Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hilfe für Oma!!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hilfe für Oma!!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
füromi75
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.09.08, 12:55    Titel: Hilfe für Oma!!! Antworten mit Zitat

Hallo!

Vor ca 13 Jahren hat meine Oma ihr Haus an ihren Sohn ( meinen Vater ) überschrieben.
In einem notariellen Vetrag wurde festgehalten, das meine Oma ein Wohnrecht auf lebenszeit hat und mein Vater sich verpflichtet sie im Falle eines Falles zu pflegen.

Nun ist vor einigen Wochen der Pflegefall eingetreten Weinen

Seit 2 Jahren wohnt die neue Freundin meines Vaters mit in dem Haus und hat sich selbst das Bestimmungsrecht erteilt, mit allem was dazu gehört.
Was sie sagt oder will wird gemacht und mein Vater lässt sich unterbuttern.

Meine Oma ist geistlich noch total fit und kann das eine oder andere noch ohne hilfe.
Aber seit ein paar Wochen hat sie ständig eine Unterzuckerung und lag vor einpaar Tagen erst wieder mehrere Stunden bewustlos in Ihrer Küche, bis sie gott sei dank von selbst wieder zu sich kam.

Mein Vater und seine Freundin hingegen, amüsierten sich auf dem Campingplatz.
Beide kümmern sich überhaupt nicht um Oma.
Sie verabschieden sich nicht einmal von Ihr, fahren mehrere Tage weg und sagen Ihr nicht mal wohin, wenn Sie denn dann wiederkommen, schauen sie nicht mal nach Oma wie es Ihr geht, geschweige denn sie rufen zwischendurch nicht einmal an.

Ich ( Enkelin ) wohne mit meiner Familie ca 500 km weg, rufe täglich mehrmals an weil ich angst um sie habe, geht sie nicht ans Telefon, rufe ich die Nachbarn an, die dann schon mal nach Ihr schauen.

Nun meine Frage:

Mein Vater hat den Vertrag damals unterzeichnet und den muss er doch einhalten oder???
Seine neue Freundin beeinflusst Ihn unwahrscheinlich, macht sie sich strafbar???
Kann man den Vertrag rückgängig machen???

Wie ist die Rechtslage???

Bitte um schnelle Hilfe!

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne genaue Kenntnis des Vertrags sowie aller maßgeblichen Umstände des Falles kann zu den gestellten Fragen nicht fundiert Stellung genommen werden.

Falls Rechte aus dem Vertrag geltend gemacht werden sollen, müsste dies die Begünstigte selbst veranlassen oder einen Anderen zur Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Vertrag bevollmächtigen. Geprüft werden könnte auch, ob beim Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Betreuers angeregt werden sollte, wenn die Oma aufgrund ihrer Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann.

Das Verhalten des Sohnes könnte unter Umständen den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen.

Letztlich werden die Fragen rechtlich einwandfrei nur durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden können, der über alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte informiert ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.