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Hallo, es wurde eine Schiffsreise mit der Optio Glücksreise gebucht. Das bedeutet, keine Angaben von Schiff, Kabine und Route. Aber mit festem vertragsgebundenen Reisetermin. Mit der Reservierungsbestätigung des Reiseveranstalters wurde ein anderer reisetermin, als im Vertrag, benannt. Was kann man als Kunde gegen den veranstalter fordern?
Danke
Biggie
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 21.09.08, 13:08 Titel:
Wie erfolgte die Buchung der reise - telefonisch, im Internet oder Reisebüro ?
Grundsätzlich kann man bei den Reisevertrag bei abweichend vereinbarten Reisedaten kündigen.
Zitat:
Was kann man als Kunde gegen den veranstalter fordern?
An was denken Sie - Schadenersatz z.B. ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Hallo, vielen dank für die Mitteilung. Die Reise wurde im Reisebüro gebucht.Wollte eigentlich eine Entschädigung. War schon vorstellig in dem Reisebürö. Nun stellte sich heraus, dass die Mitarbeiterin nicht darüber informierte, dass auch ein Termin aussen dem in vertrag angegebeen Termin, unter der Rubrik "Glücksreise Mittelmeer und Kanaren", noch im Vertrag mit gebunden ist. Es liegt als doch ein Informationsdefizit vor.
Kann ich das Reisebüro dafür haftbar machen?
Danke Biggie
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