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Dienstaufsichtbeschwerde gegen Leherin
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thp114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 13:05    Titel: Dienstaufsichtbeschwerde gegen Leherin Antworten mit Zitat

Schüler A bekommt bereits vor Beginn eines Oberstufenkurs in NRW von der Leherin E gesagt, dass er nicht bestehen wird. Dies hören noch mehere Mitschüler.

Tatsächlich besteht Schüler A den Kurs nicht, obwohl dieser Leistungen erbracht hat und sich noch zusätzlich für Sonderarbeiten aufgedrängt hat, die von der Leherin E abgelehnt wurden.

Die Eltern des Schülers erheben wegen der vor dem Kurs gemachten Äußerung eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leherin E. Diese wird nach 8 Wochen abgelehnt, ohne vorher die Beteiligten zu Wort kommen zu lassen.

Die Ablehnung enthält keine Rechtbelehrung, so dass die Eltern nicht wissen, was sie jetzt tun können.

Welche Schritte könnten die Eltern jetzt noch einleiten?
_________________
Thomas
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Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Keine.
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer hat die abgelehnt?
Ein Gespräch mit dem Beschwerdeführer ist nicht üblich.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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thp114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der Regierungsbezirk!

Eine Krähe hackt ja der anderen kein Auge aus.

Ween die Eltern keine weiteren Möglichkeiten haben, ist es ja sinnlos eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein zu legen.
_________________
Thomas
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gegen diesen Bescheid sind auch Rechtsmittel möglich.

Zur individuellen Beratung bitte einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht befragen.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 10.09.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,
Zitat:
Schüler A bekommt bereits vor Beginn eines Oberstufenkurses in NRW von der Lehrerin E gesagt, dass er nicht bestehen wird. Dies hören noch mehrere Mitschüler.
Wie kam die Lehrerin zu diesem Vorurteil?

Zitat:
Die Eltern des Schülers erheben wegen der vor dem Kurs gemachten Äußerung eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin E.
Mit welchem Ziel?
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

Zitat:
Tatsächlich besteht Schüler A den Kurs nicht, obwohl dieser Leistungen erbracht hat
Was für Leistungen? Klassenarbeiten? Welche Noten?

Zitat:
Welche Schritte könnten die Eltern jetzt noch einleiten?
Welches Ergebnis erzielte der Schüler in dem Kurs?
Ist das Ergebnis im Zeugnis dokumentiert? Was für eine Art von Zeugnis, Halbjahres-, Versetzungs-, Abschlusszeugnis?
Wofür ist dieses Ergebnis relevant, welche Konsequenz hat das Nichtbestehen des Kurses?
Wollen die Eltern dieses Ergebnis in Frage stellen?
Enthält das Zeugnis eine Rechtsmittelbelehrung mit Widerspruchsfrist?
Wann wurde das Zeugnis ausgestellt?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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thp114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wie kam die Lehrerin zu diesem Vorurteil?

Die Leherin kannte den Schüler aus dem Vorjahr.

Zitat:
Mit welchem Ziel?

Mit dem Ziel, dass die Leherin mal lernt, dass Sie nicht machen kann, was sie will.

Zitat:
Was für Leistungen? Klassenarbeiten? Welche Noten?

Klausuren: 4-, 5, 4; Referat: 2-; Vokabeltest: 2,4,6,5,3,4

Zitat:
Welches Ergebnis erzielte der Schüler in dem Kurs?
Eine 5
Zitat:
Ist das Ergebnis im Zeugnis dokumentiert?
Ja
Zitat:
Was für eine Art von Zeugnis, Halbjahres-, Versetzungs-, Abschlusszeugnis?
Zeugnis der Klasse 11
Zitat:
Wofür ist dieses Ergebnis relevant, welche Konsequenz hat das Nichtbestehen des Kurses?
großes Latinum !!!!! mit der 5 nicht erreicht, Er hätte eine 4- bekommen müssen, um das große Latinum zu erreichen!
Zitat:
Wollen die Eltern dieses Ergebnis in Frage stellen?
Ja, diesbezüglich ist bereits Widerspruch gegen das Zeugnis eingereicht worden.
Zitat:
Enthält das Zeugnis eine Rechtsmittelbelehrung mit Widerspruchsfrist?
Wann wurde das Zeugnis ausgestellt?
Nein. Juni
_________________
Thomas
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Peace
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Klausuren: 4-, 5, 4; Referat: 2-; Vokabeltest: 2,4,6,5,3,4

Wie ist denn der Notenschlüssel?

