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Ich weiß garnicht ob ich hier richtig bin, ich versuche es einfach mal hier.
Maria hat in einer Tageszeitung eine Anzeige aufgegeben, die zum Tag des Schulanfanges erscheinen sollte. Es wurde auch zugesichert.
Doch am Tag des chulanfangs war nix drin, bei einem Anruf sagte man, es gab technische Probleme.
Die Anzeige wurde dann in der darauffolgenden Woche veröffentlicht.
Das sollte aber so nicht sein. Hat Maria das Recht, nur einen Teil der anzeige zu bezahlen?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.09.08, 16:07 Titel:
Annonce I hat folgendes geschrieben::
Wir freuen uns, dass unser kleiner Leopold heute zum ersten Mal die Schulbank drücken wird und wünschen ihm viel Spaß bei der Feier und alles Gute im ersten Schuljahr.
Hier könnte man analog zu Ersatzansprüchen bei Reisen in ein Dreckloch davon ausgehen, dass so gut wie kein Zweck der Dienstleistung erbracht wurde. Gericht sehen da manchmal eine Minderung des Preises um bis zu 100 % angebracht.
Annonce II hat folgendes geschrieben::
Morgen großer Resteverkauf, dann schließen wir den Laden. Um 15 Uhr laden wir unsere Geschäftsfreunde zu einem kleinen Empfang ein.
Die Verschlampung einer solchen Annonce riecht sogar stark nach Schadensersatz, wenn nicht viel verkauft wird und kein Schwein zum Sektumtrunk kommz. Vielleicht nicht bei einem Hurrikan, das könnte als höhere Gewalt in den AGB ausgeschlossen sein.
Morgen großer Resteverkauf, dann schließen wir den Laden. Um 15 Uhr laden wir unsere Geschäftsfreunde zu einem kleinen Empfang ein.
Die Verschlampung einer solchen Annonce riecht sogar stark nach Schadensersatz, wenn nicht viel verkauft wird und kein Schwein zum Sektumtrunk kommz.
Nee, m.E. nur leichtes Aroma . Der Anzeigengeber müsste doch nachweisen, dass er bei rechtzeitiger Anzeige X Euro mehr Gewinn bzw. weniger Verlust gemacht hätte?
Die Schadenersatzpflicht (dem Grunde nach) dürfte bei höherer Gewalt im § 280 (1) Satz 2 BGB ausgeschlossen sein. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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