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Lass das Auto stehen und nimm den Bus...
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 15:40    Titel: Lass das Auto stehen und nimm den Bus... Antworten mit Zitat

solche Kampagnen oder Aufrufe aus der Politik hört man ja immer wieder...

Lustiger Weise habe ich z.B. in den aktuellen Beförderungsbedingungen der BVG in Berlin gefunden

Zitat:

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind
insbesondere ausgeschlossen
1. Personen, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von
Waffen berechtigt sind,
4. Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Gewalt ausü...


Die Befördungsbedinungen anderer Verkehrsunternehmen werden wohl kaum groß anders sein.

Wie kann es da eigentlich sein, dass die Politik ständig dazu aufruft vertragsbrüchig zu werden und vorsätzlich gegen die Befördungsbedingungen zu verstoßen... Das gilt ja genause für kranke Leute z.B. mit Grippe die zum Arzt fahren...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 17:54    Titel: Re: Lass das Auto stehen und nimm den Bus... Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Wie kann es da eigentlich sein, dass die Politik ständig dazu aufruft vertragsbrüchig zu werden und vorsätzlich gegen die Befördungsbedingungen zu verstoßen...
Wo geschieht das? Geschockt

windalf hat folgendes geschrieben::
Das gilt ja genause für kranke Leute z.B. mit Grippe die zum Arzt fahren...
Und woraus schließen Sie das? Geschockt
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber!

Zitat:
Und woraus schließen Sie das? Geschockt


Ein altes Hausmittel gegen Grippe ist Cognac ("verbrennt die Erreger"). Wer also bei ersten Anzeichen einer Grippe mit einer halben Flasche Cognac in seinem Inneren einen Flächenbrand entfacht, trotzdem dann noch die Meinung seines Arztes einholen möchte, den nimmt die BVG nicht mit.

Freundliche Grüße
-John
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 01.09.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

@Biber
Zitat:

Wo geschieht das?

Ich erinnere mich da noch an das ein oder andere Plakat was in der U-Bahnstation aufgehangen wurde und ebenso erinnere ich mich an den ein oder anderen Lokalpolitker (teilweise bin ich ja mit denen sogar zusammen zur Schule gegangen) der dazu aufgerufen hat das Auto bei Alkoholkonsum stehen zu lassen (und die öffentlichen oder nen Taxi zu nehmen). Auch die Medien und ggf. die Polizei appelieren z.B. an Sylvester/Weihnachten das Auto stehen zu lassen und die Öffentlichen/Taxi zu nehmen... Ist das nur in Berlin so?

Zitat:

Und woraus schließen Sie das?

Aus der von mir zitierten Passage... Ob Grippe jetzt nun zu den gemäß Infektionsschutzgesetz ansteckenden Krankheiten gehört war von mir geraten aber ich würde mal vermuten ja...

Auch wenn ich statt dem Fragezeichen nen Punkt verwendet habe war das ja ne Frage und keine Behauptung. Ich bat um "Erläuterung" und nicht um Fragen. Die habe ich ja selbst... Winken
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Der Magoo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 02.09.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also das hat ja schon seinen Sinn..

Das diese Bestimmungen in den AGB´s der Verkehrsverbundes steht, ist ja selbstverständlich. Wenn nicht, gäbe es ja im Grunde nur das Hausrecht, um besoffene Pöbler aus den Bahnen zu werfen.

Die Politik wird diese Aufforderung ja nur aus finanziellen Gründen machen. Im Durchschnitt werden wohl 1-2 kaputte Scheiben und ein demolierter Sitz in ner U-Bahn, herbeigeführt von betrunkenen Randalierern, sogar die Sicherheitspersonalkosten für eine Nacht günstiger für alle sein, statt 1-2 nächtliche Autounfälle durch Alkohol am Steuer, bei denen ja Kosten wie Polizeieinsatz, Feuerwehr, Krankenwagen, Versicherungen, Verkehrsregelung, Straßenreparatur usw usw. aufzubringen sind..
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Adel ist auch in der sittlichen Welt.
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edle mit dem was sie sind.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
@Biber
Zitat:

