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Verfasst am: 01.09.08, 19:28 Titel: Lehrer zu spät im klassenraum!
Mein sohn beklagt sich dauernd bei mir das die lehrer nicht pünktlich im klassenraum erscheinen!
d.h. Wenn die schüler sich 3min verspäten wegen diversen gründen werden sie direkt eingetragen ins Klassenbuch!
aber wenn die lehrer zu spät kommen ist das nicht weiter schlimm!
Immerhin hat mein sohn ja auch ein Recht auf Unterricht!
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.
Verfasst am: 01.09.08, 20:29 Titel: Darf eine Lehrkraft einen schüler durchsuchen?
Hallo,
folgende situation:
Große Pause an einer Hauptschule in NRW!
Junge 15 9 klasse steht in der raucherecke!
Raucht sich eine sieht den Lehrer!Der lehrer hat ihn nicht gesehen!
der schüler macht genervt seine zigarette aus(lehrer hat ihn nicht gesehen).
Lehrer kommt in die Raucher ecke zu ihm und sagt zeig mir mal was du in deinen Hosentasche und in deiner schultasche hasst!
So und Lehrkraft ihn durchsuchen nur weil er in der Raucherecke steht!
Oder darf die Lehrkraft generell taschen kontrollen durchführen und wenn ja unter welchen umständen?
Bitte um schnelle antworten!
Verfasst am: 01.09.08, 23:15 Titel: Re: Lehrer zu spät im klassenraum!
der_alte hat folgendes geschrieben::
d.h. Wenn die schüler sich 3min verspäten wegen diversen gründen werden sie direkt eingetragen ins Klassenbuch!
aber wenn die lehrer zu spät kommen ist das nicht weiter schlimm!
Ihr Sohn hat ein starkes Gerechtigkeitsempfinden - das ist gut.
Die Verspätung des Lehrers könnte - ganz im Gegensatz zu den Verspätungen der Schüler - allerdings dienstliche Gründe haben.
Was erwarten Sie denn? Daß der Lehrer sich selbst auch ins Klassenbuch einträgt und bei zu häufigen Verspätungen seine Eltern anschreibt?
der_alte hat folgendes geschrieben::
So und Lehrkraft ihn durchsuchen nur weil er in der Raucherecke steht!
Oder darf die Lehrkraft generell taschen kontrollen durchführen und wenn ja unter welchen umständen?
Sie sollten eher froh sein, daß der Lehrer sich um Ihren Sohn kümmert.
Haben Sie den Lehrer denn eigentlich schon mal um ein persönliches Gespräch gebeten?
Sollten Sie damit nicht weiterkommen, steht Ihnen auch noch der Gang zur Schulleitung offen ...
Verfasst am: 02.09.08, 05:37 Titel: Re: Lehrer zu spät im klassenraum!
der_alte hat folgendes geschrieben::
Mein sohn beklagt sich dauernd bei mir das die lehrer nicht pünktlich im klassenraum erscheinen!
d.h. Wenn die schüler sich 3min verspäten wegen diversen gründen werden sie direkt eingetragen ins Klassenbuch!
aber wenn die lehrer zu spät kommen ist das nicht weiter schlimm!
Immerhin hat mein sohn ja auch ein Recht auf Unterricht!
Im Alltagsbetreib einer Schule, vor allem in einem so stark bürokratisiertem Schulbetrieb wie in NRW, kommt es sehr häufig vor, dass nicht aufschiebbare Verwaltungs- und Organisationsfragen geklärt werden müssen, oder aus pädagogischen Gründen dringende Dienstbesprechungen "zwischen Tür und Angel" gehalten werden müssen - letzteres gerade an Hauptschulen! Oft lässt sich einfach die Vielzahl der zu erledigenden Dinge nicht in der kleinen oder großen Pause regeln, das macht den Beruf so gehetzt.
Um Nachfragen wie die obige zu vermeiden, verfahre ich in solcher Situtation so, dass ich mich für eine eventuelle Verspätung prinzipiell entschuldige und eine kurze Erklärung abgebe. Das ist schließlich auch Höflichkeitserziehung.
Verfasst am: 02.09.08, 05:41 Titel: Re: Darf eine Lehrkraft einen schüler durchsuchen?
der_alte hat folgendes geschrieben::
Hallo,
folgende situation:
Große Pause an einer Hauptschule in NRW!
Junge 15 9 klasse steht in der raucherecke!
Raucht sich eine sieht den Lehrer!Der lehrer hat ihn nicht gesehen!
der schüler macht genervt seine zigarette aus(lehrer hat ihn nicht gesehen).
