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Schandmaul1973 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 19.09.08, 15:41 Titel: Überwegerecht zum 2. :-) |
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Hallo...
bei Fam. A steht in der Grundbuchakte das Nachbar B. ein Überwegerecht hat.
1. Gestrichen ist passus uneingeschränktes ....Was bedeutet das ?
2. Der Wert des Rechtes wird mit 2000 Euro beziffert. Was bedeutet dieses ?
Danke
Ausserdem die Belehrung das die vereinbarung nicht die Durchführung gewährleistet...
nochmal Danke |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 19.09.08, 18:31 Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) |
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| Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben:: | | Gestrichen ist Passus uneingeschränktes. | Was steht den ersatzweise, evtl als Einschränkung? Wenn nichts aufgeführt ist, dann ist es uneingeschränkt.
| Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben:: | | Der Wert des Rechtes wird mit 2000 Euro beziffert | Hier hat evtl. der Herrschende diesen Betrag bezahlt, oder es wurde auf diesen Wert eine Rente berechnet.
| Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben:: | | Ausserdem die Belehrung das die Vereinbarung nicht die Durchführung gewährleistet... | Diese Feststellung ist eigentlich unüblich da ein Wegerecht vereinbart worden ist. Kann dies sich auf etwas anderes beziehen? _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
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Schandmaul1973 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 19.09.08, 18:41 Titel: mmmh |
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| Es besteht eine uneingeschränktes Überwegerecht - Wie gesagt..uneingeschränkt ist durchgestrichen. |
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RechtsamWald Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 4711
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Verfasst am: 19.09.08, 18:43 Titel: |
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Wenn keine Einschränkungen aufgeführt sind, wie z. B. nur in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr, dann gilt das uneingeschränkte Wegerecht. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.) |
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UHU-1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
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Verfasst am: 19.09.08, 18:59 Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) |
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| Schandmaul1973 hat folgendes geschrieben:: | | 1. Gestrichen ist passus uneingeschränktes ....Was bedeutet das ? |
Steht hierzu etwas in der Spalte Veränderungen?
Was steht denn in der Bewilligungsurkunde?
| Zitat: | | 2. Der Wert des Rechtes wird mit 2000 Euro beziffert. Was bedeutet dieses ? |
Ein solcher Wert wird überwiegend nur für die Berechnung der Notar und Gerichtskosten (für die Eintragung des Rechts) angegeben.
| Zitat: | | Ausserdem die Belehrung das die vereinbarung nicht die Durchführung gewährleistet... |
Diesen Zusatz verstehe ich nicht. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
(Albert Einstein) |
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Schandmaul1973 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 19.09.08, 19:16 Titel: es geht es ab § 7 los |
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bei Veränderungen habe ich nichts gefunden ( |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 19.09.08, 21:56 Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) |
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| UHU-1 hat folgendes geschrieben:: | | Was steht denn in der Bewilligungsurkunde? |
Die Eintragungsbewilligung ist in der Grundbucheintragung genau bezeichnet (... unter Bezugnahme auf die Urkunde ... des Notars ... eingetragen). Die Urkunde bezeichnet den genauen Inhalt des Wegerechts. |
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UHU-1 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
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Verfasst am: 20.09.08, 10:44 Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) |
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| Franz Königs hat folgendes geschrieben:: | | UHU-1 hat folgendes geschrieben:: | | Was steht denn in der Bewilligungsurkunde? |
Die Eintragungsbewilligung ist in der Grundbucheintragung genau bezeichnet (... unter Bezugnahme auf die Urkunde ... des Notars ... eingetragen). Die Urkunde bezeichnet den genauen Inhalt des Wegerechts. |
Tja - und was steht da drin?
Durch die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung wird der Inhalt der Urkunde mit Inhalt der Grundbucheintragung.
Meine Fragen zielen darauf ab, ob es sich bei der "Durchstreichung" um eine "Berichtigung" der Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt handelt oder nicht. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
(Albert Einstein) |
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Franz Königs FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 20.09.08, 10:53 Titel: Re: Überwegerecht zum 2. :-) |
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| UHU-1 hat folgendes geschrieben:: | | Meine Fragen zielen darauf ab, ob es sich bei der "Durchstreichung" um eine "Berichtigung" der Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt handelt oder nicht. | Diese Fragen sollte das Grundbuchamt beantworten können. |
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