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Verfasst am: 22.09.08, 05:50 Titel: Noch einmal eine Frage zum Zitierrecht...
Hallo!
Durch die Mithilfe einiger freundlicher und hilfsbereiter Menschen hier, kenne ich mich mittlerweile schon recht gut mit dem Zitierrecht aus.
Heute hätte ich allerdings noch mal eine Frage dazu...
Es gibt einige Zitate aus verschiedenen Zeitungsinterviews (von denen ich nur Kopien zugeschickt bekam), die ich gerne für mein Buch nutzen würde. Allerdings könnte ich die genaue Quellenangabe (jeweilige Zeitschrift) aus Mangel an Kenntnis nicht nennen, auch nicht die Namen der jeweiligen Interviewer.
Würde es für mein Buch reichen, wenn ich den Namen der Person, von der dieses Zitat stammt, angebe?
Quasi als Beispiel:
In dem Interview einer Zeitschrift las ich, das Herr ... sagte:" ...ZITAT..."
Würde mich hier jemand freundlicherweise über die Rechtslage aufklären?
Die machen's einem aber auch wirklich nicht einfach!
Aber recht herzlichen Dank für diese Info! Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als sinngemäß mit eigenen Worten wiederzugeben, was Herr ... sagte.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.09.08, 21:31 Titel:
Zitat:
Wie die Zeitung A am XXXXX in Ausgabe Nr. YYYYY berichtet, zitierte Zeitung B am XXXYXX. in Ausgabe Nr. 123423 ein Interview mit Herrn Q.W. aus der Illustrierten DERWD vom xxcas. yyxa auf Seite 23, wonach ...
Das wäre korrekt: nach Absatz 3 § 63. Fast so korrekt wäre, korrekt zu benennen, was man vorfindet.
Zitat:
Aus dem verblichenen Papier lässt sich kein genauer Urheber mehr erkennen, Experten (Quelle!?) schätzen Peter der Große oder Pippin der Kleine.
Denn:
§ 63 Absatz 1 Satz 2 hat folgendes geschrieben::
Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.
denn bereits um ein Werk ?
Da hätte ich aber erhebliche Zweifel ...
Gruss
Daniel
Vielleicht stehe ich im Moment ein wenig auf der Leitung, denn ich kann mit dieser Antwort gerade nicht wirklich viel anfangen!?
Ich denke nicht, dass es sich dabei bereits um ein Werk handelt. Ich will aber ein Werk erstellen, in dem die Einbeziehung einiger Zitate wichtig wäre. _________________ LG Angel
...noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.
Da ich, wie gesagt, nur Kopien bestimmter Zeitungs-Interview-Ausschnitte ohne Quellenangaben zugeschickt bekam; würde das dann also bedeuten, dass ich einzelne Zitate doch verwenden könnte, weil mir die Quellen nicht bekannt waren?
Oder wäre ich gar nicht erst befugt Zitate zu verwenden, weil mir die Quelle nicht bekannt ist?
Oder ... stelle ich mich gerade einfach wieder nur dümmer an, als die Polizei erlaubt?
Auf jeden Fall herzlichen Dank für die Mühe, lieber Gerd aus Berlin! _________________ LG Angel
Zitieren ist viel einfacher. Gibt man die Quelle an, "Meine Frau hat gesagt am 11. 11. 2007", oder "Ich las in Zetteln" - dann übernimmt man halt weniger Gewähr als wenn man schriebe "Ich las im BGB", aber Wurscht, Hauptsache, man macht klaren Tisch.
Vielleicht stehe ich im Moment ein wenig auf der Leitung, denn ich kann mit dieser Antwort gerade nicht wirklich viel anfangen!?
Im § 63 UrHG geht es um Werke oder Teile davon.
Ein einfaches Zitat einer Aussage die im Rahmen eines Zeitungsartikels vorkommt würde
ich darunter nicht sehen. Erst ganze Teile der Artikels geniessen den Schutz der UHG.
Anders wäre auch schlecht. Wenn jeder Satz der bereit einmal irgendwo gedruckt wurde
urheberrechtlich geschützt wäre, würde uns das die Anwendung der Sprache gänzlich
verhindern.
Ein recht herzliches Dankeschön an Daniel und auch hier noch einmal an Gerd!
Zusammenfassend habe ich das (einschl. des § 63 UrHG) jetzt so verstanden:
Wenn ich z. Bsp. aus Zeitungsartikeln zitieren und dabei pro Zitat vllt. etwa 2-3 Sätze verwenden würde, gälten diese Sätze nach § 63 UrHG noch nicht als Teil eines Werkes, und meine Buch-Angabe, dass ich dieses Zitat aus einem Interview habe, gälte in diesem Falle dann bereits als eine genügende Quellenangabe.
