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Hilfe bei HA Staatsrecht II

 
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Staatsrechthierundheute
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.03.05, 18:48    Titel: Hilfe bei HA Staatsrecht II Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sitze hier und verzweifele bald an dieser dämlichen Hausarbeit. Es geht um folgendes:
Abgeordneter des Landtags hat vertrauliche Infos. Er macht von Zeugnisverweigerung gebrauch. Sein Büro wird dennoch durchsucht und dabei nichts gefunden. Es erhebt nun Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss der Durchsuchung.
So und nun zum Beschwerdegegenstand: ist eine mögliche Verletzung seines Grundrechts (Art. 30 + 49 Landesverfassug) gegeben, auch wenn nichts beschlagnahmt wurde, also nichts gefunden wurde????
Ich gehe von JA aus, aber diese ganzen Ausführungen bringen mich total durcheinander. Wenn NEIN, dann wäre die VB ja nicht zulässig. Das kann ich mir nicht vorstellen. Also, wenn da draussen irgendwelchen hellen Köpfe sitzen, BITTE HELFT MIR.
Danke im Voraus
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gloriaD
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Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 09:51    Titel: Re: Hilfe bei HA Staatsrecht II Antworten mit Zitat

Staatsrechthierundheute hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich sitze hier und verzweifele bald an dieser dämlichen Hausarbeit. Es geht um folgendes:
Abgeordneter des Landtags hat vertrauliche Infos. Er macht von Zeugnisverweigerung gebrauch. Sein Büro wird dennoch durchsucht und dabei nichts gefunden. Es erhebt nun Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss der Durchsuchung.
So und nun zum Beschwerdegegenstand: ist eine mögliche Verletzung seines Grundrechts (Art. 30 + 49 Landesverfassug) gegeben, auch wenn nichts beschlagnahmt wurde, also nichts gefunden wurde????
Ich gehe von JA aus, aber diese ganzen Ausführungen bringen mich total durcheinander. Wenn NEIN, dann wäre die VB ja nicht zulässig. Das kann ich mir nicht vorstellen. Also, wenn da draussen irgendwelchen hellen Köpfe sitzen, BITTE HELFT MIR.
Danke im Voraus


Erst mal runter von der Panik:
a) In welchem Zusammenhang macht denn der Abgeordnete von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch? Ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und zuvor die Immunität aufgehoben?
b) Was hat denn der Umstand, ob "etwas gefunden wurde", mit der Zulässigkeit der Beschwerde zu tun? Es geht zunächst um eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt und die liegt ja auch schon in der Durchsuchung.
c) Um welche Landesverfassung geht es denn überhaupt?
_________________
gloriaD
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Staatsrechthierundheute
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.03.05, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also es geht um vertrauliche Informationen, die dem Abgeordneten aus dem Rotlichmilieu anvertraut wurden. Da er sich politisch für die Belange dieser Menschen einsetzt. Aber er selbst ist nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft weiss nur, dass er über Informationen darüber verfügt (es läuft nämlich ein Ermittlungsverfahren in Bezug auf einen Mädchenhänderring; aber nicht gegen den Abgeordneten). Die Immunität ist nicht aufgehoben worden. Landesverfassung NRW.
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