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UWG§7 Unzumutbare Belästigung

 
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SLYDER
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 19:54    Titel: UWG§7 Unzumutbare Belästigung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

mich würde mal interessieren wie es mit dem Gesetz steht UWG §7:

Nehmen wir mal an die Firma A (ein Branchenverzeichnis) bietet den Unternehmen einen Eintrag in diesem Branchenverzeichnis an. Um die Unternehmen darauf aufmerksam zu machen, arbeitet es mit Telemarketing. Also rufen bei den Unternehmen jedesmal eine Person an und erzählt das es was neues gibt und fragt natürlich ob sie da interesse dran haben.

So laut diesem gesetz UWG §7 ist das doch soweit ich weis verboten oder nicht?

Oder gilt das Gesetz in diesem Falle nicht, da die Unternehmen darauf aufmerksam gemacht werden zb ihre Daten zu Aktualisieren oder zu Überprüfen damit auch keine falschen Angaben in diesem Branchenverzeichnis stehen und somit die Kunden der Unternehmen nicht irregeführt werden mit einer falschen Telefonnr zum Beispiel.
Wenn doch mögliche Interesse an einem Produkt besteht darf man doch die Unternehmen anrufen oder nicht?

ich werde auch hin und wieder mit Anrufen von sollchen Verzeichnissen konfrontiert. Daher ist meine Frage ob dies Gesetzeswiedrig ist oder nicht?

Vielen Dank im vorraus Smilie
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Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Eindeutig wettbewerbswidrig, es sei denn, das Unternehmen wäre schon eingetragen und es ginge lediglich um einen Datenabgleich.
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Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann man bei Unternehmen nicht die Einwilligung "mutmaßen"?

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html



MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.09.08, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Definitiv nein, wenn es ein klassischer "coldcall" ist.
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Gruß
V.K.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 01:16    Titel: Re: UWG§7 Unzumutbare Belästigung Antworten mit Zitat

SLYDER hat folgendes geschrieben::
Oder gilt das Gesetz in diesem Falle nicht, da die Unternehmen darauf aufmerksam gemacht werden zb ihre Daten zu Aktualisieren oder zu Überprüfen damit auch keine falschen Angaben in diesem Branchenverzeichnis stehen und somit die Kunden der Unternehmen nicht irregeführt werden mit einer falschen Telefonnr zum Beispiel.


Moment: der Eintrag ist kostenpflichtig, oder?

Dann liegt in einem Anruf mit dem Hinweis, man möge doch bitte seine Daten aktualisieren (und damit möglicherweise schon einen Auftrag zu erteilen), womöglich nicht nur ein UWG-Verstoß, sondern auch ein versuchter (gewerbsmäßiger) Betrug.

Das ist doch ein Klassiker der Roßtäuscherei der letzten Jahre.

Gar nicht gut...
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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SLYDER
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ne also so wie ich das hier sehe, ist der Eintrag erstmal Kostenlos auch nach den Änderungen oder dem Überprüfen.
Es besteht lediglich die Möglichkeit das man einen Kostenpflichtigen Eintrag vornimmt wenn man mehr Interesse an einer Firmendarstellung in diesem Verzeichnis haben möchte.
Dh im ganzen ist der Eintrag wieso angerufen wird kostenlos. Das Unternehmen bietet jedoch an die Daten zu Überprüfen und bei Interesse gleich ein upgrade auf das Kostenpflichtige Packet durchzuführen.

Immernoch ein gewerbsmäßiger Betrug oder immernoch unzumutbare Belästigung?
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