Wo geschieht das?
Diese meine Frage bezog sich auf die unmittelbar vor meiner Frage von mir zitierte Frage. Falls Sie der Meinung sein sollten,das
windalf hat folgendes geschrieben::
der dazu aufgerufen hat das Auto bei Alkoholkonsum stehen zu lassen (und die öffentlichen oder nen Taxi zu nehmen). Auch die Medien und ggf. die Polizei appelieren z.B. an Sylvester/Weihnachten das Auto stehen zu lassen und die Öffentlichen/Taxi zu nehmen...
sei eine entsprechende Aufforderung, wäre eine Begründung anhand des AGB-Textes hilfreich.

windalf hat folgendes geschrieben::
Ob Grippe jetzt nun zu den gemäß Infektionsschutzgesetz ansteckenden Krankheiten gehört war von mir geraten aber ich würde mal vermuten ja...
Wie wäre es denn, wenn Sie sich erst schlau machten, bevor Sie solche Dinge in die Welt setzen?
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wie wäre es denn, wenn Sie sich erst schlau machten, bevor Sie solche Dinge in die Welt setzen?


Dieser Aufforderung unaufgefordert folgend, habe ich einfach mal bei der BVG angerufen.

Der Herr im Call-Center der BVG erklärte, damit seien keine Alltagskrankheiten wie Grippaler Infekt oder Schnupfen gemeint, sondern solche, die durchaus tödlich enden könnten und in unseren Breiten (noch) nicht (mehr) verbreitet seien, wie Malaria, Pest u.ä.

Er hatte einen sofort erkennbaren Sinn für Humor. Er sagte, man könne sich natürlich beim Niesen das Genick brechen (soll seines Wissens schon vorgekommen sein), aber generell lebensbedrohlich seien diese Krankheiten nicht und fielen daher nicht unter den § 3 der Beförderungsbedingungen.
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Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wie wäre es denn, wenn Sie sich erst schlau machten, bevor Sie solche Dinge in die Welt setzen?

Wenn User X ne Frage stellt (und das es ne Frage war bei der ich das Fragezeichen nicht geschieben habe, gab ich bereits einige Posts zuvor zum besten) dann hat er üblicherweise nicht einen Informationsgrad erreicht, der das Fragen überflüssig macht.

Unabhängig davon was ein CallCenterMitarbeiter meint, soweit ich das beim schnellen googlen Verstanden habe fällt die Influenza durchaus darunter....

Zitat:

sei eine entsprechende Aufforderung, wäre eine Begründung anhand des AGB-Textes hilfreich.

Unabhängig davon dass ich nicht verstehe was du meinst, heisst hilfreich ja nur "nice2have" und ist nicht unbedingt notwendig...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 04.09.08, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Unabhängig davon was ein CallCenterMitarbeiter meint
Wenn dieser Mitarbeier diese Auskunft gibt, darf man doch wohl auf deren Richtigkeit vertrauen.

windalf hat folgendes geschrieben::
soweit ich das beim schnellen googlen Verstanden habe fällt die Influenza durchaus darunter....
Ich kann beim (zugegebenermaßen eher flüchtigen lesen) des Infektionsschutzgesetzes (welches sich auch bei schneller Suche schnell finden lässt) keinen Hinweis auf Grippe entdecken.

