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Hilfe,Rechnung von Softerotik,Minderjährig

 
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erdbeerguzel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 12:09    Titel: Hilfe,Rechnung von Softerotik,Minderjährig Antworten mit Zitat

Geschockt
Hi,
ich habe heute eine mail vom anwalt bekommen,dass ich 99€ zahlen soll.
habe auch vom anbieter schon rechnung und mahnung bekommen.

nun ist es so:
angemeldet habe ich mich auf dieser seite,ABER niemals diese softerotik dienstleistung (webcam) in anspruch genommen! sie sind allerdings der meinung und haben auch uhrzeit etc. als ich es angeblich angeschaut habe

so.. ich bin 16 und habe bei der anmeldung nur email+alter angeben müssen .. das es mit 16 jahren noch nicht ging habe ich einfach 18 angegeben...

so nun meine frage: müssen meine eltern zahlen??

bitte um schnelle antwort


habe die suchfunktion genutzt aber nichts passendes gefunden,fall so ein fall schon existiert bitte link einfüägen .. DANKE
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
angemeldet habe ich mich auf dieser seite,ABER niemals diese softerotik dienstleistung (webcam) in anspruch genommen!

Lachen


Zuletzt bearbeitet von Bingo02 am 06.09.08, 18:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die tatsächle Nutzung der Dienstleistung spielt in der Regel gar keine Rolle. Wenn nun mit der Anmeldung ein Vertrag zu stande gekommen ist, ist dieser normalerweise auch soweit gültig. Da aber eine Minderjährigkeit vorliegt ist der Vertrag erstmal schwebend unwirksam. Jedenfalls solange er nicht unter den sogenannten Taschengeld§ fällt oder die Eltern dem zustimmen oder der Minderjährige volljährig wird. Das heisst der Betreiber kann erstmal nichts machen oder wollen. Da aber nun ein falsches Alter angegeben wurde, könnte das ganze auch strafrechtlich interessant werden.

Wenn es ein unseriöser Anbieter ist, wird er es bei ner Menge böser Mails belassen und nicht klagen. Ist der Anbieter allerdings seriös, kann es gut sein das es knallt und dieser den gerichtlichen Weg beschreitet.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.09.08, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Da aber nun ein falsches Alter angegeben wurde, könnte das ganze auch strafrechtlich interessant werden.


Ja, aber nur, wenn man dem Jugendlichen nachweist, daß er schon bei Anmeldung vorhatte, sich einer evtl. Zahlungspflicht wegen seiner (verschleierten) Minderjährigigkeit zu entziehen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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