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Frage zum Direktmarketing (Jugendschutz)

 
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Siskoo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 08:30    Titel: Frage zum Direktmarketing (Jugendschutz) Antworten mit Zitat

Guten Tag: Darf man Flyer in Briefästen werden, die für eine Internseite werben, die erst ab 18 Jahren erlaubt ist zu nutzen ? Es handelt sich dabei um ein erotikportal, wo die Mitglieder untereinder sich verabreden können.Wie ist die Rechtslage ? danke
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

B.... U... wirbt auch in Zeitung. Die stellen aber auch sicher dass niemand unter 18 in ihr Geschaeft rein kommt. Ich hoffe sie tun das auch mit ihrer Webseite.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.09.08, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Methoden aktuell akzeptiert werden dafür, dass "durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass die pornographische Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist." http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html
weiß ich nicht. Ich tippe mal auf htaccess und Konsorten.

Aber fällt "Es handelt sich dabei um ein erotikportal, wo die Mitglieder untereinder sich verabreden können." wirlich unter http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html ???

Ich meine doch, dass auch Leute U18 sich verabreden dürfen. Ja sogar zu geschlechtlichen Handlungen, soweit nicht einer davon U14 ist. Wenn auch vielleicht nicht öffentlich in der bekannt schwülstigen Ausdrucksweise:-)

Oder habe ich etwas verschlafen? Gruß aus Berlin, Gerd
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