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Software verschenken / verkaufen?

 
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Juheb
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 14:57    Titel: Software verschenken / verkaufen? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine gekaufte Handy-Software (Neupreis 6,- EUR) wegen Nichtgefallen für 5,- EUR verkauft und von meinem Handy natürlich gelöscht. Jetzt soll ich eine Vertragsstrafe von 10.000,-EUR zahlen, da in den AGBs steht, daß ich die Software "weder entgeltlich noch unentgeltlich" weitergeben darf. Ich hätte sie also auch nicht verschenken dürfen !?!

Ich bin nach unzähligen Stunden Internet-Recherche jetzt der Meinung, daß so eine Eintragung in den AGBs nicht zulässig ist (Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz).

Mein Anwalt ist leider nicht ganz meiner Meinung.

Was haltet ihr davon? Darf die Weitergabe, auch wenn ich es verschenke, untersagt werden? Bei anderen Waren würde man sich totlachen darüber. Man stelle sich vor: Autohersteller verbieten den Weiterverkauf und das Verschenken ihrer Autos, Buchverlage verbieten den Weiterverkauf und das Verschenken Ihrer Bücher etc.

Um Mißverständnisse auszuschließen: Es geht hier NICHT um (illegale) Vervielfältigung, Raubkopien o.ä.

Gruß
Jürgen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.10.04, 15:07    Titel: Re: Software verschenken / verkaufen? Antworten mit Zitat

Juheb hat folgendes geschrieben::
Mein Anwalt ist leider nicht ganz meiner Meinung.


Wie begründet er das denn?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 15:27    Titel: Re: Software verschenken / verkaufen? Antworten mit Zitat

Juheb hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe eine gekaufte Handy-Software (Neupreis 6,- EUR) wegen Nichtgefallen für 5,- EUR verkauft und von meinem Handy natürlich gelöscht. Jetzt soll ich eine Vertragsstrafe von 10.000,-EUR zahlen, da in den AGBs steht, daß ich die Software "weder entgeltlich noch unentgeltlich" weitergeben darf. Ich hätte sie also auch nicht verschenken dürfen !?!

Ich bin nach unzähligen Stunden Internet-Recherche jetzt der Meinung, daß so eine Eintragung in den AGBs nicht zulässig ist (Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz).

Mein Anwalt ist leider nicht ganz meiner Meinung.

Was haltet ihr davon? Darf die Weitergabe, auch wenn ich es verschenke, untersagt werden? Bei anderen Waren würde man sich totlachen darüber. Man stelle sich vor: Autohersteller verbieten den Weiterverkauf und das Verschenken ihrer Autos, Buchverlage verbieten den Weiterverkauf und das Verschenken Ihrer Bücher etc.

Um Mißverständnisse auszuschließen: Es geht hier NICHT um (illegale) Vervielfältigung, Raubkopien o.ä.

Gruß
Jürgen


Lass den Trottel der sich diese AGB ausgedacht hat dich verklagen.
Vor Gericht gewinsnt du sicher!
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 21:02    Titel: Re: Software verschenken / verkaufen? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Juheb hat folgendes geschrieben::
Mein Anwalt ist leider nicht ganz meiner Meinung.


Wie begründet er das denn?


Er begründete das nicht. Als ich den Erschöpfungsgrundsatz ansprach, verzog er die Miene und meinte, das würde hier wohl eher nicht zutreffen. Subjektiv hatte ich den Eindruck, er kennt sich damit nicht aus. Er lenkte dann auf die AGBs um die seiner Meinung nach einer Überprüfung nicht standhalten würden, da sie den Käufer unangemessen benachteiligen.

Mittlerweile hat sich die Fa. bei meinem Anwalt gemeldet und bietet mir (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) an, "nur noch" 5000,-EUR bezahlen zu müssen -> sonst Klage beim Landgericht.

Die gegnerische Anwältin spricht jetzt nicht mehr von Vertragsstrafe (so steht es in den AGBs), sondern von Schadenersatz. Mein Anwalt mein, das wäre noch besser für uns...

Bei meinem nächsten Termin werde ich meinem Anwalt ein paar Ausdrucke von Urteilen bzgl. des Erschöpfungsgrundsatzes übergeben mit der Bitte um Auskunft, warum das in meinem Fall nicht gelten soll.

Gruß
Jürgen
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 21:14    Titel: Re: Software verschenken / verkaufen? Antworten mit Zitat

Was für eine dreiste Abzocke... Geschockt Und der Anwalt scheint auch nicht der kompetenteste zu sein. Winken Wechseln Sie den doch einfach. Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 21:28    Titel: Re: Software verschenken / verkaufen? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Juheb hat folgendes geschrieben::
Mein Anwalt ist leider nicht ganz meiner Meinung.


Wie begründet er das denn?


Er begründete das nicht. Als ich den Erschöpfungsgrundsatz ansprach, verzog er die Miene und meinte, das würde hier wohl eher nicht zutreffen. Subjektiv hatte ich den Eindruck, er kennt sich damit nicht aus. Er lenkte dann auf die AGBs um die seiner Meinung nach einer Überprüfung nicht standhalten würden, da sie den Käufer unangemessen benachteiligen.

Mittlerweile hat sich die Fa. bei meinem Anwalt gemeldet und bietet mir (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) an, "nur noch" 5000,-EUR bezahlen zu müssen -> sonst Klage beim Landgericht.

Die gegnerische Anwältin spricht jetzt nicht mehr von Vertragsstrafe (so steht es in den AGBs), sondern von Schadenersatz. Mein Anwalt mein, das wäre noch besser für uns...

Bei meinem nächsten Termin werde ich meinem Anwalt ein paar Ausdrucke von Urteilen bzgl. des Erschöpfungsgrundsatzes übergeben mit der Bitte um Auskunft, warum das in meinem Fall nicht gelten soll.

Gruß
Jürgen


Anwalt wechseln!
Ich frage mich wie der sein Staatsexamen geschafft hat so inkompetent wie der ist...
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