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Gartenfest

 
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Radschläger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 16:57    Titel: Gartenfest Antworten mit Zitat

Guten Tag,

in einem Kleingartenverein stehen in nächster Zeit Umbauarbeiten im Gelände an, da ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erfolgen muss/soll.

Um alle Mitglieder über die anstehenden Maßnahmen zu informieren, ist eine größere Veranstaltung mit anschließendem Grillfest geplant.

Können die Kosten für dieses Fest aus der Vereinskasse entnommen werden?

Schon seit nunmehr zwanzig Jahren sind Vereinsbeiträge in die Kasse geflossen, jedoch ist nie etwas entnommen worden.

MfG
Radschläger
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich denke dass man das schon machen kann, weil so ein Fest ja dem Vereinswohl dient.

Gruß roni
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Radschläger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Es muss in der Satzung stehen, wofür die Mitgliedsbeiträge genutzt werden sollen / müssen


....das ist ein wenig schwierig. Traurig

Der Verein besteht seit ca. 70 Jahren und hat viele Vorstandswechsel erlebt, so dass keiner sich mehr erinnern kann, wo die Satzung abgeblieben ist, oder ob überhaupt mal eine existiert hat. lautes Lachen

Fakt ist, dass es laut Finanzamt keine Möglichkeit gibt, ein kleines Fest aus der Vereinskasse zu finanzieren, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Mit den Augen rollen

Das ist kaum zu glauben und auch den Mitgliedern nicht zu vermitteln.
Sie zahlen ihre Beiträge und müssen dann noch für ihr Würstchen und für das Glas Bier bezahlen. Traurig

Hat jemand konkreteres Wissen?

Vielen Dank
Gruß
Radschläger
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.09.08, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

was ist denn das für ein Verein ?

Die Satzung muss beim Registergericht hinterlegt sein und kann dort eingesehen werden.

Gruß roni
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 06:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Roni hat folgendes geschrieben::
Die Satzung muss beim Registergericht hinterlegt sein und kann dort eingesehen werden.
..., falls es sich um einen eingetragenen Verein (e.V.) handelt.

@Radschläger:
Vielleicht helfen folgende Hinweise:
1. Aus der Abgabenordnung:
Zitat:

§ 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen
Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass
[...]
8. eine Körperschaft gesellige Zusammenkünfte veranstaltet, die im Vergleich zu ihrer
steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind,
[...]

und
2.aus dem "Anwendungserlass zur Abgabenordnung"
Zitat:
zu § 55 Selbstlosigkeit:
zu § 55 Abs. 1 Nr.1:
10. Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Annehmlichkeiten handelt, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind.

Vielleicht sollte man sich nochmals an das Finanzamt wenden und um dessen Auslegung bzgl. dieser Hinweise bitten.

Übrigens: Wenn keine Satzung mehr existiert bzw. keiner sie mehr kennt - auf welcher Grundlage werden dann die Mitglieder zu ihren Pflichten herangezogen (Beiträge, Arbeitsdienste usw. ...) ?
Was wollt ihr einem Mitglied vorhalten, das seine angeblichen "Pflichten" verweigert, bis deren Bestehen ihm nachgewiesen wird?

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
was ist denn das für ein Verein ?


sorry, habs überlesen dass es sich um einen Gartenverein handelt.

Bin auch Mitglied in so einem Verein, und wir machen ab und an auch solche Fest und hatten noch nie Probleme mit dem Finanzamt. Solche Fest sind auch meist Vereinszweck, weil sie eben der Gemeinschaft dienen.
Wenn du mit dem Finanzamt nicht weiter kommst, ruf mal deinen Landesverband an Ausrufezeichen

oder frag mal hier

http://www.gartenfreunde.de/forum/forum.php3?action=start&thema=8

Gruß roni
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