Lehrer kommt in die Raucher ecke zu ihm und sagt zeig mir mal was du in deinen Hosentasche und in deiner schultasche hasst!
Ein Minderjähriger nimmt eine Droge zu sich, die in der Bundesrepublik erst ab 18 Jahren konsumiert werden darf. Der Lehrer bekommt das mit und lässt sich die Droge zeigen, worauf sich der Schüler offensichtlich einlässt.
Ob der Schüler nun Tabak, Vodka oder Extasy konsumiert hat - es ist sicherlich im Interesse der Erziehungsberechtigten, dass die Schule sie darauf hinweist, wenn ein Jugendlicher in ihrer Obhut auf dem Schulgelände für ihn illegale Substanzen zu sich nimmt.
Verfasst am: 02.09.08, 07:05 Titel: Re: Darf eine Lehrkraft einen schüler durchsuchen?
der_alte hat folgendes geschrieben::
...
So und Lehrkraft ihn durchsuchen nur weil er in der Raucherecke steht!
Oder darf die Lehrkraft generell taschen kontrollen durchführen und wenn ja unter welchen umständen?
Bitte um schnelle antworten!
Im Alltagsbetreib einer Schule, vor allem in einem so stark bürokratisiertem Schulbetrieb wie in NRW, kommt es sehr häufig vor, dass nicht aufschiebbare Verwaltungs- und Organisationsfragen geklärt werden müssen, oder aus pädagogischen Gründen dringende Dienstbesprechungen "zwischen Tür und Angel" gehalten werden müssen - letzteres gerade an Hauptschulen! Oft lässt sich einfach die Vielzahl der zu erledigenden Dinge nicht in der kleinen oder großen Pause regeln, das macht den Beruf so gehetzt.
und
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Die Verspätung des Lehrers könnte - ganz im Gegensatz zu den Verspätungen der Schüler - allerdings dienstliche Gründe haben.
Ich finde in den Schulgesetzen z.B. keine Ermächtigung für Lehrer, anstatt Unterricht zu erteilen, in der Unterrichtszeit "Verwaltungs- und Organisationsfragen" nachzugehen.
Übrigens gibt es nicht nur die Pausen, sondern auch Zeiten vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts. Ansonsten muß die Schule eben daran denken, die Pausen zu verlängern.
scott hat folgendes geschrieben::
deinem Junior klar machst, dass er nicht Rauchen darf!
Zweitens kennen wir die Einstellung des TE zum Rauchen nicht. Insbesondere nicht ob er der Meinung ist, Jugendliche sollten ruhig rauchen.
neleabels hat folgendes geschrieben::
Ob der Schüler nun Tabak, Vodka oder Extasy konsumiert hat - es ist sicherlich im Interesse der Erziehungsberechtigten, dass die Schule sie darauf hinweist, wenn ein Jugendlicher in ihrer Obhut auf dem Schulgelände für ihn illegale Substanzen zu sich nimmt.
Tabak ist nicht per se illegal, sondern nur der Konsum und ggf. die Abgabe. Ich sehe grundsätzlich keine Norm die es Jugendlichen verbietet, Tabakwaren mit sich zu führen, die ihnen beispielsweise von den Eltern überlassen wurden.
Gleiches gilt für Alkohol (anders als z.B. in Finnland. Dort ist es nach dem Alkoholgesetz Personen unter 20 Jahren verboten, alkoholische Gesetze zu besitzen und mitzuführen)
Anderes kann sich aus der Schulordnung ergeben. Aber die kennen wir hier nicht. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 02.09.08, 10:05 Titel: Re: Lehrer zu spät im klassenraum!
Redfox hat folgendes geschrieben::
...
Tabak ist nicht per se illegal, sondern nur der Konsum und ggf. die Abgabe. Ich sehe grundsätzlich keine Norm die es Jugendlichen verbietet, Tabakwaren mit sich zu führen, die ihnen beispielsweise von den Eltern überlassen wurden.
...
Verfasst am: 02.09.08, 12:07 Titel: Re: Lehrer zu spät im klassenraum!
Redfox hat folgendes geschrieben::
Ich finde in den Schulgesetzen z.B. keine Ermächtigung für Lehrer, anstatt Unterricht zu erteilen, in der Unterrichtszeit "Verwaltungs- und Organisationsfragen" nachzugehen.
Das ist richtig. Das ist einer der Kollisionspunkte des Schulalltages mit dem, was sich der Dienstherr so theoretisch als Schulbetrieb vorstellt. Kann ich auch nix für, die Realität ist, wie sie ist, und lässt sich leider allzu oft weder planen noch verschieben...