windalf hat folgendes geschrieben::
Unabhängig davon dass ich nicht verstehe was du meinst
Unabhängig davon, daß ich das gar nicht glauben kann, versuch' ich's mal langsam: Sie stellen die Behauptung auf
windalf hat folgendes geschrieben::
dass die Politik ständig dazu aufruft vertragsbrüchig zu werden und vorsätzlich gegen die Befördungsbedingungen zu verstoßen...
und beziehen sich dabei beispielhaft auf die
windalf hat folgendes geschrieben::
Beförderungsbedingungen der BVG in Berlin
(was per se schon ein Pleonasmus sein dürfte, aber das nur am Rande). Eine Begründung für Ihre Behauptung (Aufforderung zum Verstoß) geben Sie nicht. Nach dieser Begründung frage ich mit den Worten
Biber hat folgendes geschrieben::
Und wo geschieht das? Geschockt
worauf Sie mit einer Exkursion zu Plakaten, Ihnen z.T. persönlich bekannten Politikern lokaler Größe und Medien bzw. Polizei allgemein antworten, ohne jedoch wenigstens zu versuchen, anhand der AGB eine Begründung Ihrer Behauptung zu liefern. Nachdem das nun erklärt sein dürfte, könnten Sie das ja nun nachholen.

Im übrigen: was auch immer das
windalf hat folgendes geschrieben::
"nice2have"
heißen soll (sollte da statt der 2 ein s stehen? Ergibt aber auch keinen Sinn!), natürlich ist eine Antwort
windalf hat folgendes geschrieben::
nicht unbedingt notwendig...
. Da das FDR allerdings auch von Diskussionen lebt, wäre sie in der Tat immer noch
windalf hat folgendes geschrieben::
hilfreich

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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wenn dieser Mitarbeier diese Auskunft gibt, darf man doch wohl auf deren Richtigkeit vertrauen.

Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich ... Also wenn Sie vorbehaltlos auf Auskünfte von CallCenterMitarbeiter vertrauen (und womöglich dann noch im Fall des Falles im Vertrauen handeln im Hinterkopf mit der Begründung der hat das ja gesagt, dass das so ist) erübrigt sich wohl jede weitere Diskussion... Vermutlich glaubt da noch jemand an den Weihnachtsmann...

Zitat:

Ich kann beim (zugegebenermaßen eher flüchtigen lesen) des Infektionsschutzgesetzes (welches sich auch bei schneller Suche schnell finden lässt) keinen Hinweis auf Grippe entdecken.

Also ich habe mir mal nur den Paragraph 1 angeguckt

Zitat:

§ 1 Zweck des Gesetzes

(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

(2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.

Alleine schon Absatz 1 lässt wohl stark vermuten das wohl auch die Grippe darunter subsummiert wird. Es sei denn die Grippe ist keine beim Menschen übertragbare Krankheit. Wäre mir in der Tat neu aber sollte dem so sein und in wirklichkeit handelt es sich dabei um ein Eis das man bei (Wortsperre: Firmenname) kaufen kann liegt natürlich der CallCenterMitarbeiter richtig...

Für mich bleibt die Grippe zunächst weiterhin eine ansteckende Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz...

Wenn dem nicht so sein sollte bitte ich um Widerlegung... Ich finde meine Schlussfolgerung zumindest auf den ersten Blick schonmal plausibel...

Zitat:

Unabhängig davon, daß ich das gar nicht glauben kann, versuch' ich's mal langsam: Sie stellen die Behauptung auf

Nein stelle ich nicht. Ich habe doch schon mehrmals geschrieben das es eine Frage ist. Wie kann es sein... leitet unabhängig davon ob man nun ein Fragezeichen am Ende schreibt oder nicht üblicher Weise eine Frage ein. Auch wenn das Anfangs noch strittig war so sollte doch zum jetzigen Zeitpunkt des Threads bereits geklärt sein ,das es eine Frage war...

Zitat:

Im übrigen: was auch immer das "nice2have" heißen soll...

Google hilft beim verstehen Winken

Zitat:

, ohne jedoch wenigstens zu versuchen, anhand der AGB eine Begründung Ihrer Behauptung zu liefern. Nachdem das nun erklärt sein dürfte, könnten Sie das ja nun nachholen.

Ich verstehe nicht was ich nachholen soll. Mein Argumentationspfad (unabhängig davon ob er richtig oder falsch war) ist doch relativ einfach...

Zitat:

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

Das impliziert wer von der Beförderung auszuschließen ist...

