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Anzeigenveröffentlichung ohne Zustimmung des Inserenten

 
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seyfried
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.09.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 20:06    Titel: Anzeigenveröffentlichung ohne Zustimmung des Inserenten Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag!

Meine Frage lautet eigentlich: Wem gehört eine Anzeige? Darf eine Firmenanzeige ohne Zustimmung des Inserenten veröffentlich werden?

Hier dient die Veröffentlichung zudem auch noch einem betrügerischen Zweck!
Der Hintergrund ist folgender:
Es gibt diverse Verlage, die per Anruf mitteilen, dass eine Bürgerinfo-Broschüre erscheinen soll. Man erweckt den Eindruck, dass dies in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung geschieht.
Der dann erscheinende Anzeigenvertreter legt ein absolut hochwertiges Ansichtsexemplar vor, man vereinbart einen absoluten Sonderpreis und sitzt schon in der Falle. Merkt man aber (noch) nicht!

Einige Wochen später kam eine Anzeigenvorlage mit der Bitte um Druckerlaubnis. Ich habe mich zwar gewundert, woher die diese Druckvorlage hatten, da aber alles ganz eilig war, weil kurz vor Drucklegung, habe ich dem Abdruck zugestimmt.

Dann kam irgendwann die Rechnung mit einem Ausschnitt der gedruckten Anzeige.
(Ein Kollege und andere haben diese bezahlt).
Man merkt nämlich immer noch nichts - erst wenn man ein richtiges Belegexemplar abfordert.

Dieses sog. Broschüre ist billigster Mist, enthält irgendeinen irgendwo abgekupferten Text und jede Menge Firmenanzeigen aus allen Teilen Deutschlands. Im Prinzip ist das so, also ob man in einem hochwertigen Kochbuch inserieren wollte und jetzt auf einem Pizzeria-Flyer erscheint.
Ich habe mir die Mühe gemacht und diverse dieser "Anzeigen-Kunden" abtelefoniert. Fast 90% dieser Anzeigen sind ohne Wissen und Zustimmung der Inserenten abgedruckt. Auf einer Anzeige ist sogar der Ursprungs-Code einer anderen Zeitung lesbar.

Der Rest der Inserenten ist genauso übers Ohr gehauen worden wie ich und glaubte bis zu meinem Anruf ebenfalls, in einer hochwertigen Bürgerinfobroschüre seiner Heimatgemeinde inseriert zu haben.

Diese Verlage arbeiten noch mit weiteren dubiosen Methoden. Im Internet gibt es unter dem Link [Gelöscht. Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ] mehrere Seiten mit noch weiteren Informationen über die Vorgehensweise dieser Leute.
(Falls dieser Link hier nicht veröffentlich werden darf, bitte ich um Entschuldigung).
Leider haben ich und andere erst durch diese Internetseiten den Vertrag nochmals gelesen und sind erst dadurch darauf gekommen, welch ein Machwerk wir da unterschrieben haben: Insgesamt sind wir dazu verdonnert, zwei Jahre lang jedes Vierteljahr für diesen "Groschenroman" einen Sonderpreis von 250 EUR abzuliefern. Macht nach Adam Riese 2000 EUR für jeden für NIX!

Im Endeffekt ist es so, dass man diese Billig-Broschüre mit Anzeigen aus allen möglichen Medien bestückt und u.a. dazu benutzt, den Eindruck vieler Werbekunden zu erwecken.
Die Vorlage eines hochwertigen Ansichtsexemplars wird bestritten.

Ich vermute auch, dass meine Anzeige bereits seit 2 Jahren ohne mein Wissen dort abgedruckt wird. Es handelte sich nämlich um eine Anzeige, die einmal und nie wieder für einen Stadtplan meines Ortes gestaltet wurde.

Wie gesagt: Ich würde grundsätzlich gerne wissen, ob es so was wie das "Recht an einer Anzeige" gibt.

Besten Dank im voraus,
seyfried
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.09.08, 23:17    Titel: Re: Anzeigenveröffentlichung ohne Zustimmung des Inserenten Antworten mit Zitat

seyfried hat folgendes geschrieben::
Ich würde grundsätzlich gerne wissen, ob es so was wie das "Recht an einer Anzeige" gibt.
Wenn das so ist, verschiebibere ich mal ins Urheberrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.09.08, 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

seyfried hat folgendes geschrieben::
Die Vorlage eines hochwertigen Ansichtsexemplars wird bestritten.

Dies erinnert an die heutige Folge der Simpsons. Die endete mit Handschellen für Homer und Bart Sehr glücklich

Spätestens wenn ein Richter zwei betrogene Nasen hört, die die Vorlage eines hochwertigen Ansichtsexemplars beschwören, wird er sich eine Meinung bilden. Aber auch eine glaubwürdige könnte genügen. Noch mehr, wenn der Trick schon bekannt ist (oder wie im Simpson-Fall sogar schon verfilmt wurde;-).

Zitat:
Wie gesagt: Ich würde grundsätzlich gerne wissen, ob es so was wie das "Recht an einer Anzeige" gibt.

Stellt der Text einer Anzeige ein Werk dar, ist er geschützt nach dem UrHG. Ebenso eine Grafik in der Anzeige, manchmal auch die Schrift und das Layout - Fotos sowieso immer. Zusätzlich genießen dann noch Markenzeichen einen eigenen Schutz, siehe da.

Hat man der Nutzung dieser eben genannten Recht zugestimmt, dann gilt das da!. Wenn nicht, dann nicht. Wobei eine stillschweigende Duldung als Zustimmung gelten kann. Kann.

Gar nichts mit dem UrHG zu tun haben bürgerliche Rechte wie die Zusicherung einer bestimmten Qualität und das Rücktrittsrecht, wenn das nicht zutrifft. Da könnte man mal drauf pochen oder bei einem Anwalt.

Gruß aus Berlin, Gerd
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