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Fleisch im Ende eines vegetarischen Gerichts

 
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der_jungspund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 16:14    Titel: Fleisch im Ende eines vegetarischen Gerichts Antworten mit Zitat

Hallo,
folgendes fiktive Szenario:

Person A geht in ein Restaurant. Sie bestellt ein vegetarisches Gericht da sie Vegetarier aus ethischer Überzeugung ist. Das Essen wird gebracht, sieht gut aus und A beginnt zu essen. Am Ende, also ziemlich gegen Schluss und am Anfang nicht einsehbar findet sie Fleisch in ihrem Gericht. Person A geht damit sofort zum Kellner:

Darf Person A die Zahlung verweigern obwohl sie etwa dreiviertel gegessen hat?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

War das Gericht auch als vegetarisch deklariert oder war es nur etwas, was "üblicherweise" kein Fleisch enthält?
Im ersten Fall dürfte A ein Recht auf Erstattung haben. Ich würde auch sagen trotz Verzehr.
Im zweiten Fall dürfte sich der Koch auf sein individuelles Rezept berufen können.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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der_jungspund
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
War das Gericht auch als vegetarisch deklariert oder war es nur etwas, was "üblicherweise" kein Fleisch enthält?
Im ersten Fall dürfte A ein Recht auf Erstattung haben. Ich würde auch sagen trotz Verzehr.
Im zweiten Fall dürfte sich der Koch auf sein individuelles Rezept berufen können.


Ja, das von A bestellte Gericht wäre komplett, auch in Karte und Namen als vegetarisch deklariert.

Bedeutet "Recht auf Erstattung" Recht auf ein neues Essen oder Recht auf Zahlungsverweigerung. Nur bei dem Essen versteht sich. Getränke, Beilagen oder sonst was zählt da ja logischerweise nicht zu.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Nachbesserung dürfte unzumutbar sein, weil der Kunde satt ist. Und berechtigte schlechte Gefühle gegenüber dem Restaurant hat.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.08.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kann sich der Gastwirt wohl aussuchen.

Entweder kein Geld oder alternativ das hier:
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Lachen
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Person A hätte das Fleisch an den Tellerrand schieben und Fertigessen können.
_________________
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich bei einer Schnecke um Fleisch handelt, sind m.E. die Grundsätze dieses, seinerzeit Aufsehen erregt habenden Urteils, anzuwenden --> www.ra-kotz.de/schnecke.htm

Man muß also das bezahlen, was man bis zur Entdeckung der Schnecke (pardon, des Fleisches) verzehrt hat. Das, was dann noch auf dem Teller war, nicht.

Ein Abschlag wegen entgangenen Genußgewinnes ist nicht gegeben, da bis zum Auftauchen der Schnecke (bzw. des Fleisches) das Essen so verlaufen ist, wie der Gast es sich vorgestellt hat.

Aber siehe auch Satz 3 meiner Fußnote.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 20.08.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfox,
ich würde hier die Schnecke eher als Verunreinigung und nicht als Fleischbeilage sehen! Winken

Eigentlich könnte man hier einen Sachmangel gemäß §434 BGB vermuten und dem Käufer die Rechte gemäß §437 BGB gewähren.
Person A dürfte wohl recht erstaunt sein wenn der Kellner zur Nachbesserung das Fleisch aus dem Gericht entfernt. Geschockt

Ich wüsste jetzt keine Rechtsnorm, die verbietet, daß in vegetarischen Gerichten tierische Produkte ( ich denk da z.B. auch an Fette, Gelatine etc.) mitverwendet werden dürfen.
Der Begriff Vegetarier bietet ja, je nach subjektiver Einstellung, gewisse Pseudoformen an, die dann trotzdem Geflügel oder Fisch und Eier verzehren möchten.

Auch in anderen Bereichen des Lebensmittelrechts werden kleinere Abweichungen toleriert. So darf beispielsweise in Fruchtsäften oder alkoholfreiem Bier bis zu 0,4 % Alkohol enthalen sein.

Praktisch Grätenfreie Fischfilets dürfen bis zu 2 Gräten pro kg haben und selbst Gemüseprodukte sind "praktisch" frei von Schädlingen. ( Eine genaue Anzahl der zulässigen Maden ist hier nicht definiert!) Cool

Person A kann meiner Ansicht nach nicht erwarten, daß alle Welt ihre Auffassung teilt.

An Stelle von Person A würde ich in Zukunft ganz konkret nach dem Vorhandensein von Fleisch fragen.

Und an Stelle des Gastronoms würde ich mit solchen Gästen überaus Kulant und Entgegenkommend umgehen! Smilie
_________________
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tobias3431
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Leute

Ich bin auch in so eine Situation gekommen ..

Ich, Vegetarier, habe mir ein fleischloses Gericht bestellt und zum Schluss bemerkt, dass einige Stücke Rind im Essen waren ...

Ich hab mich natürlich sofort enorm aufgeregt und der Kellner hat das Essen anstandslos zurück genommen und es nicht verrechnet. Ausserdem hab ich noch ein Glas Wein kostenfrei bekommen =)

Ich glaub einfach der Ton machts =)

Liebe Grüße, Tobias
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

tobias3431 hat folgendes geschrieben::
Ich hab mich natürlich sofort enorm aufgeregt und der Kellner hat das Essen anstandslos zurück genommen und es nicht verrechnet. Ausserdem hab ich noch ein Glas Wein kostenfrei bekommen =)

Ich glaub einfach der Ton machts =)
Der Kellner hat bestimmt meinen Beitrag gelesen! Winken
karli hat folgendes geschrieben::
Und an Stelle des Gastronoms würde ich mit solchen Gästen überaus Kulant und Entgegenkommend umgehen!

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