweilige Medium zu zensieren oder zu kontrollieren, nur weil es zum Beispiel Droh- und Erpresseranrufe gibt oder rechtswidrige Dinge (Drogen, Waffen, Pornos usw.) per Post verschickt werden? Selbst ein Droh- oder Erpresserbrief oder rechtsradikale Propaganda unterliegen grundsätzlich dem Postgeheimnis.
Man darf also nicht das Internet als Medium verteufeln, sondern muß bei den Straftaten an deren Urheber heran, beim Beispiel Kinderpornografie also an die Produzenten und die Weiterverbreiter.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
1. Zur Kinderpornografie:
Hinter jedem Bild, welches den Mißbrauch eines Kindes zeigt, steht ein realer Mißbrauch eines Kindes. Hier bin ich ausdrücklich dafür, daß der jenige, der die Bilder in Netz gestellt hat auch bestraft wird. Auch die Betrachter der Bilder sind mitschuldig und müssen strafrechtlich verfolgt werden. Sie tragen mit dazu bei, daß erst ein Absatzmarkt entsteht.
Grundsätzlich richtig. Aber beim Drogenhandel tragen ja zum Beispiel auch die Endverbraucher dazu bei, daß ein Absatzmarkt entsteht. Trotzdem will man strafrechtlich nicht vorrangig an den kleinen Drogenkonsumenten heran, sondern an die Händler, Schmuggler und Hersteller.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
2. Rechtsradikale Inhalte:
Die Verleugnung des Holocaust steht ebenfalls zu Recht unter Strafe und muß ebenfalls verfolgt werden.
Rechtsradikale Inhalte, insbesondere das Leugnen des Holocaust, sind in Deutschland unter Strafe gestellt, in Dänemark zum Beispiel nicht. Dafür ist es in China rechtswidrig, sich die Webseiten von Menschen- und Bürgerrechtsbewegungen anzusehen. In Saudi-Arabien ist es übrigens verboten, Werbung für alkoholische Getränke zu machen, da wären die Webseiten deutscher Brauereien eine Straftat.
Andere Länder, andere Meinungen, andere Sitten. Wie löst man diese Probleme in einem weltumspannenden Netz? Durch Zensur?
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Da hast Du mich wohl leider gründlich mißverstanden.
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Hallo nebelhoernchen,
laß uns lieber wieder zum eigentlichen Thema zurück kommen. Ratsam ist es aber trotzdem, bei den Beispielen etwas selbstkritischer zu sein, weil dies sonst schnell zu Mißverständnissen führt.
Hier mal so am Rande ein weiteres Beispiel:
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Rechtsradikale Inhalte, insbesondere das Leugnen des Holocaust, sind in Deutschland unter Strafe gestellt, in Dänemark zum Beispiel nicht.
Sicher weißt Du, das der Holocaust in Deutschland seinen Ausgang fand (1933-1945). Das Deutschland auch weiterhin eine besondere Verantwortung hat, geht aus der Weizsäcker-Rede zum 8.Mai 1985 hervor. Ich halte persönlich diese Rede für die wichtigste Rede, die je im Deutschen Bundestag gehalten wurde und immer noch aktuell ist.
Wir sollten aber in der Diskussion wieder zur "Steuer-Identifikationsnummer" zurück kommen.
Rechtsradikale Inhalte, insbesondere das Leugnen des Holocaust, sind in Deutschland unter Strafe gestellt, in Dänemark zum Beispiel nicht.
Sicher weißt Du, das der Holocaust in Deutschland seinen Ausgang fand (1933-1945). Das Deutschland auch weiterhin eine besondere Verantwortung hat, geht aus der Weizsäcker-Rede zum 8.Mai 1985 hervor. Ich halte persönlich diese Rede für die wichtigste Rede, die je im Deutschen Bundestag gehalten wurde und immer noch aktuell ist.
Es ist die Gnade meiner späten Geburt, die es mir erlaubt, etwas weniger selbstkritisch mit diesem Thema umzugehen. Hört sich vielleicht etwas arrogant an, ist aber nicht so gemeint.
Daß die Dänen das Leugnen des Holocausts nicht unter Strafe stellen, was aber die Niederländer zum Beispiel wiederum tun, hat im übrigen nichts damit zu tun, daß die Dänen das Thema so gerne auf der Tagesordnung haben, sondern hat prinzipielle Gründe. Für die Dänen steht das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit ganz oben auf der Rangliste der Freiheitsrechte und sie vertreten die Ansicht, daß dieses in keinem Fall irgendwie eingeschränkt werden darf. Siehe dazu auch die Interviews mit dem dänischen Premierminister Rasmussen (Zitat: "Redefreiheit ist dänisch, Zensur nicht") anlässlich des Konfliktes um die Mohammed-Karrikaturen in einer dänischen Zeitung.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Wir sollten aber in der Diskussion wieder zur "Steuer-Identifikationsnummer" zurück kommen.
Da nicht jeder, der gegen die Zuteilung der Steuer-ID ist, gleich die Mühen und Risiken einer eigenen Klage eingehen möchte, hat die Humanistische Union jetzt zusätzlich auch noch einen vorgefertigten "Protestbrief" zur eigenen Verwendung durch jedermann veröffentlicht:
http://www.humanistische-union.de/fileadmin/hu_upload/doku/2008/BeschwerdebriefBZSt.pdf
Mich würde interessieren, wie dieses "Protestschreiben" auf das Bundeszentralamt für Steuern wirkt? Hat dieses Schreiben irgendeine rechtliche Bewandnis/Funktion, wahrt dies also in irgend einer Weise meine Rechte, falls die Humanistische Union mit ihrer Musterklage Erfolg haben sollte, oder stellt das Schreiben nur eine rechtlich unwirksame Bekundung meines Protestes dar?
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