Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zurückverlangen von Mitgliedsbeitr. bei Wegfall vom Trainer?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zurückverlangen von Mitgliedsbeitr. bei Wegfall vom Trainer?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
TheMan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 17:35    Titel: Zurückverlangen von Mitgliedsbeitr. bei Wegfall vom Trainer? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich bin Mitglied in einem Verein bei dem ich recht hohe Mitgliedsbeiträge zahle, einmal für den Verein selber und dann noch für die Abteilung. Nun gab es interne Streitigkeiten bei uns im verein die dazu geführt haben das die beiden Trainer hingeschmissen haben und wir nun ohne Trainer dastehen und somit kein training möglich ist. Nun frage ich mich ob ich den Beitrag für das restliche Jahr zurück verlangen kann, schliesslich habe ich ja für die Nutzung der Hallen und der Trainer gezahlt und dafür bekomm ich derzeit keine Gegenleistung mehr und es sieht nicht danach aus als würde sich daran etwas ändern.

Wie sehen hier meine rechtlichen Möglichkeiten aus?

Danke im Voraus!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 16.09.08, 17:50    Titel: Re: Zurückverlangen von Mitgliedsbeitr. bei Wegfall vom Trai Antworten mit Zitat

Hallo,
TheMan hat folgendes geschrieben::

schliesslich habe ich ja für die Nutzung der Hallen und der Trainer gezahlt
lässt sich diese Behauptung aus der Satzung ableiten?
Steht also dort etwa: "Für die Benutzung der Halle und der Trainer zahlt das Mitglied zusätzlich zum Vereinsbeitrag XX Euro"?

Sofern das nicht ausdrücklich so geschrieben steht, ist es nicht so. Man zahlt bei einem Verein die Beiträge nicht für eine bestimmte Gegenleistung, sondern ganz allgemein dafür, die satzungsgemäßen Mitgliedsrechte in dem Verein genießen und ausüben zu dürfen. Wenn die Satzung aber nicht bestimmmte Rechte explizit vorsieht (eben etwa das Recht auf eine Hallenzeit oder einen Trainer), dann existiert dieses Recht auch nicht. Dann gibt es auch keinen Grund, eine Rückforderung der Beiträge zu verlangen.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.