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Zur Frage wer ein Blaulicht haben darf (also nicht: benutzen, sondern nur das Vorhandensein) siehe § 52 Abs. 3 STVZO:
Zitat:
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Zollbeamte sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und haben Vollzugsbeamten Status.
Stehen also der gleich mit Bundespolizei.
Ist seid 2004 mit den Weiss Grünen Fahrzeugen und Sonderrechten.
Sonderechte sind aber keine Wegerechte,
ich habe als Feuerwehrmann wenn ich zu einen Einsatz fahre mit privat PKW ebenfalls Wegerecht. Heisst darf zB falsch in Einbahnstrasse fahren oder eine Rote Ampel überfahren. Nur mit Absicherung niemand zu gefährden.
Ebenfalls ein Abschleppdienst der auf Autobahn zum Unfallfahrzeug fährt hat Wegerecht.
Auch muss niemand zur Seite fahren, dass ist dann Sonderecht mit Martinshorn und Blauen Blinklicht.
Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt. Um Anforderungen des Luftschutzes zu erfüllen (Verdunklung), wurde damals für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind. Im gleichen Jahr wurden aber die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der so genannten „Feuerlöschpolizei“. Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 1950er Jahren.
Blaues Licht hat den Vorteil, dass es im Straßenverkehr unverwechselbar ist und auch von weitem sofort als Warnsignal wahrgenommen wird, da es im Gegensatz zu etwa rotem, gelbem, grünem oder weißem Licht weder in der Ampel noch in der Straßen-, Baustellen- oder herkömmlichen Fahrzeugbeleuchtung vorkommt.
Allerdings wurde im FDR x-mal über das Blaulicht diskutiert. Von daher frage ich mich wirklich, ob du ernsthaft über die Frage diskutieren möchtest, warum der Zoll, das BAG, die Bahn und Verkehrsbetriebe, eine große Telefongesellschaft und die EVUs und ferner das Ordnungsamt (Stadtpolizei) auch Fahrzeuge mit Blaulicht brauchen.
Ferner verstehe ich die Sache mit den Taxis nicht so ganz.
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Es reicht schon das Taxis denken die seien zu alles berechtigt !
Bisher war ich davon ausgegangen, daß die Taxen kein Blaulicht haben. Hat sich da in den letzten Jahren etwas verändert? Haben die Taxen denn jetzt neuerdings auch ein Blaulicht an Bord?
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 96 Wohnort: München
Verfasst am: 14.09.08, 21:42 Titel:
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Hallo D.Ritter,
deine Antworten zeugen nicht unbedingt von großer Kenntnis der Arbeit der Behörden (z.B. Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt) im öffentlichen Raum. Die Ordnungsbehörden sind für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig. Die Polizei hingegen für öffentliche Sicherheit und Kriminalitätsbekä
.
Sorry , aber in Bayern ist das nicht ganz so..
Art. 2 PAG - Aufgaben der Polizei
(1) Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
(2) Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn
gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die
Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
(3) Die Polizei leistet anderen Behörden und den Gerichten Vollzugshilfe (Art. 50 bis 52).
(4) Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften
übertragen sind.
Bei uns ist die Polizei sehr wohl auch für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung zuständig.
Allerdings gibts bei uns sowas wie eine Stadpolizei nicht und die Ordnungsämter laufen auch nicht mit Polizeiähnlichen Uniformen durch die Gegend. ( also genauer gesagt wurde die Stadtpolizei in der bayrischen Variante ich glaube vor ca. 30 Jahren abgeschafft, aber das war was anderes )
...
Sorry , aber in Bayern ist das nicht ganz so..
....
Hallo Jagoman,
wir haben 16 Bundesländer und der TE stellte eine Frage zu dem schönen Bundesland Hessen. Im Freistaat Bayern kann es sicher Besonderheiten geben. Wenn ich nun alle Bundesländer bei einer Anfrage aus Hessen berücksichtigen müßte, wäre dieser Thread ultralang geworden.
Liebe Grüße aus NRW nach Bayern.
Klaus
PS: Hat der Freistaat Bayern noch die weißblauen Schlagbäume an den Grenzübergängen?
wir haben 16 Bundesländer und der TE stellte eine Frage zu dem schönen Bundesland Hessen.
Also § 11 HSOG sagt:
"Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren."
