Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kontrolle der Tierschutzvereine
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kontrolle der Tierschutzvereine

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
monsterbacke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 08:23    Titel: Kontrolle der Tierschutzvereine Antworten mit Zitat

Hallo,

bin mir nicht sicher, ob der Beitrag hier hinein oder ins Tierrecht gehört....

Gibt es in Deutschland eine Institution, die die Arbeit der Tierschutzvereine kontrolliert und ggfs eingreift, wenn nicht der Tierschutzgedanke sondern das Geld im Vodergrund steht ?
Ist da evtl. der Dachverband zuständig??

Wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte - es ist dringend.....

LG
monterbacke


Edit JS: Bitte möglichst keine Klarnamen verwenden. Siehe Juriquette. Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich dachte, bei Tierschutzvereinen stände immer das Geld im Vordergrund ... ? Geschockt

Im Ernst:
Erst einmal müssen die Vereine sich selbst kontrollieren. Dafür gibt es die Mitgliederversammlung (MV), denen sich der Vorstand in aller Regel in gewissen Abständen stellen muss. Hier hat er vollumfänglich Rede und Antwort bzgl. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu stehen. Die MV kann die Entlastung verweigern, sie kann bei Wahlen andere Vorstandsmitglieder bestellen, sie kann ggf. Schadensersatz fordern.

In nächster Instanz kann man sich durchaus an den jeweiligen Dachverband wenden, falls der Verein einem solchen angehört. Dieser kann aber nur tätig werden, wenn der Verein sich entgegen seinen Verpflichtungen gegenüber diesem Dachverband verhält.

Bei steuerlichen Vergehen ist das Finanzamt und bei strafrechtlichen Vergehen die Staatsanwaltschaft zuständig. An beide kann sich jedes Mitglied wenden.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
monsterbacke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Soweit ich weiss, gehört der Verein keinem Dachverband an (wundert mich auch nicht ernsthaft Mit den Augen rollen . die Leute dort haben das Dollarzeichen in den Augen).

D.h. ich müsste Anzeige wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz gegen den betr. Verein erstatten - ist das korrekt ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

monsterbacke hat folgendes geschrieben::
die Leute dort haben das Dollarzeichen in den Augen

das allein ist allerdings noch keine Straftat ...

monsterbacke hat folgendes geschrieben::

D.h. ich müsste Anzeige wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz gegen den betr. Verein erstatten - ist das korrekt ?

wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt, kann (und sollte) man das machen. Man braucht auch nicht die entsprechenden Paragrafen herauszusuchen, es genügt, wenn man seinen Verdacht und die entsprechenden Hinweise schildert. Die weiteren Ermittlungen übernimmt dann die Staatsanwaltschaft, sofern ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt.
Vorsicht allerdings vor falscher Verdächtigung wider besseres Wissen.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
monsterbacke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

JS hat folgendes geschrieben::
Vorsicht allerdings vor falscher Verdächtigung wider besseres Wissen.JS


Danke !!
Obiges versteht sich von selbst Winken

LG
monsterbacke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.