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Verfasst am: 22.09.08, 10:05 Titel: Eigentumsvorbehalt in Schutzvertrag
Hallo,
wenn ein Tier über eine Tierschutzorga vermittelt wird, ist es dann Zulässig im Schutzvertrag einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren? Also das Tier geht in den Besitz des Halters über, die Tierschutzorga bleibt aber weiter Eigentümer.
Und bei einer krankheitsbedingten Tötung durch einen Tierarzt ist vorher die Orga zu informieren. Was ist, wenn die Euthanasie des Tieres dringend erforderlich ist z. B. bei einem Unfall. Wenn man dann die Orga nicht vorher informiert, wird man dann vertragsbrüchig? Falls ja, welche Auswirkungen hätte das zur Folge?
Wenn die Euthanasie aus Tierschutzgründen aus professioneller Sicht des Tierarztes dringend erforderlich ist, hat kein im Schutzvertrag eingetragener Tierschutzverein was dagegen zu sagen.
Ein Schutzvertrag - ich bin da kein großer Freund von - hat hauptsächlich zwei Funktionen: zu verhindern, dass ein abgegebenes Tier irgendwohin weitergegeben wird, wenn einer keinen Bock mehr auf das Tier hat, zu verhindern, dass man mit ihm Handel treibt und zu verhindern, dass einer, der es als Nutztier hält, es töten lässt (Pferdemetzger), wenn es seinen Nutzzweck nicht mehr erfüllen kann. _________________ Grüße,
Abrazo
Was ich von Tierschutzverträgen halte, ist ein anderes Thema. Aber wie sieht es rechtlich aus? Als Besitzer hätte ich keinerlei Entscheidungsfreiheit. Genau genommen müßte ich für jede Behandlung beim Tierarzt z. B. erst die Erlaubnis des Eigentümers einholen.
Man kauft ja auch kein Auto und der KFZ-Brief bleibt beim Händler.
Ist ein Eigentumsvorbehalt überhaupt rechtlich gültig?
Als neuer Besitzer hätte man lauter Pflichten, jedoch keine Rechte.
Wenn es der Tierschutzorga plötzlich einfiele, das Eigentum zurück zu fordern, auch ohne besonderen Grund, müßte man das Tier, für das man jahrelang gut gesorgt hat, letztendlich an die Orga (= Eigentümer) zurückgeben?
Wenn es der Tierschutzorga plötzlich einfiele, das Eigentum zurück zu fordern, auch ohne besonderen Grund, müßte man das Tier, für das man jahrelang gut gesorgt hat, letztendlich an die Orga (= Eigentümer) zurückgeben?
Dagegen stünde im Zweifel das Tierschutzgesetz.
Es empfiehlt sich, einen solchen Vertrag genau durchzulesen und anhand jedes einzelnen Wortes zu überprüfen, was der 'Eigentümer' darf und was nicht.
Normalerweise wird auch nur eine Art Rückkaufrecht oder Eigentumsvorbehalt unter bestimmten Bedingungen vereinbart.
Wichtig ist auch, wer der Halter ist, und das ist der, der das Tier hat. Der hat auch letztlich die Verantwortung. _________________ Grüße,
Abrazo
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