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Verfasst am: 18.03.05, 12:36 Titel: Was ist ein Schuldanerkenntnis mit Unterlassung?
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.
Was ist ein Schuldanerkenntnis mit Unterlassung? Dieses Teil wird gefordert in einem Scheidungsverfahren der Gegenseite. Hauptsächlich geht es um ein Auto, aber die Gegenseite meint sie hätte eine Gesamtforderung von 8.000 € und will nun dieses Schuldanerkenntnis.
Was ist wenn ich das nun unterschreibe und der Sache zustimme?
Würde dieses Schuldanerkenntnis auch in einer Insolvenz berücksichtigt?
Ein Schuldanerkenntnis mit Unterlassung müßte eine Willenserklärung einer Person sein, die durch dieses Schreiben bestätigt, eine Verbindlichkeit (gerechtfertigt oder nicht) zugunsten der "anderen" Seite zu haben. Ein solches Schuldanerkenntnis hat grundsätzlich auch im Insolvenzverfahren bestand, da es sich hierbei grundsätzlich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Parteien handelt.
Worauf sich die Unterlassung bezieht, ist nicht ersichtlich. Ist eine solche jedoch vereinbart, so hat auch sie grundsätzlich vertraglichen Charakter.
Wird eine solche Schuldanerkenntnis nicht unterschrieben (was meißtens der Fall ist), wird grundsätzlich der Weg für ein gerichtliches Verfahren geöffnet! (Der "Vorteil" einer sofortigen Forderungsanerkennung seitens des Beklagten vor Gericht fällt somit weg) _________________ Grundsätzlich heißt nur, dass es sich um den Normalfall handeln könne!
Ansonsten ist alles von mir geschriebene grundsätzlich meine Meinung!
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