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ich hab mich gerade mit meinem außerirdischen Freund unterhalten. Er meinte, daß man ihn nicht mit einem Hammer erschlagen könne, das er nachgiebige, flexible Knochen hat. Ebenso würde ihm eine Axt nichts anhaben können.
Das ist alles nur eine Frage der kinetischen Energie.
Wenn menschliche Muskelkraft nicht mehr genügt, dann könnte man zumindest im Falle der Axt auf eine Kettensäge ausweichen.
Denn die Farben rot und blau sind ganz klar durch ihre Wellenlänge definiert. SCNR
Begriffe sind meiner Ansicht nach dann für den "Hausgebrauch" des Juristen klar genug definiert, wenn die große Mehrheit identische Vorstellungen damit in Verbindung bringt. Generell ist Sprache doch nur dazu da, eigene Gedankeninhalte an Dritte zu übermitteln in der Hoffnung, dass diese den Begriff dann in eigene Gedankenkonstrukte umwandeln, die möglichst identisch mit den eigenen sein sollen....
Denn die Farben rot und blau sind ganz klar durch ihre Wellenlänge definiert
Klar.
Und diese Definition lehren wird dann die Kleinkinder, damit die bis zur Schulreife rot und blau voneinander unterscheiden können.
Dass jeder weiß, was ein Mensch ist - und dass dazu auch der gestiefelte Kater und Micky Maus gehören - ist klar. Nicht nur deswegen ist "Mensch" in den Gesetzen nicht definiert; entsprechende Bemühungen findet man nur bei Nazis und Rassisten.
Zu fragen ist aber, was wir da wissen, woher und warum.
Zum Beispiel, warum niemand auf den Gedanken kommt, Donald Duck als kindgemäßes Beispiel für artspezifische Eigenschaften und Verhaltensweisen von Enten heran zu ziehen. _________________ Grüße,
Abrazo
Wieso sollte der Begriff Mensch juristisch nochmals definiert werden?
Das ist immer dann erforderlich, wenn es in Randbereichen vernünftige Zweifel darüber geben kann, was schon ein Mensch ist und was noch nicht. Damit meine ich nicht konstruierte Zweifel totalitärer Ideologien, die bestimmten Personengruppen das vollwertige Menschsein absprechen würden. Aber wie ist das zum beispiel mit werdendem Leben?
Natürlich würde das Auftauchen intelligenter Außerirdischer solche Fragen aufwerfen. Man stelle sich etwa vor, sie wären dem Menschen fast zu 100 % ähnlich, weil es etwa eine noch zu entdeckende natürliche Gesetzmäßigkeit gibt, wonach die Evolution stets gleiche Ergebnisse liefert? Dann würde man sich äußerst schwer tun, die entsprechenden Außerirdischen nicht als Menschen zu begreifen. Und irgendwo müsste man dann letztich die Grenze ziehen.
Aber wie ist das zum beispiel mit werdendem Leben?
Eine befruchtete menschliche Eizelle ist kein Mensch. Aber ein potentieller Mensch. Heißt, wenn nichts dazwischen kommt, wird sie sich zum Menschen entwickeln.
Problematisch ist, dass nicht abzugrenzen ist, wann die entscheidende Fähigkeit, die den Menschen vom Tier unterscheidet, sich entwickelt: nämlich die Reflexionsfähigkeit. Eine Fähigkeit, die auch der Alien haben muss, weil, sonst kann er ein Raumschiff weder bauen noch steuern.
Vergleich ist der Anencephalide: auch wenn er biologisch gesehen menschliche Form hat, kann man ihn nicht als Menschen ansehen, da ihm die Fähigkeit zur Reflexion auch der Möglichkeit nach fehlt.
Mensch sein der Möglichkeit nach ist durchaus im Strafrecht relevant. Ohne sie gäbe es nämlich keine Begründung für Strafe und Resozialisation. Dann würden immer noch Drakons Gesetze gelten: wer sich unmenschlich verhält, wird umgebracht. Drakons Gesetze überlebten bekanntlich gerade mal ihn selbst. Es ist also Tatsache, dass Menschen so nicht denken, dass sie diese Denkweise ablehnen. _________________ Grüße,
Abrazo
Gerade das Beispiel "werdender Mensch" zeigt doch, dass man sich durchaus Gedanken über die Frage machen kann, wann das Menschsein beginnt. Schon mit der ersten Zelle?
Gerade das Beispiel "werdender Mensch" zeigt doch, dass man sich durchaus Gedanken über die Frage machen kann, wann das Menschsein beginnt. Schon mit der ersten Zelle?
... weiß eigentlich einer von Euch wie sich Außerirdische vermehren? - Denn, bevor man sie erschlagen kann, müssen sie ja irgendwie geboren werden.
Wahrscheinlich wachsen ihnen Sprösslinge, die sich ab Erreichen eines Mindestalters von der... äh... Mutter.... also vielleicht sind die ja geschlechtslos.... also jedenfalls.... keine Ahnung, ich bin ja kein Exobiologe.
Teilordnung: Altweltaffen (Catarrhini)
Überfamilie: Menschenartige (Hominoidea)
Familie: Menschenaffen (Hominidae)
Tribus: Echte Menschen (Hominini)
Gattung: Menschen (Homo)
Art: Homo sapiens
Wo ist hier das Problem?
Alles was nicht hierunter fällt, ist kein Mensch.
Biologische Taxonomie ist etwas anderes und dient anderen Zwecken als juristische Begriffsdefinitionen und als Subsumtionen unter Gesetzesbegriffe.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Vor der IPR-Reform 1986 wurde von der Rechtsprechung unter den Begriff "Ehemann" im Sinne des Art. 17 EGBGB damaliger Fassung nach einigen argumentativen Zwischenschritten in manchen Fällen auch die Ehefrau subsumiert. Biologisch unsinnig, juristisch für bestimmte Fallkonstellationen durchaus sinnvoll.
