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serice
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Anmeldungsdatum: 08.08.2006
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 11:26    Titel: Zeitungsanzeige Antworten mit Zitat

Ich weiß garnicht ob ich hier richtig bin, ich versuche es einfach mal hier.
Maria hat in einer Tageszeitung eine Anzeige aufgegeben, die zum Tag des Schulanfanges erscheinen sollte. Es wurde auch zugesichert.
Doch am Tag des chulanfangs war nix drin, bei einem Anruf sagte man, es gab technische Probleme.
Die Anzeige wurde dann in der darauffolgenden Woche veröffentlicht.
Das sollte aber so nicht sein. Hat Maria das Recht, nur einen Teil der anzeige zu bezahlen?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 14:39    Titel: Re: Zeitungsanzeige Antworten mit Zitat

serice hat folgendes geschrieben::
Ich weiß garnicht ob ich hier richtig bin, ich versuche es einfach mal hier.
Mir scheint der Fall im Verbraucherrecht besser aufgehoben zu sein - verschiebibert.

serice hat folgendes geschrieben::
Es wurde auch zugesichert.
Schriftlich?

serice hat folgendes geschrieben::
Hat Maria das Recht, nur einen Teil der anzeige zu bezahlen?
Was sagen die AGB?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Annonce I hat folgendes geschrieben::
Wir freuen uns, dass unser kleiner Leopold heute zum ersten Mal die Schulbank drücken wird und wünschen ihm viel Spaß bei der Feier und alles Gute im ersten Schuljahr.

Hier könnte man analog zu Ersatzansprüchen bei Reisen in ein Dreckloch davon ausgehen, dass so gut wie kein Zweck der Dienstleistung erbracht wurde. Gericht sehen da manchmal eine Minderung des Preises um bis zu 100 % angebracht.

Annonce II hat folgendes geschrieben::
Morgen großer Resteverkauf, dann schließen wir den Laden. Um 15 Uhr laden wir unsere Geschäftsfreunde zu einem kleinen Empfang ein.

Die Verschlampung einer solchen Annonce riecht sogar stark nach Schadensersatz, wenn nicht viel verkauft wird und kein Schwein zum Sektumtrunk kommz. Vielleicht nicht bei einem Hurrikan, das könnte als höhere Gewalt in den AGB ausgeschlossen sein.

Oder gar gesetzlich? Gruß aus Berlin, Gerd
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.09.08, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Annonce II hat folgendes geschrieben::
Morgen großer Resteverkauf, dann schließen wir den Laden. Um 15 Uhr laden wir unsere Geschäftsfreunde zu einem kleinen Empfang ein.

Die Verschlampung einer solchen Annonce riecht sogar stark nach Schadensersatz, wenn nicht viel verkauft wird und kein Schwein zum Sektumtrunk kommz.
Nee, m.E. nur leichtes Aroma Lachen. Der Anzeigengeber müsste doch nachweisen, dass er bei rechtzeitiger Anzeige X Euro mehr Gewinn bzw. weniger Verlust gemacht hätte?
Die Schadenersatzpflicht (dem Grunde nach) dürfte bei höherer Gewalt im § 280 (1) Satz 2 BGB ausgeschlossen sein.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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