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Kostgeld

 
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Emiperiuss
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Anmeldungsdatum: 23.09.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 19:05    Titel: Kostgeld Antworten mit Zitat

Abend,

ich bräuchte mal einen Ratschlag bezüglich des Kostgelds ...

Folgende Situation:

Ich verdiene 747 Euro brutto (abzüglich Kirchensteuer und 1% Gewerkschaftsbeiträge neben den Versicherungen) und meine Mutter bekommt ca. 150 Euro Kindergeld. Zur Zeit lebe ich noch bei meiner Mutter und ihrem Lebenspartner (Beide Arbeiten).

Wieviel Kostgeld wäre denn angemessen? - Was meint ihr?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 21:36    Titel: Re: Kostgeld Antworten mit Zitat

Emiperiuss hat folgendes geschrieben::
Wieviel Kostgeld wäre denn angemessen? - Was meint ihr?

Es kommt auf den Umfang und den Wert der Leistungen an, die die Mutter und ihr Lebenspartner dem "Untermieter" erbringen. In Rechnung gestellt werden könnten Anteile an den Kosten der Unterkunft und der Verpflegung sowie ein Entgelt für Kleidung und Pflegearbeiten (Waschen, Bügeln u. dgl.), außerdem eine Beteiligung an den Kosten für Telefon, DSL-Anschluss, Fernsehgebühren usw. und - falls zutreffend - Fahrzeugnutzung und Mitnutzung sonstiger Einrichtungsgegenstände. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Von dem, was als angemessene Beteiligung an den Haushaltskosten angesetzt wird, ist das Kindergeld in Höhe von 154 Euro im Monat in Abzug zu bringen, da das Kindergeld zur Deckung der Aufwendungen der Eltern für das Kind bestimmt ist.

Letztlich ist das "Kostgeld" für im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils mitwohnende volljährige Kinder "Verhandlungssache".
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Mark Herzog
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 09:01    Titel: Kostgeld Antworten mit Zitat

Mich würde mal der Bezug zur geltenden Rechtsprechung interessieren.

Wo ist geregelt, ob und unter welchen Umständen Eltern "Kostgeld" verlangen können?

Wie verhalten sich die Dinge, wenn Azubi Stiefkind ist und Stiefpapa mehr als 60% zum Familieneinkommen beiträgt und Mama "nur" die anderen 40%? (Ich frage, weil ich unterstelle, dass auch die Höhe des elterlichen Einkommens mit den Ansprüchen zu tun haben dürfte und da meine ich müsste das der leiblichen Mutter Berechnungsgrundlage sein. Das "nur" steht in Anführungsstrichen, weil oft durch Mehrarbeit im Haushalt "Ausgleich" geschaffen wird)

Welche Urteile gibt es?
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 13:16    Titel: Re: Kostgeld Antworten mit Zitat

Muss eigentlich immer alles gesetzlich geregelt sein?
Für mich ist es selbstverständlich, dass ein volljähriges "Kind" das Geld verdient zu Hause etwas abgibt für Kost und Logis (Internet und Telefon gibt es schließlich auch nicht umsonst!).

Wie Franz Königs schon schrieb ist dies verhandlungssache und der Bedarf sicherlich auch auch von Familie zu Familie verschieden.

@Mark Herzog
Hat der Stiefvater nie für den Stiefsohn bezahlt? Wurde immer genau getrennt berechnet wer das Schnitzel bezahlt hat, das der Stiefsohn gegessen hat?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.10.08, 14:08    Titel: Re: Kostgeld Antworten mit Zitat

Mark Herzog hat folgendes geschrieben::
Wo ist geregelt, ob und unter welchen Umständen Eltern "Kostgeld" verlangen können? Welche Urteile gibt es?

Eine gesetzliche Regelung und Urteile gibt es meines Wissens nicht.

Können sich Eltern, in deren Haushalt ein Kind mitwohnt, nicht über eine angemessene Beteiligung des Kindes, das über eigenes Einkommen verfügt, an den Kosten des Haushalts verständigen, sind die Eltern nicht gehindert, das Zusammenwohnen zu beenden. Das gleiche gilt, wenn das Kind im Haushalt eines Elternteils mitwohnt.

Über welche finanziellen Mittel die anderen in dem Haushalt lebenden Personen verfügen, dürfte nur bei der Beurteilung der Angemessenheit der Beteiligung der einzelnen Haushaltsangehörigen an den Haushaltskosten eine Rolle spielen.
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