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Inzahlungnahme eines Bootes

 
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Roebus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 15:59    Titel: Inzahlungnahme eines Bootes Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag,
Herr X interessiert sich für ein Kajütboot, welches über einen Bootshändler im Internet angeboten wird. Er schreibt den Händler per Mail an und bekundet sein Interesse für genau dieses Boot und gibt gleichzeitig die Info, dass er ein kleineres Sportboot in Zahlung geben möchte. Der Händler fordert Informationen und Bildmaterial an. Der Kaufinteressent gibt diese Infos. Der Händler mailt zurück, dass er das Boot für einen Preis X in Zahlung nehmen würde und eine Zuzahlung in Höhe von Y aufzubringen sei.
Nach Besichtigung des Bootes beim Eigner teilt der Kaufinteressent dem Händler mit, dass ihm das Boot gefalle und er es kaufen möchte und ob noch Verhandlungsspielraum sei.
Jetzt teilt ihm der Händler mit, dass er das Boot nicht in Zahlung nehmen könne, sondern es nur in Kommision nähme um es dann anzubieten, dieser Service würde aber "nur" mit 1000 Euro berechnet werden. Er teilte dem Kaufinteressenten weieterhin mit, dass er das Boot anzahlen könne und den Rest mit dem evtl. erzielten Kaufpreis zu begleichen sein werde.Bis dahin solle das Boot beim jetzigen Eigner verbleiben.

Meine Frage:

Kann der Kaufinteressent auf die schriftliche Zusage des Händlers über Inzahlungnahme und Zuzahlungshöhe pochen ?
Ist nicht schon ein Vertrag zusttande gekommen ?
Danke für Infos
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Inzahlungsnahmezusage stand wohl verständigerweise unter der Bedingung, daß über das eigentliche Boot ein Kaufvertrag zustande kommt. Wenn der VK nun einfach verweigert, dem X das Boot zu verkaufen, nutzt ihm eine verbindliche Zusage der Form "Wenn ich dir das Boot verkaufen, dann kannst du dein altes für ... in Zahlung geben" gar nichts.
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Roebus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der Kaufinteressent X hat natürlich mit dem Eigner gesprochen , der würde ihm auch das Boot verkaufen - jedoch laufen die Verhandlungen über den Vermittler, der den Inzahlungnahmepreis zugesagt hat.
Roebus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.09.08, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Gesprochen wurde mit dem Händler. Nach der bisherigen Schilderung war davon auszugehen, dieser sei Verkäufer und nicht bloß Vermittler.

Folglich ist es ganz einfach: wenn der Kaufvertrag zustande kommt, muß der Händler sich an seine Zusage halten, wenn sie beweisbar ist.

In der Praxis wird er wahrscheinlich versuchen zu argumentieren, wieso er an seine Zusage nicht mehr gebunden sein will (etwa, das zur Inzahlungnahme anstehende Boot habe Mängel, über die der Käufer nicht informiert habe etc.).

Das muß man dann selber wissen, in wieweit man Zeit, Nerven und Geld hat, das nötigenfalls durchzuziehen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Verbraucherrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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