Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Recht auf Fotos?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Recht auf Fotos?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Blatt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 12:56    Titel: Recht auf Fotos? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich wollte wissen, ob ich von einer Person gegen ihren Willen Fotos machen darf, wenn ich nicht vor habe diese zu veröffentlichen oder jemandem zu zeigen. Ich habe schon viel nachgeforsch, aber es ist immer vom Veröffentlichen die Rede, dies will ich aber nicht. Danke für eure Antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 14:42    Titel: Re: Recht auf Fotos? Antworten mit Zitat

Blatt hat folgendes geschrieben::
ich wollte wissen, ob ich von einer Person gegen ihren Willen Fotos machen darf, wenn ich nicht vor habe diese zu veröffentlichen oder jemandem zu zeigen.
Grundsätzlich ja. Wobei ich mich schon frage, warum man eine Person für sein eigenes Fotoalbum fotografieren will, wenn diese Person genau das nicht will. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ausser in den Faellen des § 201a StGB
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blatt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Okay danke, aber wenn die dann anfangen mit ich zeig dich an und so.. Auf welches Gesetzt kann ich mich dann beziehen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Blatt hat folgendes geschrieben::
Okay danke, aber wenn die dann anfangen mit ich zeig dich an und so.. Auf welches Gesetzt kann ich mich dann beziehen?


Glauben Sie im Ernst, es beeindruckt so jemanden dann, wenn Sie irgendwelche Paragraphennummern aus Gesetzen zitieren, von denen die Leute noch nie was gehört haben (wie KunstUrhG)? Auf den Arm nehmen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Andererseits macht kein Fotograf, der was auf sich hält, Bilder von Menschen, die dies nicht wünschen.

Stimmt Ausrufezeichen


Zitat:
(Journalisten mal aussen vor gelassen) Cool

Na na na, nu werden Se ma nich komisch hier....Winken
Aber: in entsprechenden Situationen stimmt auch das Cool
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blatt
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt beieidrücken! Neulich kam auf einer Party ein Security zur mir und meine, ich soll das Foto von der Frau, die sich da tierisch am aufregen war, löschen , sonst wird er mr die Kamera wegnehmen. Also da wäre ein Zitat von irgendeinem Gesetz ja schon super. Also wieder die Frage: Gibt es so eine Art Gesetz, auf das ich mich da beziehen könnte?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Blatt hat folgendes geschrieben::
Was heißt beieidrücken!

Weiß ich auch nicht Teufel-Smilie

Wenn es auf einer Veranstaltung war, kann es natürlich sein, dass der Veranstalter im Rahmen seines Hausrechts das Fotografieren untersagt hat, was ihm durchaus möglich ist.
Normalerweise kann das 'Recht am eigenen Bild' nach § 22 Kunsturhebergesetz nur bei Verbreitung/Veröffentlichung beansprucht werden (Ausnahmen regelt der § 23 Kunsturhebergesetz).
Wird zudem nicht der 'höchstpersönliche Lebensbereich' (§ 201a StGB) verletzt, kann das bloße Fotografieren i. d. R. nicht untersagt werden.
Zum "Kamera wegnehmen" gehören außerdem immer Zwei: einer, der wegnimmt und einer, der wegnehmen läßt Geschockt

Aber trotzdem sollte man die Aussage von flipmow beherzigen:
Zitat:
....macht kein Fotograf, der was auf sich hält, Bilder von Menschen, die dies nicht wünschen.
Cool
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.