Nehmen wir 60 schriftlich / 40 mündlich

Klausuren (Zur Einfachheit in Punkten)

4+2+5 = 11 / 3 = 3,66 Punkte --> entspricht alleine schon einer 4- - - - Winken Wobei der Trend nach oben geht weil ja die letzte Klausur eine 4 war also 4 bis 4-

Referat 1/3 der mündlichen
Weitere mündliche 2/3

Referat 9 Punkte
Weitere mündliche 10,5,0,2,7,5 = 27 / 6 = 4,5 Punkte


( 9 + 2*4,5 ) / 3 = 6 Punkte

Daraus folgt
schriftlich 3,66 Punkte (4-)
mündlich 6 Punkte (4+)

3,66 * 6 = 21,96
6* 4 = 24,00

45,96 ~ 46

46 / 10 = 4,6 Punkte

In diesem Falle müsste man halt den Notenschlüssel kennen. Aber laut diesem (normalen ?) Schlüssel, würde der Schüler eine glatte 4 bekommen.

Man kann dem Lehrer (und ansonsten Schulleiter) die Rechnung vorlegen und dann sehen was der Lehrer (SL) dazu sagt....

Mfg
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Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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thp114
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Leherin wertet die mündliche Beteiligung höher. (eine 6 !)

Bei ihrer Rechnung, wie auch immer, ist es eine glatte 5!

Aber es geht bei der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht um die Zensur, sondern darum, dass dies ein Durchfallen mit Ansage vorab der Leherin war ! Der Schüler hatte keine Chance!
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Thomas
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8tung
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

thp114 hat folgendes geschrieben::
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wie kam die Lehrerin zu diesem Vorurteil?

Die Leherin kannte den Schüler aus dem Vorjahr...

Sie kannte ihn wohl sehr gut Ausrufezeichen Winken Er war wohl im Vorjahr genau so gut Geschockt

thp114 hat folgendes geschrieben::
Die Leherin wertet die mündliche Beteiligung höher. (eine 6 !)...

Ein 6 in der mündlichen Beteiligung Frage Ausrufezeichen das sieht aus wie Leistungverweigerung des Ablegers Ausrufezeichen

thp114 hat folgendes geschrieben::
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Mit welchem Ziel?

Mit dem Ziel, dass die Leherin mal lernt, dass Sie nicht machen kann, was sie will.

Sie soll das machen was die Eltern wollen Mit den Augen rollen

thp114 hat folgendes geschrieben::
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Wofür ist dieses Ergebnis relevant, welche Konsequenz hat das Nichtbestehen des Kurses?
großes Latinum !!!!! mit der 5 nicht erreicht, Er hätte eine 4- bekommen müssen, um das große Latinum zu erreichen!
Zitat:
Wollen die Eltern dieses Ergebnis in Frage stellen?
Ja, diesbezüglich ist bereits Widerspruch gegen das Zeugnis eingereicht worden.

Ach so läuft der Hase - unser Kind macht Abitur, komme was da wolle - basta !!! Böse
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Sie kannte ihn wohl sehr gut

Es ist durchaus so, dass Lehrer nicht fair benoten wenn die den Schüler nicht leiden können

Zitat:

Ach so läuft der Hase - unser Kind macht Abitur, komme was da wolle - basta !!!

Wiso großes Latinum interessiert mitlerweile eigentlich nen Toten (und höchstens der brauch das auch) und ist auch nicht mehr notwendig um Abi zu machen...
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8tung
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Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ach so läuft der Hase - unser Kind macht Abitur, komme was da wolle - basta !!!

Wiso großes Latinum interessiert mitlerweile eigentlich nen Toten (und höchstens der brauch das auch) und ist auch nicht mehr notwendig um Abi zu machen...


und wozu dann der ganze Heckmeck Frage
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

und wozu dann der ganze Heckmeck

Vermutlich einfach nur um ein besseres Zeugnis zu bekommen... (und ich dachte eigenltich auch darum geht es hier und nicht um das Abi zu schaffen. Üblicher Weise wird man nach der Klasse 11 dann gerade sein Hassfach Latein los (und im Bewerbungsgespräch darf man sich ggf. ne dumme Frage gefallen lassen warum man denn x Jahre Latein hatte und Abi nicht mit Latinum abgeschlossen hat...))
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thp114
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 79
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Also: Es ist schon frustieren für einen Schüler, der Jahrelang ein Fach belegt und dann den Abschluss nicht schafft.

Die Leherin konnte den Schüler aufgrund vorheriger Jahre nicht ausstehen.

Die mündliche Beteiligung war im Klassenvergleich keineswegs eine sechs. Schüler, die wegen der Zensur im Zeugnis gefragt wurden, stuften den Schüler eher zu den Mitschülern ein, die mündlich eine zwei bekommen haben.

Die Noten der 11. Klasse sind nicht relevant für das Abitur, darum geht es nicht.

Für bestimmte Studienfächer ist das große Latinum immer noch zwingend.

Es geht darum, dass eine Leherin vor der ersten Unterrichtsstunde schon die Zensur eines ihrer Schüler gegenüber Mitschülern angibt und damit dem Schüler jede Chance nimmt. Dürfen Lehrer sich alles erlauben ???
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Thomas
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8tung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links

BeitragVerfasst am: 11.09.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

thp114 hat folgendes geschrieben::
...Dürfen Lehrer sich alles ... ???

Ja, außer Vernunft annehmen Ironie Smiley
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