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Vereinbarung ins Grundbuch?

 
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 16:29    Titel: Vereinbarung ins Grundbuch? Antworten mit Zitat

Hallo an alle "Rechtsexperten"

Frage:
Muß eine Vereinbarung einer WEGemeinschaft ins Grundbuch?
Wenn ja, welche Schritte müssen eingehalten werden?
Und wieviel (ca.) kostet der Spaß?

Ich bedanke mich schon einmal für die rege Teilnahme.
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UHU-1
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Was für Vereinbarungen?

Einige sind im Grundbuch eintragungsfähig. z.B. bei Teileigentumen Nutzungsregelungen für eine Duplexgarage.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Edelmieter
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Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 17:44    Titel: Re: Vereinbarung ins Grundbuch? Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Muß eine Vereinbarung einer WEGemeinschaft ins Grundbuch?

Nein. Nur wenn diese Vereinbarung auch gegen Sondernachfolger, also beim Verkauf einer Wohnung auch für den zukünftigen Käufer gelten soll. Wird die Vereinbarung nicht ins Grundbuch eingetragen, verliert Sie Ihre Wirkung bei Verkauf einer Wohnung an einen Außenstehenden.

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Wenn ja, welche Schritte müssen eingehalten werden?

Dinglich Berechtigte müssen der Vereinbarung zustimmen, wenn Ihre Rechte betroffen sind. Die Eintragung Vereinbarung ins Grundbuch muss über einen Notar erfolgen.

emi 10 hat folgendes geschrieben::
Und wieviel (ca.) kostet der Spaß?

Das hängt vom Wert der Vereinbarung ab.
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die WEgemeinschaft besteht aus 3 Doppelhäuser (je 10 WE)
Jetzt soll jedes Doppelhaus wirtschaftlich selbstständig werden; ohne die Gemeinschaft zu trennen.
Bei jeder baulichen Veränderung müssen alle Ja sagen.
Einigkeit ist ja heutzutage fast nie zu erreichen.
Darum sollen die Häuser getrennt werden; damit die Eigentümer, die Veränderungen wollen, es auch durchführen können.
Dazu ist eine Vereinbarung > Sondernutzungsrecht< nötig.
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UHU-1
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist die Änderung der Teilungserklärung erforderlich.
Dazu ist die Einigkeit aller Eigentümer erforderlich.
Wie schon gepostet - bedarf es der Mitwirkung eines Notars, der auch bei der Formulierung behilflich ist.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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