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Verfasst am: 07.09.08, 13:26 Titel: Arztbrief einer Psychosomatik
In wie weit hat ein Patient Anspruch auf einen solchen Arztbrief? Die Psychosomatik steht auf dem Standpunkt, dass die Patienten zu sehr belasten könnte. Wie ist die Rechtslage? Sollte es hier falsch sein, bitte um Verschiebung. Danke.
Wenn ich den aktalisierten Link durchlese kann es demnach durchaus sein, dass die Klinik sich weigert:
"In Ausnahmefällen kann das grundsätzlich bestehende Einsichtsrecht im Hinblick auf therapeutische Rücksichten eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere für psychiatrische Erkrankungen, weil in diesen Aufzeichnungen die Persönlichkeit des Arztes ebenso wie dritter Personen umfassender einfließt und spezifische therapeutische Risiken aus einer Rekonstruktion verarbeiteter Problemfelder für den Patienten entstehen können."
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