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Verfasst am: 17.09.08, 07:22 Titel: die übergeordneten Gerichtsinstanzen
Wenn man in der ersten Instanz ja nicht recht bekommen hat, wird ja meist in Berufung gegangen. Wo kann man nachsehen wo die dementsprechenden Gerichte der zweiten Instanz sind? Generell von Amtsgericht bis Sozialgericht mit den zugehörigen Landesgerichtsbezirken?
Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.
nein, ich bräuchte eher eine Auflistung aller in Deutschland befindlichen Landesgerichtsbezirke und welche Gerichtsformen diese umfassen. Z.B. im Landesgerichtsbezirk Essen befindet sich das Landessozialgericht - die zweite INstanz für das SG in Gelsenkirchen...
Amtsgerichte / Landgerichte / Oberlandesgerichte / Bundesgerichtshof bilden die sogenannte 'ordentliche Gerichtsbarkeit', im wesentlichen für Zivil- und Strafsachen. Daneben stehen - ganz unabhängig davon - weitere Gerichtsbarkeiten, u.a. die Sozialgerichtsbarkeit. Deren Gerichtsbezirke haben nichts mit denen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu tun. Eine Liste der 14 Landessozialgerichte (= zweite Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit) finden Sie hier:
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