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Terminverschiebung & chaotische Rückreise

 
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chica122
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 14:28    Titel: Terminverschiebung & chaotische Rückreise Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe Mitte August eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Eine Woche vor Antritt der Reise kam ein Brief an, dass sich der Termin um einen Tag verschoben hat, wodurch ich kurzfristig einen weiteren Urlaubstag nehmen musste. Meine erste Frage ist also: Wie ist die Rechtslage in der Sache? Habe ich einen Anspruch auf eine Art Aufwandsentschädigung für den zusätzlichen Urlaubstag?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Rückreise. Anfangs gebucht war vom 12.9. bis 19.9. - was ja dann verschoben wurde auf 13.9. bis 20.9.
Allerdings sagte uns am 18.9. unser Reiseleiter, dass unser Flug nun doch schon am 19.9. um 23:55 Uhr zurück geht. Dadurch ging uns ein kompletter Reisetag durch die Lappen. Mit welchem Prozentsatz Rückerstattung kann man da üblicherweise ungefähr rechnen?

Und meine dritte und letzte Frage bezieht sich auf die Ankunft. Wir haben die Reise von Leipzig aus (Flughafen Halle/Leipzig) und wieder zurück nach Leipzig gebucht. Am Flughafen bei der Rückreise wurde uns aber von anderen Passagieren gesagt, dass der Flug nur bis Berlin-Schönefeld geht und wir danach mit einem Shuttlebus nach Leipzig gebracht werden. Dadurch entstanden mehr als 5 Stunden Reisezeit, anstatt der eigentlich gedachten 2:40 Stunden Flug. Der Transfer mit dem Shuttle lief glatt, da gab es keine Beanstandungen, aber die Sache an sich, dass wir nach Berlin geflogen wurden und nicht nach Leipzig, machte uns schon sehr wütend. Wie sieht die Rechtslage hier aus? Gibt es da einen Anspruch?

Vielen Dank schon mal im Voraus für das Lesen und die Hilfe.

Grüße

Anne
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chica122
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir hierbei niemand helfen oder eine Aussicht geben? =( Man muss ja innerhalb von 1 Monat gehandelt haben, insofern ist das dringend.

Grüße
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AntoniaW
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich ergeben sich ein paar Rückfragen und Annahmen ...

1. Durch wen und in welcher Form wurde die Terminverschiebung bekannt gegeben? Wurde auf die Möglichkeit zur Stornierung/Umbuchung hingewiesen?

2. Der Rückflug wurde zwischenzeitlich für den 20.09.08 angesetzt, vielleicht nachmittags? Dann wäre eine Mängelanzeige angebracht: die Hotelkosten für diesen einen Tag sollten erstattet werden.

3. Wurde auf diese Transferleistung in den Buchungs- oder Reiseunterlagen hingewiesen? (Den übrigen Passagieren war diese Rückreise ja bekannt.) Dann würde ich persönlich die Verpflichtung des Rücktransports als erfüllt ansehen.
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chica122
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1.) Die Terminverschiebung wurde mit zuerst durch das Unternehmen selbst in Briefform mitgeteilt und dann noch einmal telefonisch durch das Reisebüro. Auf eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit wurde hingewiesen.

zu 2.) Ursprünglich sollte der Rückflug am 20.9. um 4:30 Uhr frühs stattfinden. Das wurde aber dann auf den 19.9. um 23:55 Uhr verschoben. Den 20.9. mussten wir jedoch trotzdem bezahlen.

zu 3.) Es wurde weder auf den Transfer noch auf den geänderten Zielflughafen hingewiesen. Auch bei unserem Hinflug stand da "Berlin Schönefeld" anstatt Leipzig, da stand es aber nur da, weil der Flug von Leipzig via Berlin nach Antalya ging. Darüber wurden wir informiert. Nur beim Rückflug, bei dem auch Berlin da stand, sagte uns niemand, dass Berlin die Endstation des Fliegers ist und wir mit einem Bus transportiert werden würden (größerer Zeitaufwand). Die Leute, die das wussten, waren von einem anderen Hotel und die haben wir auch nur durch Zufall im Flughafen beim Einchecken getroffen - wir wussten also von nichts.

Grüße
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuche wieder mich anhand von 1. bis 3. durch das Thema zu hangeln:

1. Wenn eine (noch dazu kostenfreie) Stornierungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wurde, sehe ich keine Chance einen Anspruch bzgl. des geänderten Reisetermins zu erheben. Die Vertragsänderung wurde ja frei-willig akzeptiert.