Und erst wenn ich den ganzen Artikel (oder einen Teil davon) verwenden wollte, wäre ich verpflichtet, den Urheber jenes Artikels und den Namen des entsprechenden Informationsblattes anzugeben.
Da ich aber ausschließlich zitieren will, würde es also doch durchaus genügen, wenn ich etwa ähnlich wie hier folgend arbeiten würde:
In einem Interview sagte Herr... folgendes:" ...ZITAT..."
Ich hätte also somit eine Quelle (Interview), wenn auch keine allzu genaue, angegeben und deutlich gemacht, von wem diese Aussage stammt.
Ich würde mich an dieser Stelle noch mal über eine Bestätigung freuen, wenn ich das nun richtig erkannt habe... _________________ LG Angel
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.09.08, 00:33 Titel:
Wenn ein Werk ein Werk ist, ist ein Teil eines Werkes auch ein Teil eines Werkes. Und immer güldet dann: "ist stets die Quelle deutlich anzugeben." nach Satz 1 Absatz 1 http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__63.html
Nur wenn man keine Ahnung hat, von wem das Werk stammt, kann man sich berufen auf Absatz 1 Satz 3: "Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist."
Also "Gestern gegen 22 Uhr (oder so, plus minus eine Stunde) hörte ich auf 88,8 MHZ (oder irgendwo in der Gegend der Skala), "Elvis lebt. Ich habe ihn gestern gesehen." Der Urheber des Satzes hieß Klaus Müller oder Maier oder so."
Das geht. Nicht aber, wenn das Werk vor einem liegt und die Quellenangaben klar lesbar sind. Klar nun?
Ehrlich gesagt, sind mir die Aussagen ein bißchen zu verwirrend!
Was mich irritiert, ist die Aussage von Daniel, der ein Zitat noch nicht als Teil eines Werkes betrachtet, wenn ich das richtig verstehe.
Demnach würde doch § 63 UrHG eigentlich noch gar nicht in Kraft treten, wenn ich das mal so laienhaft ausdrücken darf.
Ihre Aussage, Gerd, war folgende:
Zitat:
Zitieren ist viel einfacher. Gibt man die Quelle an, "Meine Frau hat gesagt am 11. 11. 2007", oder "Ich las in Zetteln" - dann übernimmt man halt weniger Gewähr als wenn man schriebe "Ich las im BGB", aber Wurscht, Hauptsache, man macht klaren Tisch.
Wenn ich diese beiden Aussagen also nun zusammenziehe, müsste mein angegebenes Beispiel der Quellenangabe doch völlig genügen? Oder was verstehe ich hier falsch? _________________ LG Angel
Physikalisch ist jede verbaute Schraube ein Teil des Fahrzeugs zu dem Diese gehört.
Das ist auf ein Werk im juristischen Sinn so nicht übertragbar.
Zitat:
Ich würde mich an dieser Stelle noch mal über eine Bestätigung freuen, wenn ich das nun richtig erkannt habe
Dem Grunde nach ja.
Aber das Thema ist nicht schwarz/weis zu betrachten, die Grenzen sind sehr fliessend.
Um es zu verdeutlichen:
Zitat:
Der Tagesschausprecher sagte: Morgen erreichen die Temperaturen 22°
Niemand würde aud die Idee kommen, das als Werk oder Teil davon zu betrachten,
es fehlt an jeglicher Schöpfungshöhe.
Zitat:
S. sagte: Sein oder nicht Sein, das ist hier die Frage.
Das ist zweifellos ein wesentlicher Teil eines Werkes.
Dazwischen ist alles möglich und wird von unterschiedlichen Personen unterschiedlich
bewertet werden. Ein einzelner Satz aus einem Interview sollte problemlos sein, 3 Sätze
aus einem Interview mit 5 Sätzen welches die Hürde der Schöpfungshöhe erreicht
wird ein Problem.
Vielen Dank, lieber Daniel, die Antwort insgesamt ist sehr verständlich für mich!
Und wenn ich jetzt also nun zitieren wollte, mir aber nicht bewusst wäre, dass mein Zitat schon als Teil eines Werkes zu betrachten sei, ich aber auf den mir vorliegenden Kopien weder den Urheber noch die genaue Quelle ersehen kann, somit also keine Ahnung habe, würde ich mich auf Folgendes berufen können?
Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Nur wenn man keine Ahnung hat, von wem das Werk stammt, kann man sich berufen auf Absatz 1 Satz 3: "Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist."
Es sei denn, die mir vorliegenden Kopien wären schon wieder gar nicht als benutzte Werkstücke zu betrachten...
Und noch eines wüsste ich bei dieser Gelegenheit gerne. Ist beispielsweise ein TV-Film/Kinofilm, aus dem ich zitieren wollte, als "benutzte Werkwiedergabe" zu betrachten? _________________ LG Angel
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