Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.09.08, 18:14 Titel: Party mit Gästeliste
Person A (Privatperson) möchte eine geschlossene Veranstaltung machen! Verschickt dabei an alle Freunde und Bekannte persönliche Einladungen per Mail und fertigt daraufhin eine Gästeliste an- nur die Personen die auf der Gästeliste stehen kommen auch rein. Person A nimmt für die private Veranstaltung auch einen geringen Eintritt!
Person A beauftragt eine gewerbliche Person die komplette Bar zu machen d.h. Person B (gewerbliche Person) verkauft die Getränke und rechnet natürlich auch alles über das FA ab.
Ist dies rechtens, kann man das als private Veranstaltung durchgehen lassen ohne Probleme zubekommen? Die private Veranstaltung wird nicht öffentlich beworben, es erfolgen nur persönliche Einladungen. Geschätzte Gäste belaufen sich auf ca. 300 !
GEMA-Gebühren sind fällig! _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Wann genau werden GEMA-Gebühren fällig?
Wenn ein DJ angestellt wird, ist eine Abwicklung über ihn möglich / üblich oder generell über den Betreiber (auch im Hinblick auf das Risiko, wenn der DJ es dann doch nicht abführt)?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.