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Hallo zusammen. Nach langer Suche und Recherchen, bin ich auf dieses Forum gestoßen und erhoffe mir von Euch, Hilfe auf meine Fragen.
Worum handelt es sich überhaupt? Ich bin Wohnungseigentümer einer Wohngemeinschaft, zu der mehrere PKW-Abstellplätze (Gemeinschafteigentum) gehören. Bezüglich Ihrer Benutzung gilt jedoch eine besondere Regelung, die Inhalt des Wohnungseigentum ist. Die Wohnungseigentümer haben das Recht zur ausschließlichen Benutzung, des Ihnen zugestellten Nummerierten Stellplatzes. So weit so gut. Und nun mein Problem. Vor einigen Wochen wurden die Markierungen erneuert (Eine Firma wurde vom Verwalter dafür beauftragt) die von den alten Markierungen erheblich abweichen, dadurch mir ein Nachteil entstanden ist. Der Verwalter behauptet das die Firma nach dem Hausplan die Markierungen gemacht hat, das ich aber als falsch finde. Der Plan im Maßstab 1:1, liegt mir als Kopie vor. auf dem gut Sichtbar keine schrägen Stellplätze erkennen sind. Die alten Stellplatzmarkierungen waren 90° Winkel, senkrecht zum Haus, die neuen ca. 110°-120°, dadurch ich Probleme beim Einparken habe, wenn links und rechts ein Auto geparkt ist. Die Markierungen sind aber Parallel zueinander. Jetzt meine Frage. Soll ich einen Gutachter zu Rate holen und wenn ja, wo finde ich einen der das Problem Fachmännisch begutachtet? Oder soll ich gleich einen Anwalt einschalten? Was passiert mit den Kosten des Gutachtens, bzw. den Anwaltskosten? Kann ich Sie vom Verwalter bzw. Wohngemeinschaft zurückfordern oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Was würdet Ihr mir Raten? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit diesen Fehler anzufechten?
Auf Eure Antworten freue ich mich schon und bedanke mich im voraus.
Ich würde den Verwalter auffordern, die Begrenzungen entsprechend dem Plan herstellen zu lassen. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
Danke für die schnelle Antwort. Ich bin Überzeugt, das der Verwalter viel zu spät reagiert hat und somit die Falschen Markierungen nicht, bzw. zu spät reklamiert hat. Gibt es eine Möglichkeit ein Gutachten von Fachleuten einzuholen (wo bekomme ich Dieses?) und bei Recht, das ändern der Markierungen im schlimmsten Fall, mit einem Anwalt zu erwirken. Wer trägt die Kosten und wie hoch können diese in etwa ausfallen?
Gruß,
PM.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 20.09.08, 10:24 Titel:
Hat es für die Erneuerung der Markierung einen Beschluss der WE-Gemeinschaft gegeben? _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Ja, aber auch nur weil bei vorherigen Reparaturen/Sanierungen meiner Meinung nach, nicht "sauber" gearbeitet wurde. zur Erklärung. Vor ca. anderthalb Jahren wurde das Haus isoliert, weil im Keller die Wände feucht waren. Dabei wurden die Pflastersteine ca. 1,5 Meter vom Haus entfernt. ( Die Stellplätze waren mit dunkleren Steinen Markiert). Die Pflastersteine wurden aber nicht mehr ordentlich zurückgesetzt, somit war die Markierung nicht mehr gut zu erkennen. Die alte Markierung kann man aber noch erkennen, da Sie noch etwa 1,5Meter zum Gehweg erhalten blieb. (weil nicht alle Steine entfernt wurden). Somit wurde einheitlich beschlossen, die Markierungen zu erneuern. Eines Tages als ich von der Arbeit nach Hause kam, dachte ich ich falle aus allen Wolken. Drei von neun Stellplätzen waren so schräg, das Sie ca. 50cm von der alten Markierung abweichten. Dazu kommt noch das rechts auf der Markierung eine Straßenlaterne steht, und mich erheblich beim einparken behindert. Das Problem habe ich dem Verwalter 2 Tage später geschildert, der sich auch darum kümmern wollte. Er versuchte mich zu vertrösten das ich ja rückwärts einparken kann und das es in Tiefgaragen viel enger zugeht. In der Eigentümmerversammlung erklärte er, das die Neumarkierung ca. 1000 Euro kosten würde und von den Eigentümern getragen werden muß. Da die Anwesenden nicht betroffen sind, wollte sich keiner mehr äußern, weil Sie ja auch zur Kasse gebeten werden. Somit wurde eine Lösung vertagt (bis 2009), das mir aber viel zu lange dauert.
Sorry für den langen Text, aber ich versuche mein Prob. genauwie möglich zu schildern.
Es hat eine Abstimmung über die Erneuerung der Markierung gegeben, aber nicht über eine Änderung, abweichend vom Plan.
Den Verwalter würde ich zur Auskunft bitten. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
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