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Nachträgliche Beitragserhöhung der Krankenkasse

 
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Allie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 11:56    Titel: Nachträgliche Beitragserhöhung der Krankenkasse Antworten mit Zitat

Hallo,

darf eine Krankenkasse nachträglich die Beiträge erhöhen?
Einem AN wurden mit der August-Abrechnung für die Monate Jan. bis Aug. nachträglich ca. 4 Euro vom Lohn abgezogen. Ist das legal und was ist dann mit dem Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen?
Der AN hat diese Kasse vorab übrigens zum 31.08. gekündigt. Oder ist das eine Art Strafgebühr der Kasse, nach dem Motto, wer sowieso geht den zocken wir noch mal ab?
Kann der AN dagegen vorgehen?

Danke für alle ernstgemeinten Tipps.
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 12:55    Titel: Re: Nachträgliche Beitragserhöhung der Krankenkasse Antworten mit Zitat

Allie hat folgendes geschrieben::
darf eine Krankenkasse nachträglich die Beiträge erhöhen?


Wie wurde diese rückwirkende Beitragserhöhung begründet?


Zitat:
was ist dann mit dem Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen?


Hat sich doch erledigt, denn:

Zitat:
Der AN hat diese Kasse vorab übrigens zum 31.08. gekündigt.
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Allie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 13:27    Titel: ? Antworten mit Zitat

Hallo,

eigentlich ist damit nicht geklärt, ob es rechtens ist einfach nachträglich Gebühren einzuziehen, oder ob der AN die zurückverlangen kann:-(
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ratte1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine rückwirkende Beitragssatzerhöhung gibt es bei den gesetzlichen KK nicht.

Vielmehr gehe ich davon aus, dass der AG die Beitragssatzerhöhung schlicht nicht beachtet hatte und nun den AN an der Nachberechnung beteiligen will.

Da der AG einen fehlerhaft unterbliebenen Abzug beim Arbeitnehmer aber nur bei den nächsten 3 Abrechnungen geltend machen können, ist die Beitragsdifferenz im genannten Fall vom Januar bis April 08 m.E. allein vom AG zu zahlen.
s. auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html

Freundliche Grüße

ratte1
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 16:02    Titel: Re: ? Antworten mit Zitat

Sie haben eine Frage gestellt:

Zitat:
was ist dann mit dem Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen?


die mit ihrer ersten Frage nichts zu tun hat, warum also das:

Allie hat folgendes geschrieben::

eigentlich ist damit nicht geklärt, ob es rechtens ist einfach nachträglich Gebühren einzuziehen, oder ob der AN die zurückverlangen kann:-(


Und das konnten sie bei ihrer ehemaligen KK nicht erfragen?

Zitat:
Wie wurde diese rückwirkende Beitragserhöhung begründet?


Evtl. hat ratte1 ja die wahren Gründe herausgefunden, aber wenn sie ungenaue Angaben machen, dann sollten sie von uns Lesern bitte keine Hellseherei verlangen!
Gehen sie also dem Hinweis von ratte1 mal nach, und holen sie Auskunft von ihrer Ex KK ein, das ist sicherlich hilfreicher als alles Mutmaßen in Foren.
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Modesty
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Beitrag nachträglich laut TE vom Lohn einbehalten wurde, halte ich Ratte01s Antwort für ziemlich naheliegend.

Man sollte vielleicht mal beim Arbeitgeber nachfragen.

Je nach Arbeitgebergröße können die Mitarbeiter bei über 300 verschiedenen Krankenkassen beschäftigt sein, da kann es vorkommen, daß ein Arbeitgeber eine Beitragserhöhung nicht oder verspätet mitbekommt.

Interessant wäre natürlich in einem solchen Falle, was dem Arbeitgeber blühen könnte, der dem Mitarbeiter ja eventuell das Sonderkündigungsrecht "vermasselt".

Grüßle

Modesty
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Modesty hat folgendes geschrieben::
Interessant wäre natürlich in einem solchen Falle, was dem Arbeitgeber blühen könnte, der dem Mitarbeiter ja eventuell das Sonderkündigungsrecht "vermasselt".
Der Arbeitgeber der eine Beitragssatzerhöhung nicht zeitnah umsetzt hat die Beiträge zum Teil alleine zu tragen. Nur für die letzten 3 Monate darf er Arbeitgeber auch den Arbeitnehmeranteil in Abzug bringen. Dies ist aber auch alles.

