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Verfasst am: 19.09.08, 08:23 Titel: Kontrolle der Tierschutzvereine
Hallo,
bin mir nicht sicher, ob der Beitrag hier hinein oder ins Tierrecht gehört....
Gibt es in Deutschland eine Institution, die die Arbeit der Tierschutzvereine kontrolliert und ggfs eingreift, wenn nicht der Tierschutzgedanke sondern das Geld im Vodergrund steht ?
Ist da evtl. der Dachverband zuständig??
Wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte - es ist dringend.....
LG
monterbacke
Edit JS: Bitte möglichst keine Klarnamen verwenden. Siehe Juriquette. Danke.
Hallo,
ich dachte, bei Tierschutzvereinen stände immer das Geld im Vordergrund ... ?
Im Ernst:
Erst einmal müssen die Vereine sich selbst kontrollieren. Dafür gibt es die Mitgliederversammlung (MV), denen sich der Vorstand in aller Regel in gewissen Abständen stellen muss. Hier hat er vollumfänglich Rede und Antwort bzgl. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu stehen. Die MV kann die Entlastung verweigern, sie kann bei Wahlen andere Vorstandsmitglieder bestellen, sie kann ggf. Schadensersatz fordern.
In nächster Instanz kann man sich durchaus an den jeweiligen Dachverband wenden, falls der Verein einem solchen angehört. Dieser kann aber nur tätig werden, wenn der Verein sich entgegen seinen Verpflichtungen gegenüber diesem Dachverband verhält.
Bei steuerlichen Vergehen ist das Finanzamt und bei strafrechtlichen Vergehen die Staatsanwaltschaft zuständig. An beide kann sich jedes Mitglied wenden.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
die Leute dort haben das Dollarzeichen in den Augen
das allein ist allerdings noch keine Straftat ...
monsterbacke hat folgendes geschrieben::
D.h. ich müsste Anzeige wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz gegen den betr. Verein erstatten - ist das korrekt ?
wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt, kann (und sollte) man das machen. Man braucht auch nicht die entsprechenden Paragrafen herauszusuchen, es genügt, wenn man seinen Verdacht und die entsprechenden Hinweise schildert. Die weiteren Ermittlungen übernimmt dann die Staatsanwaltschaft, sofern ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt.
Vorsicht allerdings vor falscher Verdächtigung wider besseres Wissen.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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