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Meine Privathaftpflichtversicherung müßte die Kosten der Wiederbeschaffung abhandengekommener Schlüssel übernehmen - darf sie sich dennoch weigern, die Kosten der Wiederbeschaffung einer Garagentor-Fernbedienung (welche mir mitsamt dem Auto, in dem sie lag, abhandengekommen ist) zu übernehmen?
Meines Ermessens ist eine solche Fernbedienung nichts anderes als ein Schlüssel, denn ihre Funktion ist genau dieselbe.
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