2. Solch einem Fall würde ich tatsächlich als Änderung der gebuchten Leistung sehen. Schliesslich liegt ein neuer Abreisetag vor. Dass dieser nicht am Urlaubsort verbrachte letzte Reisetag tatsächlich in Rechnung gestellt wird, ist zu bemängeln. Die Hotelleistungen enden am Abreisetag beim CheckOut.

3. Verstehe ich richtig, dass sowohl die Hin- als auch die Rückreise als jeweils ab/bis Leipzig und jeweils via Berlin ausgewiesen wurden? Dann würde sich der Anspruch lediglich auf die Beförderungsart beziehen. Die Rechtslage hierzu kenne ich jedoch nicht. Wurden denn die Zeiten eines Fluges oder des Bustransfers in den Reiseunterlagen verwendet? Wurde erklärt, dass aus bestimmten Gründen kein Flug, sondern eben ein Bus zum Einsatz kommt?
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chica122
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

1) Okay und wie sieht die Rechtslage in der Sache aus, dass wir einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen mussten, um die Reise antreten zu können? Gibt es da eine Art Anspruch auf Aufwandsentschädigung oder ähnliches?

2) Gibt es da einen Regelsatz, den man fordern kann, wenn ein kompletter Tag (von 7 gebuchten Tagen) fehlt?

3) Ursprünglich hieß es nur Leipzig-Antalya und rückwärts. Als ich mir den Hinflug per Telefon bestätigen ließ, wurde mir gesagt, dass der Hinflug via Berlin stattfindet (ca. 2h mehr Zeitaufwand). Vom Rückflug wussten wir bis 2 Tage vor dem Flug nichts, dachten also, dass dieser von Antalya nach Leipzig geht, wie er gebucht wurde. Als dann der Aushang im Hotel zu finden war, stand dort die geänderte Zeit/Tag und "Berlin" - wobei uns niemand sagte, dass dies der Endflughafen sein sollte, da ja auch der Hinflug via Berlin stattfand. Vom Transfer stand erst garnichts dort, dazu hat uns niemand informiert - was uns wiederum im Glauben beließ, dass der Flug wie gebucht bis Leipzig geht.

Wie man sehen kann, war der Rückflug sehr chaotisch und mit vielen Missverständnissen versehen, da uns niemand korrekt und zu 100% informiert hat. Hätten wir das Paar am Flughafen von Antalya nicht getroffen, die uns sagten, dass wir von Berlin nach Leipzig mit Bus kommen, wären wir in Berlin ausgestiegen und hätten vermutlich verwirrt nach Infos gesucht. Das kann meiner Meinung nach nicht sein. Eine Umbuchung ohne Angabe von Gründen und dann auch noch mit fehlender Info, wo genau wir nun ausgesetzt werden...
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

1. Aus meiner Sicht nicht. Der Urlaubstag wurde schliesslich freiwillig und sicher auch im Tauch zum urpsünglichen ersten Reisetag beantragt.

2. Ich meine, das wäre dann 1/7 des Hotelpreises. Bitte nochmal die Frankfurter Tabelle "befragen".

3. Hier stimmte ich ohne wenn udn aber zu. Das Routing - egal ob via X per Flugzeug oder via Y per Bus - müsste im Idealfall bei der Buchung, spätestens in den Reiseunterlagen oder durch die örtliche Reiseleitung bekannt gegeben werden. So ganz planmäßig scheint diese Rückreise wirklich nicht erfolgt zu sein. Ob fehlende Infos allerdings nur für schlechtes Image sorgen, sondern auch finanzielle Konsequenzen haben können, wage ich zu bezweifeln.
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chica122
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

2.) die Frankfurter Tabelle sagt da auch nur "anteiliger Preis". Aber mir wurde nur der Pauschalpreis genannt und keine Ausführliche Auflistung gegeben, was Flugpreis und was Hotelpreis ist.

3.) Laut einem Urteil der Gerichts in Graz wurde so ein Fall schonmal berabeitet und da musste die Gesellschaft 5% des Reisepreises zurückerstatten. Kann ich mich auf solche Urteile berufen und auch 5% Erstattung fordern?
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chica122
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.09.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Gut, ich werde den Brief erstmal so abschicken und auf die 5% aus diesem Urteil pochen. Mal sehen, was rauskommt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße
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