Gruß,
moro
Nachtrag: Was hier kurioserweise unter eine Wortsperre gefallen ist, war der Begriff für wissenschaftliche Klassifikation. Er beginnt mit 'Taxo' und endet mit 'nomie'.
Also ich denke mal, daß das StGB zwar nicht direkt von Außerirdischen spricht, aber das wenn es denn dann zu einer Verhandlung wegen Mordes kommen sollte, daß Gericht dennoch den Hammerschläger zu Mord verurteilen würde.
Begründung meiner These:
Wir kennen ja alle viele Urteile wo wir uns fragen, wie der Richter denn das alles machen kann, wo es doch genau andersherum im Gesetz steht. Richter erfinden dann immer etwas hinzu.
Der BFH in München hat zum Beispiel entschieden, daß es grob fahrlässig ist, wenn ein Mensch der steuerlich nicht beraten ist, der Ansicht ist, er könne nur Gewinn haben, wenn er auch Einnahmen hätte. Er muß wissen, daß er Gewinn haben kann ohne irgendwie Geld bekommen zu haben.
Des weiteren hat der BFH gesagt, daß das die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung (das sind so 80% oder mehr) wissen muß damit es grob fahrlässig ist.
Aber mal ganz ehrlich, wer denkt denn an so was. Auf der Straßer sicher kein Mensch und auch Steuerberater müssen lange überlegen und manche geben dann doch ne falsche Antwort darauf.
Solche Urteile gibt es zu Hauf.
Daher denke ich, daß ein Amtsgericht wohl auf Mord entscheiden wird.
Es gibt bestimmt mildernde Umstände, weil es so etwas noch nicht gegeben hat.
Vielleicht gibts ja nur Totschlag, oder man wird von nem Minister freigestellt oder vom BK.
Also ich denke mal, daß das StGB zwar nicht direkt von Außerirdischen spricht, aber das wenn es denn dann zu einer Verhandlung wegen Mordes kommen sollte, daß Gericht dennoch den Hammerschläger zu Mord verurteilen würde.
Nö!
Zitat:
Begründung meiner These:
Wir kennen ja alle viele Urteile wo wir uns fragen, wie der Richter denn das alles machen kann, wo es doch genau andersherum im Gesetz steht. Richter erfinden dann immer etwas hinzu.
Echt!? Das gibt mir ja ganz neue Perspektiven. Danke für den Hinweis! Ab morgen ist mein Job viel einfacher
Zitat:
Der BFH in München hat zum Beispiel entschieden, daß es grob fahrlässig ist, wenn ein Mensch der steuerlich nicht beraten ist, der Ansicht ist, er könne nur Gewinn haben, wenn er auch Einnahmen hätte. Er muß wissen, daß er Gewinn haben kann ohne irgendwie Geld bekommen zu haben.
Des weiteren hat der BFH gesagt, daß das die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung (das sind so 80% oder mehr) wissen muß damit es grob fahrlässig ist.
Aber mal ganz ehrlich, wer denkt denn an so was. Auf der Straßer sicher kein Mensch und auch Steuerberater müssen lange überlegen und manche geben dann doch ne falsche Antwort darauf.
Ja wahnsinn, das war gerade der Beweis dafür, dass Strafgerichte die Tötung von Außerirdischen nach § 211 StGB ahnden würden.
Zitat:
Solche Urteile gibt es zu Hauf.
Ach.......
Zitat:
Daher denke ich, daß ein Amtsgericht wohl auf Mord entscheiden wird.
Dann hätte es aber ein kleines Zuständigkeitsproblem
Zitat:
Es gibt bestimmt mildernde Umstände, weil es so etwas noch nicht gegeben hat.
Ja, die geben wir immer, wenn wir ein Urteil fällen, dass noch nie genau so passiert ist. Steht glaube ich auch irgendwo im Gesetz, dass man das muss....ach ne, das habe ich mir grad dazuerfunden - Toll! Fängt schon an
Zitat:
Vielleicht gibts ja nur Totschlag, oder man wird von nem Minister freigestellt oder vom BK.
Du meinst, nach den Regelungen der Vomministerfreistellungsverordnung oder dem Vombundeskanzlergibtsgnadeoderwardasnichtdochderbundespräsident?gesetz
Zitat:
Wer weiß.
Da hatter allerings Recht!
Zitat:
Aber so was wäre echt mal interessant.
Ist es doch jetzt schon...auf seine ganz eigene Art und Weise.
Na ja, auch wenn das nicht so locker vom Hocker einfach geht, wie i2330247 es darstellt, ist der Grundgedanke meines Erachtens gar nicht verfehlt. Sollten hier tatsächlich Außerirdische auftauchen, bei denen es sich nach menschlichen Maßstäben um vernunftbegabte Wesen handelt, so würde es, denke ich, nicht lange dauern, bis sie als 'Menschen' im Sinne des Gesetzes unter die einschlägigen Normen subsumiert würden. Und man würde sich dann auch Mühe geben zu erklären, dass das (soweit es sich um Strafrechtsnormen handelt) keineswegs eine verbotene Analogie sei, sondern eine telelogisch gebotene erweiternde Auslegung.
Und man würde sich dann auch Mühe geben zu erklären, dass das (soweit es sich um Strafrechtsnormen handelt) keineswegs eine verbotene Analogie sei, sondern eine telelogisch gebotene erweiternde Auslegung.
Also nach allem, was ich über unser Strafrecht weiß, wäre das der klassische Fall einer verbotenen Analogie.
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