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Überwegerecht zum 2. :-)

 
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Schandmaul1973
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 15:41    Titel: Überwegerecht zum 2. :-) Antworten mit Zitat

Hallo...

bei Fam. A steht in der Grundbuchakte das Nachbar B. ein Überwegerecht hat.

1. Gestrichen ist passus uneingeschränktes ....Was bedeutet das ?

2. Der Wert des Rechtes wird mit 2000 Euro beziffert. Was bedeutet dieses ?

Danke

Ausserdem die Belehrung das die vereinbarung nicht die Durchführung gewährleistet...

nochmal Danke
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 18:31    Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) Antworten mit Zitat

Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben::
Gestrichen ist Passus uneingeschränktes.
Was steht den ersatzweise, evtl als Einschränkung? Wenn nichts aufgeführt ist, dann ist es uneingeschränkt.
Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben::
Der Wert des Rechtes wird mit 2000 Euro beziffert
Hier hat evtl. der Herrschende diesen Betrag bezahlt, oder es wurde auf diesen Wert eine Rente berechnet.
Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben::
Ausserdem die Belehrung das die Vereinbarung nicht die Durchführung gewährleistet...
Diese Feststellung ist eigentlich unüblich da ein Wegerecht vereinbart worden ist. Kann dies sich auf etwas anderes beziehen?
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Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
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Schandmaul1973
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 18:41    Titel: mmmh Antworten mit Zitat

Es besteht eine uneingeschränktes Überwegerecht - Wie gesagt..uneingeschränkt ist durchgestrichen.
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn keine Einschränkungen aufgeführt sind, wie z. B. nur in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr, dann gilt das uneingeschränkte Wegerecht.
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Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
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UHU-1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 18:59    Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) Antworten mit Zitat

Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben::
1. Gestrichen ist passus uneingeschränktes ....Was bedeutet das ?


Steht hierzu etwas in der Spalte Veränderungen?
Was steht denn in der Bewilligungsurkunde?


Zitat:
2. Der Wert des Rechtes wird mit 2000 Euro beziffert. Was bedeutet dieses ?


Ein solcher Wert wird überwiegend nur für die Berechnung der Notar und Gerichtskosten (für die Eintragung des Rechts) angegeben.

Zitat:
Ausserdem die Belehrung das die vereinbarung nicht die Durchführung gewährleistet...


Diesen Zusatz verstehe ich nicht.
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Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Schandmaul1973
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 19:16    Titel: es geht es ab § 7 los Antworten mit Zitat

bei Veränderungen habe ich nichts gefunden Traurig(
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 19.09.08, 21:56    Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) Antworten mit Zitat

UHU-1 hat folgendes geschrieben::
Was steht denn in der Bewilligungsurkunde?

Die Eintragungsbewilligung ist in der Grundbucheintragung genau bezeichnet (... unter Bezugnahme auf die Urkunde ... des Notars ... eingetragen). Die Urkunde bezeichnet den genauen Inhalt des Wegerechts.
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UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 10:44    Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
UHU-1 hat folgendes geschrieben::
Was steht denn in der Bewilligungsurkunde?

Die Eintragungsbewilligung ist in der Grundbucheintragung genau bezeichnet (... unter Bezugnahme auf die Urkunde ... des Notars ... eingetragen). Die Urkunde bezeichnet den genauen Inhalt des Wegerechts.


Tja - und was steht da drin?
Durch die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung wird der Inhalt der Urkunde mit Inhalt der Grundbucheintragung.
Meine Fragen zielen darauf ab, ob es sich bei der "Durchstreichung" um eine "Berichtigung" der Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt handelt oder nicht.
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Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 20.09.08, 10:53    Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) Antworten mit Zitat

UHU-1 hat folgendes geschrieben::
Meine Fragen zielen darauf ab, ob es sich bei der "Durchstreichung" um eine "Berichtigung" der Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt handelt oder nicht.
Diese Fragen sollte das Grundbuchamt beantworten können.
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