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Verfasst am: 21.09.08, 13:26 Titel: Rauchbelästigung durch Kamin
Was kann Eigentümer A unternehmen, wenn vom Kamin vom Eigentümer B stinkenden Rauch rauskommt? Ansgesicht der Farbe, Intensität, Dauer vom Rauch ist stark zu vermuten, daß feuchtes Holz oder Papier verbrennt wird. Die Belästigung ist so stark, daß Eigentümer A nicht lüften kann oder die Wäsche raushängen kann, sonst riecht es stark nach Rauch. Das Grundstück von Eigentümer B ist weiter entfernt und durch ein anderes Grundstück getrennt aber dennoch fühlen sich mehrere Nachbarn von Eigentümer A durch den Rauch belästigt. Wie kann ermittelt werden, ob die Immissionen zumutbar sind? Wer ist da zuständig? Danke.
A kann den zuständigen Bezirksschornsteinfeger informieren.
Der ist hier der erste Ansprechpartner. _________________ Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
Ein Kamin ist ein "offenes Feuer". Da wird der Schornsteinfeger nicht zuständig sein. Er überprüft geschlossene Heizungssysteme. Die Überwachungszuständigkeit liegt wahrscheinlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei. Die greift ein, wenn zum Beispiel Abfall verbrannt wird. Papier dürfte in der Regel Abfall sein, Holz und Strauchschnitt muss unbehandelt und trocken sein.
Wird die Behörde nicht aktiv, hat A immer noch die Möglichkeit der Unterlassungsklage nach § 1004 BGB gegen B.
Ein Kamin ist ein "offenes Feuer". Da wird der Schornsteinfeger nicht zuständig sein.
huch?
die zuständigkeit des schornsteinfegers hängt von allem möglichen ab, aber nicht davon, ob es offenes oder geschlossenes feuer ist - allerhöchstens davon, ob sich das feuer im haus oder nicht befindet (wenn das deine unterscheidung zwischen "offenem" und "geschlossenem" feuer ausmachen soll). unter einem "kamin" verstehe jedenfalls ich einen solchen im haus, und für den ist nach der feuerstättenverordnung natürlich der schornsteinfeger zuständig.
dass heutzutage bei den meisten hausbesitzern der schornsteinfeger (nur) deshalb noch kommt, weil er einmal im jahr die pflichtprüfung nach der 1. BImschV bzw. den kehrordnungen der bundesländer durchführt, sollte nicht zu der annahme verleiten, er sie nur dafür zuständig _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Egal ob Gasheizung, Ölheizung, Kaminofen oder offener Kamin - zuständig für Feuerstätten innerhalb des Hauses ist der Bezirksschornsteinfeger.
lissy hat folgendes geschrieben::
gemeint ist hier aber evtl. ein Schornstein (Schlot).
Den hat ein offener Kamin im Übrigen auch - wäre sonst auch ganz schön verqualmt, die Bude _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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