Zitat:

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

So an der Stelle noch weich wie gummi. Also kann erstmal jeder des es nur liest für sich selber raten (ab) wann dann wohl die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste gefährdet ist. Ich habe das bei Alkoholkonsum grundsätzlich bejaht. Bei ansteckenden Krankheit würde ich das noch eher bejahen...

Zitat:

Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind
insbesondere ausgeschlossen
1. Personen, die unter Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von
Waffen berechtigt sind,
4. Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen bzw. Gewalt ausü...

Und hier wird nochmal konkret erwähnt wann es ganz besonders gelten soll...

Und daher kam dann ja auch meine Frage. Wenn man das so interpretiert wie ich... Wie kann es da eigentlich sein, dass...

Und darauf wollte ich ja nur ne Antwort haben...
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::

Unabhängig davon was ein CallCenterMitarbeiter meint, soweit ich das beim schnellen googlen Verstanden habe fällt die Influenza durchaus darunter....


Das kann man durchaus so sehen, deshalb schrub ich vom Grippalen Infekt und nicht von der Influenza, auch "echte Grippe" genannt.
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Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Also wenn Sie vorbehaltlos auf Auskünfte von CallCenterMitarbeiter vertrauen (und womöglich dann noch im Fall des Falles im Vertrauen handeln im Hinterkopf mit der Begründung der hat das ja gesagt, dass das so ist)
Sicher nicht vorbehaltlos. Aber wenn man per se nicht glauben will, was die sagen, kann man sich den Anruf sparen.

windalf hat folgendes geschrieben::
Alleine schon Absatz 1 lässt wohl stark vermuten das wohl auch die Grippe darunter subsummiert wird.
Vermutungen sind nett, aber eben nicht immer hilfreich.

windalf hat folgendes geschrieben::
Wenn dem nicht so sein sollte bitte ich um Widerlegung...
Zum einen bin ich nicht zu Hause und werde deshalb jetzt nicht suchen, zum anderen waere es doch wohl angebracht, wenn Sie einen Beleg fuer Ihre Behauptung.

windalf hat folgendes geschrieben::
Nein stelle ich nicht.
Ja nee, schon klar.

windalf hat folgendes geschrieben::
Ich verstehe nicht was ich nachholen soll.
Eine Begruendung.

windalf hat folgendes geschrieben::
Soweit diese Voraussetzungen vorliegen
Das duerfte wohl der entscheidende Satz sein. Nicht jeder, der ein bis wieviel-auch-immer Bier getrunken hat, ist
Zitat:
eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste

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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
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BeitragVerfasst am: 09.09.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Sicher nicht vorbehaltlos. Aber wenn man per se nicht glauben will, was die sagen, kann man sich den Anruf sparen.

Nur weil man davon ausgeht, das man auch falsche Auskünfte erhält macht das den Anruf nicht sinnlos. Auch "falschinformationen" können was wert sein.Ich kämpfe damit tagtäglich und es bringt in jedem Falle oft etwas jemanden anzurufen von dem man ausgeht er wird einem wahrscheinlich 99% nur Blech erzählen...


Zitat:

Vermutungen sind nett, aber eben nicht immer hilfreich.

Vermutung sind zumindest schon mal hilfreicher als gar nichts zu wissen...
Richtig lesen ist besonders hilfreich...
Deshalb schrieb ich ja schon Absatz 1 lässt vermuten (Genaugenommen lässt er es ja nicht vermuten sondern definiert damit dass die Grippe auch unter das Infektionsschutzgesetz fällt). Wenn man sich noch weiter informiert stellt man dann fest das "wie ich bereits schon schrieb" die Grippe eine Krankheit gemäß Infektionsschutzgesetz ist. Das erschließt sich wie bereits gesagt genaugenommen schon aus dem was ich als Vermutung forumliert habe. Weiterlesen wäre eigenltich gar nicht mehr nötig gewesen

Zitat:

Zum einen bin ich nicht zu Hause und werde deshalb jetzt nicht suchen, zum anderen waere es doch wohl angebracht, wenn Sie einen Beleg fuer Ihre Behauptung.

