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recht.de :: Thema anzeigen - Hundebiss; § 833 Satz 1 - keine Mitverschuldung?
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Hundebiss; § 833 Satz 1 - keine Mitverschuldung?
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Jella
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,

sorry das ich mich jetzt erst wieder zu dem Thema melde, ich habe noch auf eine Rücksprache mit unserer ehemaligen Hundeschulleiterin gewartet um ein paar Sachen zu hinterfragen. Nicht das ich noch Schotter erzähle Winken

Du magst sicherlich recht haben das Hunde sich im Spiel beißen können/ sollen/ dürfen. Aber auch nur im Spiel. Ein Hund der richtig sozialisiert und erzogen ist, kann Spiel und Ernst durchaus unterscheiden.

Aber das war nicht wirklich das Thema des Threads Winken

Das Kinder nicht immer unschuldig an Situationen sind, wo sie von Hunden gebissen werden, habe ich auch nie behauptet. Im Gegenteil, Kinder und Tiere sind nun einmal unberechenbar, da muss man auf beide Parteien aufpassen wie ein Luchs.

In diesem Thread geht es um Kinder, die zu Besuch waren und den Hund gestresst haben durch ihr toben.

Ob der Besitzer haftbar ist, weiß ich nicht. Ich bin kein Anwalt oder Richter Winken
Aber als Besitzer eines Hundes habe ich nun einmal mehr Verantwortung. Sowohl für meinen Besuch, als auch für mein Tier. Ich bin nicht nur dafür verantwortlich das den Menschen um mich herum nichts passiert, sondern auch das es meinem Hund gut geht. Wenn ich also bemerke, das mein Hund unter Stress steht und ich ihn in dieser Situation nicht unter Kontrolle halten kann, muss ich etwas an dieser Situation ändern. Und wenn der Besuch nicht darauf reagiert, muss ich ihn entweder raus werfen oder meinen Hund in Sicherheit bringen.

Auch das gehört zu einer Artgerechten Haltung. Das ich als Rudelführer meinen Hund beschütze. Und er sich nicht selber schützen muss. Denn wenn ein Hund sieht das sein Herrchen/ Frauchen dazu nicht in der Lage ist, muss er es selber tun. Also stimmt die Hierarchie hier auch nicht.

Wir hatten damals, noch vor dem ganzen Kampfhundgeschrei, einen Listenhund. Einen Mastino, Bordeaux-Doggen-Mischling. Er ist mit Kindern aufgewachsen, besuchte die Welpenspielgruppe und später die Hundeschule. Er wurde an alle möglichen Situationen gewöhnt und „abgehärtet“, damit er in so wenig Stresssituationen kommt wie nur möglich.

Wir haben damals einen Wesenstest machen lassen. Damals war das noch freiwillig. Wir wollten erstens wissen, wo unser Hund steht und zweitens weil wir sicher sein wollten, alles getan zu haben, was nötig ist. Damit wir uns später eben keine Vorwürfe machen müssen, den Hund nicht richtig erzogen zu haben.

Der Test ist damals wirklich interessant gewesen. Auch in unbekannten Situationen, wo ein Hund sich sogar wehren dürfte, hat er ohne jede Aggression reagiert. Das zeigte uns, das wir auf unserem Weg richtig waren.

Leider haben viele Menschen, die Hunde halten, keine Ahnung, wie man einen Hund erzieht und wie man ihn richtig hält. Viele wissen nicht mal um das Amt des Rudelsführeres. Sie leben zusammen und alles ist gut, aber wehe man kommt in eine Situation, wo der Hund nicht so reagiert wie der Besitzer es möchte. Und dann kommt jemand zu Schaden. Und genau das darf in meinen Augen eben nicht passieren.

Der Hund in der oben genannten Situation hatte Angst und war unsicher. Der Besitzer hat ihn dann auch noch in eine höhere Position als die Kinder gegeben in dem er ihn auf der Couch liegen lies. Also wusste der Hund das die Kinder in einer unteren Position sind als er. Also kann er sie zurecht weisen. Sein Herrchen hat ihn nicht beschützt, Worte an die Eltern versteht der Hund ja nicht. Also musste er es selber tun.

