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recht.de :: Thema anzeigen - Hyp. Frage: Darf man einen intel. Außerirdischen erschlagen?
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Hyp. Frage: Darf man einen intel. Außerirdischen erschlagen?
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 17:34    Titel: Hyp. Frage: Darf man einen intel. Außerirdischen erschlagen? Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine hypothetische Frage.


Mal angenommen es gäbe intelligente Außerirdische die auch in der Lage wären interstellare Reisen durchzuführen.
Und nun stellen wir uns vor, daß so ein intelligenter Außerirdischer welcher kein Mensch ist mit seinem Raumschiff in meinem Garten landet.

Dürfte ich ihn dann mit dem Hammer oder einer Axt erschlagen?
Immerhin handelt es sich hier doch nur um eine Sachbeschädigung, bzw. der Beschädigung einer Sache.
Vergleich hierzu auch ein Tier wie z.B. ein Hund oder eine Katze, das auch nur als Sache gewertet wird und somit nur eine Sachbeschädigung wäre.


Das dies einen intergalaktischen Konflikt heraufbeschwören würde,
lassen wir hier mal außer acht.
Mir geht es nur darum welchen Rechtsstatus ein intelligenter Außerirdischer in Deutschland geniesen würde.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ave Caesar,

glauben Sie im ernst, dass sich ein zu interstellaren Reisen fähiger Außerirdischer von Ihnen mit einem Hammer erschlagen lässt?
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Ave Caesar,

glauben Sie im ernst, dass sich ein zu interstellaren Reisen fähiger Außerirdischer von Ihnen mit einem Hammer erschlagen lässt?


Das wäre wieder ein anderes Thema.
Wir gehen mal davon aus, das es möglich wäre.*

*Vielleicht begeht er eine Bruchlandung und ist nicht Handlungsfähig sich zu verteidigen. Winken
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke da muss man erstmal definieren was ein Mensch ist.

Wikipedia sagt:
Zitat:
Bedeutungen:

[1] ein Lebewesen; Spezies, der Gattung der Säugetiere angehörend, das sich durch folgende besondere Eigenschaften auszeichnet: aufrechter Gang, Sprache, Erfindertum, Vorausdenken und Nachahmung
[2] [1] als einzelnes Individuum


Wenn der Ausserirrdische diese Bedingungen erfüllt könnte er als Mensch gewertet werden. Krabbel jetzt aber ein intelligentes achtbeiniges Spinnentier aus dem Raumschiff wäre eine Zuordnung als Mensch wohl hinfällig.

Aber mal ehrlich, welcher INTELLIGENTE Ausserirrdische würdewohl hier landen?
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, ich würde ein solches Verhalten als groben Unfug ansehen, der schlechte Kinderstube verrät. Außerirdische, die mehrere Lichtjahre zu uns gereist sind, erschlägt man nicht mit dem Hammer.

Strafrechtlich relevant dürfte ein solches Verhalten jedoch nicht sein; unsere Gesetze weisen beklagenswerte Regelungslücken in Bezug auf Außerirdische auf.
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Nun, ich würde ein solches Verhalten als groben Unfug ansehen, der schlechte Kinderstube verrät. Außerirdische, die mehrere Lichtjahre zu uns gereist sind, erschlägt man nicht mit dem Hammer.

Nun, man könnte durch diese Vorgehensweise aber an die Technologie des Raumschiffes herankommen.
Und den Außerirdischen kann man ausstopfen lassen, der dürfte als ausgestellte Sache im Museum auch ganz viel Geld wert sein.




Zitat:

Strafrechtlich relevant dürfte ein solches Verhalten jedoch nicht sein; unsere Gesetze weisen beklagenswerte Regelungslücken in Bezug auf Außerirdische auf.


Nicht das ich jetzt einen Denkanstoß geliefert habe und das in zukünftigen Gesetzesplanungen berücksichtigt wird.
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Wenn der Auserirdische ein offizieller Vertreter seine Planeten o.ä. ist, könnte man den § 102 StGB anwenden.


Interessanter Ansatz, danke für den Hinweis.
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Oktavia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wow, schnell und präzise recherchiert. In § 102 StGB steht nichts davon, dass der Angegriffene ein Mensch sein muss!
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben doch als Zwischenergebnis festgehalten, dass man einen zum interstellaren Raumflug fähigen Außerirdischen nur dann mit dem Hammer erschlagen kann, wenn er infolge einer Bruchlandung seines Raumfahrzeugs zur Gegenwehr außerstande ist.

Zitat:
Nun, man könnte durch diese Vorgehensweise aber an die Technologie des Raumschiffes herankommen.


Befindet er sich jedoch in einem Zustand, in dem das Erschlagen möglich ist, so kann man die Technologie auch ausspähen, ohne den Außerirdischen zuvor zu erschlagen.

Zitat:
Und den Außerirdischen kann man ausstopfen lassen, der dürfte als ausgestellte Sache im Museum auch ganz viel Geld wert sein.


