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teeschluerfer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 13.09.08, 15:51 Titel: Patientenaufklärung |
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Hallo,
wenn Patient A bei der Patientenaufklärung die dort gestellten Fragen nicht angekreuzt hat (wie z.B. haben Sie eine Allergie), darf dann vom Arzt B die Behandlung überhaupt durchgeführt werden?
VG |
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teeschluerfer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 13.09.08, 16:33 Titel: |
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Danke für die schnelle Antwort
Hmmm,
wie soll der Arzt dann Risiken bei Patient A erkennen? (gibt ja noch weitere Fragen, welche bei Komplikationen ..... ähmm, bei Wissen des Arztes es gar nicht zu Komplikationen gekommen wäre, da dies bekannt war und dementsprechend sediert wurde.
Bei der Frage , Herzerkrankung, Lungenkrankheit etc. könnte dann ja später für eine Sedierung hilfreich sein oder? |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 13.09.08, 16:55 Titel: |
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Moin,
ich denke, dass Kreuzchen auf Patientenfragebögen für den Arzt immer hilfreich sind.
Was aber macht der Arzt, wenn auf dem Fragebogen keine Kreuze sind?
Muß er jetzt daraus schließen, das der Patient nichts von dem hat was da anzukreuzen wäre oder schließt er daraus, das der Patient nur zu doof zum Ausfüllen des Bogens ist oder diesen nicht lesen kann??
Bei Verdacht auf sowas könnte er den Patienten auch z.B. Fragen fragen....
mano |
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teeschluerfer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 13.09.08, 19:34 Titel: |
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| mano hat folgendes geschrieben:: | .....
Muß er jetzt daraus schließen, das der Patient nichts von dem hat was da anzukreuzen wäre oder schließt er daraus, das der Patient nur zu doof zum Ausfüllen des Bogens ist oder diesen nicht lesen kann??
....
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oder aber nicht in der Lage ist, den Bogen auszufüllen, da er bei Besprechung nicht beschwerdefrei und in der Lage den bogen auszufüllen
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 13.09.08, 19:49 Titel: |
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Moin,
| mano hat folgendes geschrieben:: | | Bei Verdacht auf sowas könnte er den Patienten auch z.B. Fragen fragen.... |
Wenn das auch nicht geht, wäre ich mit meinem Latein am Ende. Der Arzt vermutlich auch.
mano |
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teeschluerfer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 13.09.08, 19:57 Titel: |
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Danke dir trotzdem für deine Antwort
Ist auch nicht aktuell.
Diese Frage haben wir uns nur gestellt, wenn etwas ist, man dies jedoch nicht angekreuzt hat und dann etwas schief geht, wie es wohl rechtlich wäre.
VG |
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MartinZirkus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 246
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Verfasst am: 15.09.08, 10:20 Titel: |
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Moin, moin,
der Fragebogen ist Teil der sogenannten "Stufenaufklärung".
1. Stufe: Patient füllt Bogen soweit wie möglich aus und liest sich die Inhalte zur geplanten Maßnahme in Ruhe durch.
2. Stufe: Arzt und Patient besprechen gemeinsam die Inhalte des Bogens und typische Risiken.
3. Stufe: Arzt klärt Patient umfassend über geplante Maßnahmen auf.
Nicht alle Patienten sind in der Lage, "Stufe 1" adäquat zu erledigen. Dann hat der Arzt die offenen Stellen zu hinterfragen und wichtige Punkte zu dokumentieren. Dies muß aber nicht zwingend auf dem "Ankreuz-Zettel" passieren.
Gruß
MZirkus |
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teeschluerfer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 15.09.08, 19:28 Titel: |
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Danke für die Antwort  |
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Cody FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 36 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.11.08, 10:35 Titel: |
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Wie ist es denn, wenn der Patient im Notfall eingeliefert wird und nachdem er ein Beruhigungsmittel erhielt, ihm schon der OP-Bereich rasiert wurde, ihm irgendwelche Schriftstücke zum unterschreiben vorgehalten wurden . Minuten später war er schon in Narkose. Später stellt sich heraus, dass er unterschrieben hat, dass er Wahlarztleistungen beansprucht. Nun verlangt das Krankenhaus ein fünstellige Summe.
Ist die Unterschrift in einer solchen Situation wirksam?
Gruß
Cody
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XP30 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.08.2006 Beiträge: 109
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Verfasst am: 12.11.08, 15:15 Titel: |
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| Nein |
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