Und genau da liegt der Fehler. Entweder bin ich als Besitzer der Rudelführer und entschärfe solche Situationen in dem ich die Kids raus werfe oder den Hund in ein anderes Zimmer bringe, wo es ihm sicherlich besser geht und er seine Ruhe hat.

Oder ich steh dafür gerade das der Hund ein Kind gebissen hat.

Und ich möchte nochmal wiederholen: was wäre gewesen wenn einer der Erwachsenen gestolpert wäre und vor dem Hund hingefallen wäre? Hätte er da auch beißen dürfen, weil er erschrocken ist?

Ich denke nein. Und wenn mein Hund das machen würde hätte er ein riesiges Problem. Und ich auch, denn ich kann die Schuld nicht auf andere abschieben.

Lieben Gruß
Jella
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und ich möchte nochmal wiederholen: was wäre gewesen wenn einer der Erwachsenen gestolpert wäre und vor dem Hund hingefallen wäre? Hätte er da auch beißen dürfen, weil er erschrocken ist?

Ordnungsrechtlich im Zweifel ja.
Zivilrechtlich wäre die Frage der Mitschuld zu klären. Unfall oder Achtlosigkeit dem Hund gegenüber?

Wenn es nach manchen Hundeschulen geht, müssen Hunde und ihrer Halter alles hinnehmen und ertragen.
Müssen sie aber nicht.
Zudem wird oft übersehen, dass es unterschiedliche Auffassungen von Hundehaltung gibt, und die eine ist nicht weniger berechtigt als die andere.
Es gibt Leute, die halten nen Schoßhund als Kindersatz, Leute, die wollen einen sanften, alles ertragenden Familienhund, und Leute, die schätzen den kernigen Wolfshund. Sofern damit nicht die berechtigten Interessen der menschlichen Gemeinschaft verletzt werden, ist das alles gleichermaßen legitim.

Das Interesse, in anderer Leute Wohnungen zu machen, was man will, ist nicht berechtigt.

In meiner Wohnung mache ich die Hausordnung. Sofern zumutbar, hat mein Besuch sich daran zu halten. Eltern haften für ihre Kinder, sofern anwesend. Die Anweisung, die unmittelbare Umgebung des Sofas aus ihren Spielen, die ohnehin schon ne Zumutung sind, auszunehmen, ist zumutbar.

Und wenn ich in meiner Wohnung meinen Hund neben mir auf dem Sofa sitzen lasse, dann ist das mein Bier. Da hat mir kein Gesetz und schon gar kein Hundeschullehrer irgend welche Vorschriften zu machen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Jella
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,

ich verstehe nicht, warum Sie so aggressiv an dieses Thema ran gehen, aber gut Smilie

Unfall oder Unachtsamkeit… natürlich können Unfälle passieren, aber man sollte eben alles dafür tun, damit das Risiko so gering wie möglich bleibt.

Und natürlich ist es ein Unterschied ob man Kinder im Haus hat und der Hund an diese gewöhnt ist, oder ob der Hund nie mit Kindern zu tun hat.

Aber wenn ich ein Tier habe, muss ich mich auch um sein Wohl sorgen. Sie hatten oben geschrieben das es zur Natur des Hundes gehört, auch beißen zu dürfen. Dann stelle ich nun die andere Seite in den Raum: Es ist sicherlich nicht in der Natur und im Interesse des Hundes, wenn ich es zu lasse, das er Angst hat und gestresst ist. Und das war der Hund in diesem Fall. Und entweder bin ich dann klug genug, meinen Hund nach neben an zu bringen, wo er sicherlich weniger Stress hat und es IHM auch besser geht, anstelle ihn neben mir liegen zu lassen und darauf zu vertrauen, das die Kinder weg bleiben.