Der Versicherte ist selbst dafür verantwortlich eine Beitragssatzerhöhung seiner Krankenkasse mitzubekommen. Über diese wird er von seiner Krankenkasse (mindestens im Mitgliedermagazin) informiert.
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Allie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die Antworten.
Der AG hat behauptet, dass viele Kassen nachträglich Beiträge erhöhen, dass wäre nichts unegwöhnliches. Und kein Wort davon, dass nur die letzten drei Monate korrigiert werden dürfen...
Aber wenn die Erhöhung bereits im Januar war, dann hätte es doch nicht acht Monate gedauert bis der Kasse auffällt, dass sie zu wenig Geld bekommen ...? Und wenn ist das ja gleich eine doppelte Unverschämtheit des AG dem AN eigene Fehler zu belasten und dann auf Nachfrage sogar noch zu lügen. Die Antwort der Kasse hat der AN noch nicht bekommen.

Viele Grüße
A.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist keine Krankenkasse bekannt, die nachträglich die Beiträge erhöht hat. Dies ist soweit ich weiß auch gar nicht möglich. Es ist auf jeden Fall alles andere als normal.

Wieso der Abzug erst jetzt kommt ist schwer zu sagen. Hier kann wohl nur der Arbeitgeber Auskunft erteilen, die Krankenkasse wird aus Datenschutzgründen nichts zum Arbeitgeberkonto sagen dürfen, kann aber gerne auf Anfrage Ihnen die Arbeitnehmeranteile an Hand ihres Bruttoarbeitsentgelts ermitteln.

Ich habe in der Arbeitgeberbetreuung einer Krankenkasse und kann mir fallen gerade verschiedene Möglichkeiten ein. Um diese Ihnen erläutern zu können, muss ich Ihnen aber zunächst erklären, wie die Beitragsabführung praktisch abläuft.

Der Arbeitgeber berechnet jeden Monat für alle seine Arbeitnehmer die bei einer Krankenkasse sind die Beiträge und übermittelt der Krankenkasse maschinell den sogenannten Beitragsnachweis. Hier sind dann nur die Endergebnisse drauf erhalten (keine einzelnen Arbeitsentgelte oder ähnliches). Die Beitragsnachweise sollen bei der Krankenkasse idealerweise maschinell eingespielt werden. So dass hier keiner mehr auf den Beitragsnachweis schaut. Der Arbeitgeber kann auch sagen, dass dieser Beitragsnachweis jeden Monat gelten soll, wenn der Mitarbeiter ein festes Gehalt hat.
Etwa alle 4 Jahre wird der Arbeitgeber von dem Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung überprüft, ob dieser die Beiträge richtig berechnet hat.
Bei der Krankenkasse fällt nur selten auf, wenn die Beiträge falsch berechnet werden, eben weil diese maschinell eingespielt werden.
Nur wenn die maschinelle Übermittlung nicht funktioniert und die Beitragsnachweise gefaxt werden können den Sachbearbeitern Fehler auffallen. So kann ich mich an einen Arbeitgeber erinnern, den wir monatlich anrufen mussten, weil dieser jeden Monat bei einem RV-Beitrag von etwa 53 € nur etwa 2 € KV-Beitrag gezahlt hat. Dies kann bei Kenntnis der Beitragssätze von 19,9 % und 13,x % nicht stimmen, fällt also sofort auf.

Aus diesem Grund wird die Krankenkasse vermutlich bis her noch nicht gemerkt haben, dass Ihr Arbeitgeber noch falsche Beiträge berechnet hat. Evtl. war ja bei Ihrem Arbeitgeber auch gerade eine Betriebsprüfung bei welcher die falschen Beitragssätze angeprangert wurden. Es könnte aber auch sein, dass Ihr Arbeitgeber diese so genannten Dauer-Beitragsnachweise (die jeden Monat zugesetzt werden) nutzt und bisher für dieses Jahr keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis erstellt hat. Die Krankenkasse hat diesen Monat für Monat angefordert und Ihr Arbeitgeber ist erst jetzt dazu gekommen. Auch dies wäre für mich keine Überraschung.

Lange Rede kurzer Sinn, ich kann Ihnen nicht sagen, weshalb Ihr Arbeitgeber erst jetzt die Beitragssatzerhöhung durchführt.

Mein Tip wäre, dass Sie Ihrem Arbeitgeber den bereits von Ratte1 verlinkten Paragraphen ausdrucken und Ihren Arbeigeber bitten, die August-Auszahlung entsprechend der gesetlichen Vorgaben zu korrigieren.
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kleineroteHexe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der AN könnte doch bitte mal auf der Internetseite seiner Krankenkasse nachschauen, ab wann der Beitrag denn jetzt tatsächlich erhöht wurde. Dann wären wir schon einen Schritt weiter...
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