Zitat:
neleabels hat folgendes geschrieben::
Ob der Schüler nun Tabak, Vodka oder Extasy konsumiert hat - es ist sicherlich im Interesse der Erziehungsberechtigten, dass die Schule sie darauf hinweist, wenn ein Jugendlicher in ihrer Obhut auf dem Schulgelände für ihn illegale Substanzen zu sich nimmt.
Tabak ist nicht per se illegal, sondern nur der Konsum und ggf. die Abgabe. Ich sehe grundsätzlich keine Norm die es Jugendlichen verbietet, Tabakwaren mit sich zu führen, die ihnen beispielsweise von den Eltern überlassen wurden.
Man kann sich als erziehungbeauftragte Instanz natürlich auch selbst handlungsunfähig machen!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 02.09.08, 12:14 Titel: Re: Lehrer zu spät im klassenraum!
neleabels hat folgendes geschrieben::
Das ist richtig. Das ist einer der Kollisionspunkte des Schulalltages mit dem, was sich der Dienstherr so theoretisch als Schulbetrieb vorstellt. Kann ich auch nix für, die Realität ist, wie sie ist, und lässt sich leider allzu oft weder planen noch verschieben...
Wenn die Realität den Lehrer (als Beamten) letztlich zu einer Dienstpflichtverletzung bringt, müßte er zumindest remonstrieren (--> http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration ), wenn "Verwaltungs- und Organisationsfragen" für die Zeit des Unterrichts angeorndet werden.
neleabels hat folgendes geschrieben::
Man kann sich als erziehungbeauftragte Instanz natürlich auch selbst handlungsunfähig machen!
Das ist eine getzgeberische Entscheidung, die die Verwaltung hinzunehmen hat. Daß es anders geht, zeigt das finnische Beispiel. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 02.09.08, 12:58 Titel: Re: Lehrer zu spät im klassenraum!
Redfox hat folgendes geschrieben::
Wenn die Realität den Lehrer (als Beamten) letztlich zu einer Dienstpflichtverletzung bringt, müßte er zumindest remonstrieren (--> http://de.wikipedia.org/wiki/Remonstration ), wenn "Verwaltungs- und Organisationsfragen" für die Zeit des Unterrichts angeorndet werden.
Hihi. Du arbeitest nicht im Schulsystem, nicht wahr? Es ist nicht böse gemeint, aber für Insider ist so ein Lösungsvorschlag wirklich sehr amüsant.
Aber mal Spaß beiseite, was ich oben meinte, ist z.B. folgende, typische Situation, die zwar nicht jeden Tag so passiert, aber doch immerhin alle zwei Wochen [mhm. Vielleicht doch eher jede Woche; oder eher zweimal die Woche]:
Lehrer Hempel hat eine Doppelstunde mit kleiner Pause und stellt in der ersten Stunde fest, dass die Birne des Overheadprojektors durchgebrannt ist, er aber den OHP in der nächsten Stunde für Schülerpräsentationen dringend benötigt. Er eilt in der kleinen Pause von seinem Klassenraum ins Sekretariat, wo Ersatzbirnen aufbewahrt werden. Hin- und Rückweg und Reperatur kann er, routiniert, wie er ist, in der kleinen Pause schaffen. Auf dem Weg begegnet ihm Oberstudienrat Dr. Hinterkunkel, der Klassenlehrer einer seiner Klassen. Dr. Hinterkunkel befragt Hempel, ob Schüler Hubertus heute zum Unterricht erschienen ist, da Hubertus häufig fehlt und er auch aus anderen aktuellen Gründen jetzt, in seiner Freistunde, ein Telefongespräch mit den Eltern führen will. Hempel teilt das nötige mit und gibt auch eine knappe Schilderung seines Eindruckes des Schülers an den Kollegen weiter. Das Dienstgespräch der beiden erfahrenen Pädagogen dauert nur effiziente zwei Minuten. Hempel eilt weiter, besorgt die Lampe und trifft auf einem der Flure die Schüler Heinz Hugendubel und Lieschen Müller an, die sich in ein Knäul verknotet haben und aufeinander einschlagen. Zwischen Heinz und Lieschen kriselt es schon seit Wochen, das weiß Hempel, jetzt sind die Feindeligkeiten anscheinend offen ausgebrochen. Drumherum johlende Mitschüler, einer hat schon das Handy für Filmaufnahmen gezückt.
Hempel seufzt. Noch eine Minute, um die Sache zu klären, ansonsten begeht er eine Dienstpflichtverletzung...
Nele
Zuletzt bearbeitet von neleabels am 03.09.08, 05:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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