Natürlich können Sie in ihrer Wohnung tun was sie wollen. Aber wenn man als Besitzer seinen Hund nicht im Griff hat sollte man den Besuch eben gar nicht erst rein lassen. Und Eltern haften eben nicht immer für ihre Kinder. Da haftet eher der Hundehalter.. oder seine Versicherung. Aber das klärt ja im Zweifelsfall das Gericht und nicht wir hier Winken

Es wollte Ihnen auch niemand Vorschriften machen, wo Sie Ihren Hund sitzen lassen. Von mir aus auf dem Tisch, auf dem Sofa oder im Keller. Ich habe nur versucht zu erklären, dass viele Besitzer gar keine Ahnung haben, was sie da eigentlich tun.
Und sich dann wundern, wenn der Hund anders reagiert als ihnen lieb ist. Und das hat nichts mit Hundeschule oder ähnlichem zu tun. Viele Menschen kennen die Bedürfnisse ihres Hundes gar nicht. Da wird der Husky zum Schosshund "umerzogen" und darf 3 Mal am Tag ne Runde um den Block laufen, oder der Jack Russel wird für die Oma gekauft. Die Bedürfnisse der jeweiligen Rassen werden schon oftmals ausser Axht gelassen, wie sieht es dann erst mit dem Rest aus?

Aber nachdem diese Diskussion wohl eher für die Katz als für den Hund ist, verabschiede ich mich hiermit aus diesem Thread Winken

Einen schönen Abend,
Jella
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Brede
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Anmeldungsdatum: 12.03.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe mehr von Kinder- als von Hundeerziehung - aber zu diesem Fall kann ich als Augenzeuge festhalten: hier waren - und sind noch - eindeutig die Kinder nicht erzogen.

Warum soll ich mir als Hundehalter so einen Vorfall gefallen lassen. Der Hund, so sagte der Halter, kennt es nicht anders: wenn er da ist, darf der Hund bei ihm sein.

Im Übrigen wusste auch der Vater, dass der Hund schon mal sein erstes Kind vor rd. 3 Jahren gebissen hat (seine Kinder waren die einzigen Menschen, die jemals von diesem Hund gebissen wurden). Er hat tatenlos das Schauspiel seiner Kinder beobachtet und schrie sogar nach dem Vorfall: "Ich wusste es". Wenn ich als Elternteil sowas vermute, bleib ich mit dem A... zu Hause.

Ich persönlich hätte den Nachbarn auch nicht gleich rausgeschmissen, nur weil er seine Kinder nicht im Griff hat. Man erträgt ja viel, um des Friedens willen - aber dann muss er auch mit den Konsequenzen leben. Erst recht, wenn der Halter auf die Gefahren hinweist.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ebent.
Man ist auch ein höflicher Mensch und hat gesellschaftliche Verpflichtungen.
Und ich habe nicht viel Verständnis dafür, wenn manche denken, wenn man einen Hund hat, müsse man sein Leben nach dem Hund ausrichten.

Zitat:
natürlich können Unfälle passieren, aber man sollte eben alles dafür tun, damit das Risiko so gering wie möglich bleibt.

Das geht aber nicht so weit, dass man den Strom abstellen muss, wenn man solche Kinder zu Besuch hat, weil, ungezogen, wie die sind, könnten die ja die Finger in die Steckdose stecken und dann wäre man als Wohnungsbesitzer haftbar, denn den armen Eltern, die daneben stehen, kann man ja nicht zumuten, dass sie es sich mit ihren Kindern verderben und mal sagen, du lässt das jetzt sein, verdammte Nas'.
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Abrazo
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Jella
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
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BeitragVerfasst am: 04.09.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hund hat bereits zum 2 Mal gebissen und der Halter lernt nicht daraus?

Mag seind as die Eltern mit Schuld sind, das habe ich nie abgestritten. Aber wer einen Hund hat der das Kind(oder irgend ein anderes) bereits schon einmal gebissen hat und er als Halter auch nicht daraus lernt das die Eltern wohl nicht eingreifen, ist meiner Meinung nach ebenfalls Haftbar.

Aber wie gesagt, nur Laienmeinung Winken

Sollen sich die Versicherrungen oder die Gerichte darüber streiten Smilie

Edit: Böse Zungen könnten gar behaupten das der Besitzer es absichtlich zu gelassen hat das der Hund beisst, um es den Eltern und den Bälgern mal richtig zu zeigen...
zum Glück hab ich eine nette Zunge Winken

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