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Arztbrief einer Psychosomatik

 
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 13:26    Titel: Arztbrief einer Psychosomatik Antworten mit Zitat

In wie weit hat ein Patient Anspruch auf einen solchen Arztbrief? Die Psychosomatik steht auf dem Standpunkt, dass die Patienten zu sehr belasten könnte. Wie ist die Rechtslage? Sollte es hier falsch sein, bitte um Verschiebung. Danke.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Niemand2000,

in dem Thread habe ich mich zu einem ähnlichen Thema (mit einigen Links) schon geäußert. Winken

Liebe Grüße

Klaus

______________
Edit: Leider sind die Links in meinem alten Beitrag nicht mehr aktuell, siehe daher: (Stand: 09. Mai 2008)
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die Auskunft.

Wenn ich den aktalisierten Link durchlese kann es demnach durchaus sein, dass die Klinik sich weigert:

"In Ausnahmefällen kann das grundsätzlich bestehende Einsichtsrecht im Hinblick auf therapeutische Rücksichten eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere für psychiatrische Erkrankungen, weil in diesen Aufzeichnungen die Persönlichkeit des Arztes ebenso wie dritter Personen umfassender einfließt und spezifische therapeutische Risiken aus einer Rekonstruktion verarbeiteter Problemfelder für den Patienten entstehen können."
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Niemand2000,

genau diese Stelle habe ich gemeint und die schon in derstand. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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