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Verfasst am: 11.09.08, 17:59 Titel: Wohnen bei den Eltern
Guten Tag, ich habe ein Paar Fragen zum Recht in dem Falle das
ein volljahriges Kind (18 Jahre) noch Zuhause wohnt (Eltern geschieden)
und noch zur Schule geht.
In speziellen interessieren mich dort folgende Frage:
Dürfte der Elternteil bei dem das volljährige Kind lebt, darüber bestimmen
wie lange das Kind vor dem Fernseher oder Computer sitzt, bzw es
durch Massnahmen wie z.b. Fernseher weg oder PC / Internet weg einschränken.
Das Kind arbeitet nicht, doch lässt es die Unterhaltszahlungen des anderen
Elternteil in den Haushalt mit einfließen, um den Lebensstandart in der
Wohnung zuerhalten.
Wie ist dort die Rechtlage? Bzw. Was darf dieser Elternteil bestimmen und was
nicht, da ich leider nicht viel darüber gefunden habe, würde ich mich freuen
wenn man hier an Hand dieses Beispieles die Möglichkeiten erläutern würde.
Verfasst am: 18.09.08, 22:25 Titel: Re: Wohnen bei den Eltern
M4rc3l hat folgendes geschrieben::
Guten Tag, ich habe ein Paar Fragen zum Recht in dem Falle das
ein volljahriges Kind (18 Jahre) noch Zuhause wohnt (Eltern geschieden)
und noch zur Schule geht.
In speziellen interessieren mich dort folgende Frage:
Dürfte der Elternteil bei dem das volljährige Kind lebt, darüber bestimmen
wie lange das Kind vor dem Fernseher oder Computer sitzt,
Nein. Volljährige dürfen rumsitzen, solange sie wollen.
Zitat:
bzw es
durch Massnahmen wie z.b. Fernseher weg oder PC / Internet weg einschränken.
Kommt drauf an, wem Fernseher und PC gehören, wer die Rundfunkgebühren und Internet-Gebühren zahlt. Der Eigentümer bestimmt darüber - bzw. der Gebührenzahler.
Zitat:
Das Kind arbeitet nicht, doch lässt es die Unterhaltszahlungen des anderen
Elternteil in den Haushalt mit einfließen, um den Lebensstandart in der
Wohnung zuerhalten.
Dazu ist der Unterhalt auch da.
Zitat:
Wie ist dort die Rechtlage? Bzw. Was darf dieser Elternteil bestimmen und was
nicht, da ich leider nicht viel darüber gefunden habe, würde ich mich freuen
wenn man hier an Hand dieses Beispieles die Möglichkeiten erläutern würde.
mfg Marcel
Grundsätzlich hat der Wohnungsmieter/-eigentümer das Hausrecht. Mitbewohner haben sich nach ihm zu richten. Für eine eindeutige Antwort sind die Angaben allerdings ein Bisserl dürftig. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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