Eben war es noch eine Vermutung. Jetzt aufeinmal sprechen SIe von Behauptung. Legen Sie sich dochmal fest was ich denn nun eigentlich angeblich gesagt haben soll oder nicht. Übrigens bin ich auch nciht zu Hause. Haben SIe Angst was zu schreiben wenn Sie nicht zu Hause sind oder was?

Zitat:

Eine Begruendung.

Eine Begrüdung für was genau?

Zitat:

Das duerfte wohl der entscheidende Satz sein. Nicht jeder, der ein bis wieviel-auch-immer Bier getrunken hat, ist

Auch im Verkehr wird nie das absolute Risko gemenssen sondern immer nur das Relative. Person X ist mit 1,0 Promille ein besserer Autofahrer als Person Y. Trotzdem wird bei einer "Bestrafung" auf den absoluten Promillegehalt abegezielt (mangels besseren Indikators) Ich wähle nur ein analoges vorgehen und sage jemand mit Alk im Blut ist tendenziell gesehen relativ eine größere Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste
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derdon114
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Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

hallo folgende situation:
Ich komme gestern von der Schule und ging zu bushaltestelle!
Der Bus kommt immer um 25nach also stündlich!
13.25 stand der bus an der haltestele und ich rannte hin!
ich war nur noch 2 schritte von der Tür entfernt und der busfahrer macht die tür zu!
Er hat mich aber definitiv gesehn er hat mich angeguckt!
Ich habe mich dann vor den bus gestellt und an die scheibe geklopft!
Er machte die tür auf und mekkerte mich direkt an!
Bundesland:NRW
Der bus ist von der Bogestra bzw. von der VRR

So und jetzt die Fragen:
Muss der busfahrer mich überhaupt mitnehemen?
(Ausser wenn ich eine Gefahr darstelle!)
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Vermutungen sind nett, aber eben nicht immer hilfreich.

Vermutung sind zumindest schon mal hilfreicher als gar nichts zu wissen...

Das hängt davon ab, in welche Richtung die Vermutung geht. Ich könnte jetzt philosophisch werden, von wegen nicht nur glauben, was wir sehen, aber das verkneife ich mir jetzt. Winken
Zitat:
Zitat:
Zum einen bin ich nicht zu Hause und werde deshalb jetzt nicht suchen, zum anderen waere es doch wohl angebracht, wenn Sie einen Beleg fuer Ihre Behauptung.

Eben war es noch eine Vermutung. Jetzt aufeinmal sprechen SIe von Behauptung. Legen Sie sich dochmal fest was ich denn nun eigentlich angeblich gesagt haben soll oder nicht. Übrigens bin ich auch nciht zu Hause. Haben SIe Angst was zu schreiben wenn Sie nicht zu Hause sind oder was?


Wir sollten uns jetzt nicht mit Spitzfindigkeiten ärgern.

Zitat:
Zitat:

Eine Begruendung.

Eine Begrüdung für was genau?


Für die vermutete Behauptung. Mit den Augen rollen

Zitat:
Zitat:

Das duerfte wohl der entscheidende Satz sein. Nicht jeder, der ein bis wieviel-auch-immer Bier getrunken hat, ist

Auch im Verkehr wird nie das absolute Risko gemenssen sondern immer nur das Relative. Person X ist mit 1,0 Promille ein besserer Autofahrer als Person Y. Trotzdem wird bei einer "Bestrafung" auf den absoluten Promillegehalt abegezielt (mangels besseren Indikators) Ich wähle nur ein analoges vorgehen und sage jemand mit Alk im Blut ist tendenziell gesehen relativ eine größere Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste


Zumindest die, die bei 1,2 Promille und mehr noch aufrecht stehen können, sollten jenseits aller gesetzlichen Fahrtauglichkeitsgrenzen noch in der Lage sein, mit Bus und Bahn nach Hause zu finden.
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Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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