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Türen zum Heizungsraum verschließen erlaubt?

 
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Wild-Wolf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:00    Titel: Türen zum Heizungsraum verschließen erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

Ich bräuchte da mal einen Rat.
Es geht um folgendes.

Meine Freundin und Ihre Familie leben zusammen mit Ihrer Tante in einem Haus.
Das Problem ist das zwischen der Tante und dem Rest der Familie ein Streit herrscht.

Da es ja mittlerweile doch recht kalt draußen ist, würden sie gerne die Heizung anschalten.
Nur hat die Tante den Heizungsraum verschließen lassen damit keiner außer ihr an die Anlage kann. Und sie weigert sich strikt die Heizung an zu schalten. Obwohl auch ein kleines Kind mit im Haus ist. Kann man da irgendwie gegen angehen? oder ist das überhaupt erlaubt?
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es einen Mietvertrag?

MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Wild-Wolf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nein das das haus beiden Parteien gehört
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Bohrmaschine?

mano
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Wild-Wolf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

die frage is ja is das erlaubt aufzubrechen oder öffnen zu lassen?
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.09.08, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Wild.Wolf hat folgendes geschrieben::
Nein das das haus beiden Parteien gehört Cool

Wenn das Haus beiden gehört, sehe ich da keine Problem.

Andere Meinungen?

mano
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.09.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung drohen.

Wie wäre es mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung? Der Antrag kann bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgericht gestellt werden.
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenshöhe eines aufgebohrten Schlosses?

8,50 €?

Na dass wird ja ein riesen Verfahren....
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Es könnte eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung drohen.

.


wobei die besitzverhältnisse unklar sind?
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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