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Hallo,
ich habe eine gekaufte Handy-Software (Neupreis 6,- EUR) wegen Nichtgefallen für 5,- EUR verkauft und von meinem Handy natürlich gelöscht. Jetzt soll ich eine Vertragsstrafe von 10.000,-EUR zahlen, da in den AGBs steht, daß ich die Software "weder entgeltlich noch unentgeltlich" weitergeben darf. Ich hätte sie also auch nicht verschenken dürfen !?!
Ich bin nach unzähligen Stunden Internet-Recherche jetzt der Meinung, daß so eine Eintragung in den AGBs nicht zulässig ist (Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz).
Mein Anwalt ist leider nicht ganz meiner Meinung.
Was haltet ihr davon? Darf die Weitergabe, auch wenn ich es verschenke, untersagt werden? Bei anderen Waren würde man sich totlachen darüber. Man stelle sich vor: Autohersteller verbieten den Weiterverkauf und das Verschenken ihrer Autos, Buchverlage verbieten den Weiterverkauf und das Verschenken Ihrer Bücher etc.
Um Mißverständnisse auszuschließen: Es geht hier NICHT um (illegale) Vervielfältigung, Raubkopien o.ä.
Hallo,
ich habe eine gekaufte Handy-Software (Neupreis 6,- EUR) wegen Nichtgefallen für 5,- EUR verkauft und von meinem Handy natürlich gelöscht. Jetzt soll ich eine Vertragsstrafe von 10.000,-EUR zahlen, da in den AGBs steht, daß ich die Software "weder entgeltlich noch unentgeltlich" weitergeben darf. Ich hätte sie also auch nicht verschenken dürfen !?!
Ich bin nach unzähligen Stunden Internet-Recherche jetzt der Meinung, daß so eine Eintragung in den AGBs nicht zulässig ist (Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz).
Mein Anwalt ist leider nicht ganz meiner Meinung.
Was haltet ihr davon? Darf die Weitergabe, auch wenn ich es verschenke, untersagt werden? Bei anderen Waren würde man sich totlachen darüber. Man stelle sich vor: Autohersteller verbieten den Weiterverkauf und das Verschenken ihrer Autos, Buchverlage verbieten den Weiterverkauf und das Verschenken Ihrer Bücher etc.
Um Mißverständnisse auszuschließen: Es geht hier NICHT um (illegale) Vervielfältigung, Raubkopien o.ä.
Gruß
Jürgen
Lass den Trottel der sich diese AGB ausgedacht hat dich verklagen.
Vor Gericht gewinsnt du sicher!
Er begründete das nicht. Als ich den Erschöpfungsgrundsatz ansprach, verzog er die Miene und meinte, das würde hier wohl eher nicht zutreffen. Subjektiv hatte ich den Eindruck, er kennt sich damit nicht aus. Er lenkte dann auf die AGBs um die seiner Meinung nach einer Überprüfung nicht standhalten würden, da sie den Käufer unangemessen benachteiligen.
Mittlerweile hat sich die Fa. bei meinem Anwalt gemeldet und bietet mir (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) an, "nur noch" 5000,-EUR bezahlen zu müssen -> sonst Klage beim Landgericht.
Die gegnerische Anwältin spricht jetzt nicht mehr von Vertragsstrafe (so steht es in den AGBs), sondern von Schadenersatz. Mein Anwalt mein, das wäre noch besser für uns...
Bei meinem nächsten Termin werde ich meinem Anwalt ein paar Ausdrucke von Urteilen bzgl. des Erschöpfungsgrundsatzes übergeben mit der Bitte um Auskunft, warum das in meinem Fall nicht gelten soll.
Er begründete das nicht. Als ich den Erschöpfungsgrundsatz ansprach, verzog er die Miene und meinte, das würde hier wohl eher nicht zutreffen. Subjektiv hatte ich den Eindruck, er kennt sich damit nicht aus. Er lenkte dann auf die AGBs um die seiner Meinung nach einer Überprüfung nicht standhalten würden, da sie den Käufer unangemessen benachteiligen.
Mittlerweile hat sich die Fa. bei meinem Anwalt gemeldet und bietet mir (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) an, "nur noch" 5000,-EUR bezahlen zu müssen -> sonst Klage beim Landgericht.
Die gegnerische Anwältin spricht jetzt nicht mehr von Vertragsstrafe (so steht es in den AGBs), sondern von Schadenersatz. Mein Anwalt mein, das wäre noch besser für uns...
Bei meinem nächsten Termin werde ich meinem Anwalt ein paar Ausdrucke von Urteilen bzgl. des Erschöpfungsgrundsatzes übergeben mit der Bitte um Auskunft, warum das in meinem Fall nicht gelten soll.
Gruß
Jürgen
Anwalt wechseln!
Ich frage mich wie der sein Staatsexamen geschafft hat so inkompetent wie der ist...
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