§ 1 HSOG sagt:
"Die Gefahrenabwehrbehörden (Verwaltungsbehörden, Ordnungsbehörden) und die Polizeibehörden haben die gemeinsame Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahrenabwehr)"
Verfasst am: 14.09.08, 22:32 Titel: Re: ordnungsamt als polizei???
Hallo dea,
der TE hatte folgende Ausgangsfragen gestellt:
carmaine hat folgendes geschrieben::
...
In Offenbach fährt das Ordnungsamt mit einem Fahrzeug das aussieht wie ein Polizeiwagen selbst mit blaulichtanlage auf den Türen steht Stadtpolizei.......
ist so etwas richtig?? auch das tragen von ausgemusterten Polizeiuniformen sieht man immer wieder es wird beim Bürger der Anschein erweckt das sie es mit Polizisten zu tun haben. Ist das nicht Amtsanmaßung??
...
Ich nehme mal an, daß diese Fragen im Laufe der Diskussion beantwortet wurden.
Wenn der Hinweis auf die HSOG erfolgt, müßten wir uns dann eigentlich noch über das kommunale Selbstverwaltungsrecht unterhalten. Da aber beide Ausgangsfragen beantwortet sind, erspare ich es mir zu sehr in die Tiefe zu gehen.
Verfasst am: 14.09.08, 22:36 Titel: Re: ordnungsamt als polizei???
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Hallo dea,
der TE hatte folgende Ausgangsfragen gestellt:
carmaine hat folgendes geschrieben::
...
In Offenbach fährt das Ordnungsamt mit einem Fahrzeug das aussieht wie ein Polizeiwagen selbst mit blaulichtanlage auf den Türen steht Stadtpolizei.......
ist so etwas richtig?? auch das tragen von ausgemusterten Polizeiuniformen sieht man immer wieder es wird beim Bürger der Anschein erweckt das sie es mit Polizisten zu tun haben. Ist das nicht Amtsanmaßung??
...
Ich nehme mal an, daß diese Fragen im Laufe der Diskussion beantwortet wurden.
Wenn der Hinweis auf die HSOG erfolgt, müßten wir uns dann eigentlich noch über das kommunale Selbstverwaltungsrecht unterhalten. Da aber beide Ausgangsfragen beantwortet sind, erspare ich es mir zu sehr in die Tiefe zu gehen.
Liebe Grüße
Klaus
Ist ja richtig. Mir ging es nur darum, nicht die Vermutung aufkommen zu lassen, in meinem schönen Hessen sei die Polizei nicht für die Abwehr für Gefahren für die öffentliche Ordnung zuständig.
Verfasst am: 14.09.08, 22:53 Titel: Re: ordnungsamt als polizei???
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
...
Ist ja richtig. Mir ging es nur darum, nicht die Vermutung aufkommen zu lassen, in meinem schönen Hessen sei die Polizei nicht für die Abwehr für Gefahren für die öffentliche Ordnung zuständig.
...
Hallo dea,
irgendwie mag ich ja die Lokalpatrioten. Das schöne Hessenland hat ja genug Probleme nach der letzten Landtagswahl.
"Wir in NRW" haben da schon andere Probleme, die ich hier schon angedeutet habe.
Verfasst am: 15.09.08, 08:46 Titel: Re: ordnungsamt als polizei???
Zitat:
[quote="Dipl.-Sozialarbeiter"]
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
...
Ist ja richtig. Mir ging es nur darum, nicht die Vermutung aufkommen zu lassen, in meinem schönen Hessen sei die Polizei nicht für die Abwehr für Gefahren für die öffentliche Ordnung zuständig.
...
Hallo dea,
irgendwie mag ich ja die Lokalpatrioten. Das schöne Hessenland hat ja genug Probleme nach der letzten Landtagswahl.
Jupp, aber als unabhängiger Richter kann man sich da zum Glück gemütlich zurücklehnen und sich das Schauspiel mit Chips und ner Falsche Bier in Ruhe ansehen.
Zitat:
"Wir in NRW" haben da schon andere Probleme, die ich hier schon angedeutet habe.
Ich weiß, ich war mal Rechts- und Ordnungsamtsleiter einer Stadt in NRW und musste mich auch erstmal daran gewöhnen, dass es da für uns ein eigenes Gesetz gibt.
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