Auch das überzeugt wenig, denn er dürfte noch viel mehr Geld einspielen, wenn man ihn "Deutschland sucht den Superstar" moderieren lässt.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 19:54    Titel: Re: Hyp. Frage: Darf man einen intel. Außerirdischen erschla Antworten mit Zitat

Caesar hat folgendes geschrieben::
...
Mir geht es nur darum welchen Rechtsstatus ein intelligenter Außerirdischer in Deutschland geniesen würde.

Siehe § 1 StGB und Stromdiebstahlsfall. Der Außerirdische dürfte straffrei erschlagen werden, es sei denn, daß der Bundestag vorher noch schnell eine Gesetzesänderung vornimmt. § 102 StGB scheidet aus, weil "Ausland" einen irdischen Bezug voraussetzt und § 104a StGB erfüllt sein muß. Winken
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Mitnichten dürfte er das.
Wenn der Außerirdische kein Mensch ist - und das kann er biologisch nicht sein - so ist er doch unstreitig ein Lebewesen und steht damit unter dem Tierschutzgesetz. Und das stellt das Töten ohne vernünftigen Grund und von unkundiger Hand (es müsste ein Jäger oder Veterinär machen) unter Strafe.

Allerdings - möget Ihr schimpfen und fluchen - sollte man hier die Rechnung nicht ohne die Philosophen machen. Die würden nämlich darauf hinweisen, dass Wikipedia einen Hühnerschnurz wert ist und schon Aristoteles den Menschen als "zoon logon echon" definiert hat, als Lebewesen, dass der Sprache mächtig ist (präziser: den Logos hat), was offenkundig ein Außerirdischer, der hier landet, auch haben muss, denn ohne Logos ist einer nicht fähig, ein Raumschiff zu bauen und zu steuern.

Sie würden auch auf Kant verweisen, dessen Denken maßgeblich unser Grundgesetz beeinflusst hat, und darauf, dass er seine Metaphysik der Sitten ausdrücklich als notwendigerweise für jedes denkbare vernünftige Wesen gültig ansah - nicht qua positiver Norm, sondern aus dem a priori, aber das hier zu erläutern würde zu weit führen.

Somit würden sie darauf hinweisen, dass der Außerirdische dem Menschen wesensgleich ist und seine Tötung damit menschenrechtswidrig. Damit würden sie sich auch mit Sicherheit durchsetzen, weil et so is. Und weil kein Paragraf gegen die Tatsachen anstinken kann.

Die Tötung des Außerirdischen würde vor Gericht (zumindest so ab BGH) als Mord angesehen werden. Wobei die Berufung auf Paragrafen, in denen von Außerirdischen nichts steht, als nicht maßgebend angesehen werden würden, deswegen als nicht maßgebend, weil sich auch kein Mörder darauf berufen kann, es habe ihm niemand gesagt, dass man nicht morden dürfe; es gibt Dinge, die hat man als Mensch zu wissen, weil sie wesentlich zum Menschsein gehören.

Bis das ausgekocht wäre, wäre der Außerirdische vom Tierschutzgesetz geschützt.

Also nix mit Hammer.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
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BeitragVerfasst am: 02.09.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,

wenn ein Außerirdischer kein Mensch ist, dann kann auch nicht § 211 StGB zur Anwendung kommen. Das StGB stellt den Menschen über die Tiere. Zu prüfen wäre daher, ob eine Bestrafung nach dem Tierschutzgesetz möglich wäre. Aber was ein Tier auf Erden ist, ist definiert.

Also lege ich den Hammer noch nicht zur Seite, wer weiß denn schon, ob ich nicht doch heute Nacht unerwarteten Besuch bekomme. Mr. Green

Woher weiß ich denn, daß der Außerirdische nur mit mir spielen will? Lachen

Notfalls bringe ich § 32 StGB ins Spiel.

Liebe Grüße

Klaus

______
Edit: Linkfehler (§ 32 StGB) beseitigt. Verlegen


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 03.09.08, 00:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Es war nicht die Rede davon, dass der Außerirdische angreift.
Zitat:
wenn ein Außerirdischer kein Mensch ist, dann kann auch nicht § 211 StGB zur Anwendung kommen.

Ich setze 2.500 Jahre menschliche Geisteskultur dagegen.
Zweifelst Du?
Dann überlege mal, was seither alles schon mal nicht als Mensch angesehen wurde.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
...
Ich setze 2.500 Jahre menschliche Geisteskultur dagegen.
...

... und ich bleibe beim StGB. Winken
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Rührt mich wenig.
Sobald es um Menschenrechts- und Völkerstrafrechtsfragen geht, rühren die jeweiligen Strafgesetzbücher ohnehin wenig. Das nur mal so als Anhaltspunkt, was es außerdem noch gibt.
_________________
Grüße,
Abrazo
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